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Öffentlicher Dienst


benn

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Ich dachte an das Fernstudium, weil man das auch in Teilzeit absolvieren kann und so nicht in 3 Jahren sich den Stoff reinhämmern muß.

Aber in vier bis sechs Jahren neben dem Job wird es nicht einfacher.

Ich wollte im mittl. Dienst starten, sozusagen praktische Erfahrung sammeln, sozusagen aus diesem heraus "wachsen"

Ich habe immer noch Schwierigkeiten, Dich zu verstehen. Du schreibst oben, dass Du eine Altersgrenze erreicht hast. Was hast Du bisher gemacht und welche Erfahrungen gilt es zu sammeln?

und über ein Fernstudium die Qualifikation für den geh Dienst erwerben

Was wie geschildert so nicht geht.

weil ich mir dann das Lernen einteilen kann, wie ich meine und nicht in 3 Jahren den großen Stress machen muß. So dachte ich. Aber wenn das nicht geht, dann geht das nicht.

Richtig, wobei das gar nicht mal auf irgendwelche unangemessenen Verknöcherungen im Dienstrecht zu schieben ist. Ich empfand das als sehr angemessene Vorbereitung auf den Dienst, wo man halt auch termingerecht nach konkreten Vorgaben eine Aufgabe zu erledigen hatte oder einen - sagen wir 3-seitigen - Vermerk zu verfassen hatte. Und nicht irgendwann nach studentischer Freiheit eine 10-seitige Abhandlung. Und wer damit nicht zurecht kommt, der ist definitiv in der öffentlichen Verwaltung nicht richtig.

Am besten bewerben, abwarten und dann entscheiden,wenn ich entscheiden darf :)

Das wäre auch meine Empfehlung, also weist Du ja doch, was Du machen sollst ;-)

Hast Du schon mal bedacht, dass Deinen Neigungen in Richtung Verwaltung und Deinem Plan zur flexiblen Fortbildung, die dann auch nützt, wohl auch (vielleicht sogar besser) zahlreiche Stellen in der Privatwirtschaft entsprechen, z.B. in der Buchhaltung? Mit Deiner Vorfestlegung auf den öffentlichen Dienst legst Du Dir m.E. unnötig Scheuklappen an.

Wie immer Du Dich entscheidest, ich wünsche Dir viel Erfolg!

Gruß

Stonie

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Hi Stonie,

mann mann mann, was würde ich jetzt nur ohne Dich machen. Wieder Topbeitrag!!!!

Aber was meinst Du mit Buchhaltung in der Privatwirtschaft? Wäre das lukrativer? Aber auf dem Stellenmarkt sieht es doch nicht rosig aus oder geht es wieder etwas besser?

Und wird dort Weiterbildung besser honoriert?Wenn dem so wäre, wäre es natürlich eine Überlegung wert.

vg

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Hallo nochmal,

es würde helfen, wenn Du die konkreten Fragen beantworten würdest, die hier aufgeworfen wurden oder aber Deine Nachfragen konkreter formulierst. Es erscheint mir eher, als würdest Du - mit Verlaub - ins Philosophieren zu verfallen.

Aber was meinst Du mit Buchhaltung in der Privatwirtschaft

Was meine ich mit Buchhaltung in der Privatwirtschaft? Nun, Du hast beschrieben, dass Du in die allgemeine Verwaltung möchtest. Da Du also nicht Richter, Polizist, Lehrer etc. werden willst, also offenbar keine Stelle anstrebst, die es nur im Dienste des Staates geben kann, habe ich auf die Privatwirtschaft verwiesen. Da jemand, der einen Verwaltungsjob möchte, in der Regel nicht Verkäufer, Marketing-Stratege, Akkord-Arbeiter etc. werden will, habe ich mit der Buchhaltung halt eine eher administrative Tätigkeit gewählt.

Um diese Sache aber besser zu beleuchten, wäre es hilfreich zu erfahren, WESHALB Du so erpicht auf das Beamtendasein bist. Und verzeih, aber Verwaltung Bund/Land/Kommune ist nicht wirklich ein hinreichend genaues Ziel. Was willst Du denn verwalten?

Wäre das lukrativer?

Ist das eine ernste Frage? Wenn Du Dich mit so grundlegenden Dingen nicht beschäftigt hast, möchte ich nochmals die Frage nach der Motivation für den öffentlichen Dienst aufwerfen.

Ansonsten kann ich Dir als Kurzantwort geben, dass das Preis-Leistungsverhältnis im öffentlichen Dienst sehr gut ist, d.h. für eine durchschnittliche Leistung gibt es es eine sehr gute Vergütung. Wenn Du aber sehr viel leistest, was viele Bedienstete des öffentlichen Dienstes selbstlos tun, dann ist die Vergütung nicht mehr angemessen, da Leistung immer noch äußerst unzureichend belohnt wird; gleichzeitig demotiviert es, dass selbst explizite Leistungsverweigerung nicht sanktioniert wird.

Bei der Einschätzung darf man natürlich nicht nur die reine Vergütung sehen, sondern muss auch geregelte Arbeitszeiten, die Jobsicherheit usw. berücksichtigen. Die Frage, was lukrativer ist, kann deshalb nur subjektiv beantwortet werden. Wenn Du es lukrativ rein in Geld möchtest: Mach Dich selbstständig und werde Millionär.

Aber auf dem Stellenmarkt sieht es doch nicht rosig aus oder geht es wieder etwas besser?

Entschuldige, aber so allgemeine Lebensberatung ist für ein Forum zum Thema Fernstudium nun wirklich ein wenig weit weg. Und es hat doch hier mit gar nichts zu tun. Klar, für ungelernte sind die Zeiten schlecht, aber wir haben immer noch 40 Mio. Menschen in Lohn und Brot und "nur" rund 4 Mio. Erwerbslose. 90% sind erwerbstätig, ich sehe keinen Grund, schwarz zu malen. Deswegen sind wir doch hier auf dieser Seite. Wir bilden uns fort und haben zumindest m.E. mit der richtigen Ausbildung und zugegeben reichlich Mobilität wenig Probleme.

Und auch hier muss ich sagen, dass Du Dir irgendwie völlig falsche Vorstellungen vom öffentlichen Dienst machst. Von den 40 Mio. Erwerbstätigen in Deutschland sind "nur" 4,5 Mio. im öffentlichen Dienst, davon ca 1,6 Mio. Beamte, 0,2 Mio. Soldaten und 2,7 Mio. Angestellte. Das heißt, nicht einmal 5 % der Arbeitsstellen in Deutschland "gehören" Beamten, und da sind immer noch Restposten von Postlern, Bahnern und Telekomern sowie alle Polizisten, Richter, viele Lehrer etc. enthalten. Der "wirkliche" Beamten-Verwaltungsapparat ist zum einen übersichtlich (es gibt z.B. bei allen Gemeinden zusammen nur knapp 185.000 Beamte, d.h. einer auf knapp 500 Einwohner) und schrumpft zum anderen um mehr als 1% pro Jahr, denn gerade in den reinen Verwaltungsbereichen wird - zu Recht - immer weniger verbeamtet. Deine (implizite) Einschätzung, dass es da rosiger wäre, ist nicht gerechtfertigt.

Und gerade wenn es wie jetzt nicht so gut läuft in der Wirtschaft, bewerben sich auch mehr Menschen mit potentiell besseren Referenzen für den öffentlichen Dienst, d.h. hier ist beim Einstieg die Konkurrenz aktuell groß, denn es gibt mehr Bewerber für weniger Stellen. Daher sind die Chancen "draußen" größer.

Und wird dort Weiterbildung besser honoriert?Wenn dem so wäre, wäre es natürlich eine Überlegung wert.

Was heißt besser honoriert? Was auch XPectIT schon mehrfach angemerkt hat: Als Beamter im mittleren Dienst sitzt Du in Deiner Laufbahn fest. Punkt. In der Wirtschaft kannst Du theoretisch auch ohne Ausbildung einen Konzern leiten, wenn die Leistung passt. Aber einen Anspruch ala "ich habe aber die und die Prüfung bestanden, also gebt mir das und das" gibt es natürlich da erst recht nicht. Chance und Risiko sind halt untrennbar.

Gruß

Stonie

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Um diese Sache aber besser zu beleuchten, wäre es hilfreich zu erfahren, WESHALB Du so erpicht auf das Beamtendasein bist.

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.

gleichzeitig demotiviert es, dass selbst explizite Leistungsverweigerung nicht sanktioniert wird.

Hm, man kann nichts durchstreichen? Vielleicht hättest du eher "motivert es" schreiben sollen?

Nach den bisherigen Reaktionen von benn zu urteilen hast du da doch schon die Motivation gefunden.

/ironieon Man bekommt sein Geld ohne viel dafür tun zu müssen und als Rentner nagt man auch nicht am Hungertuch - was will man mehr? /ironieoff

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Meines Wissens nach gibt es auch für den Weg, vom mittleren in den gehobenen Dienst zu gelangen, abgestufte Altersbeschränkungen. Und zwar für Personen ohne und mit anerkanntem Behinderungsgrad. Meine Wortwahl soll dabei keine Diskriminierung einzelner Personen darstellen. Das ist tatsächlich in den Beamtengesetzen der Länder und des Bundes geregelt. Daran halten sich auch die einstellenden Dienstbehörden. Wobei bis zu dem möglichen Höchstalter noch zusätzlich ein paar Jahre Berufserfahrung, wenn möglich in verschiedenen Bereichen des mittleren Dienstes, vorzuweisen sind. Von einer wohlwollenden Beurteilung des Vorgesetzten für die Aufstiegsbewerbung einmal ganz abgesehen. Sorry, aber den Eintritt in den gehobenen Dienst auf diesem Wege wirst Du Dir aus den Kopf schlagen müssen.

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Hallo alle zusammen,

ich wollte mich nochmal zurückmelden.

Ich wollte doch ursprünglich nur wissen, ob ein Aufstieg alternativ (also z.B. externes Fernstudium)zum Internen Aufstieg möglich ist.

Seid mir bitte bitte nicht böse, ihr habt Euch wirklich sehr viel Mühe gegeben (insbesondere ein großes Lob an Stonie)und mir wirklich schon sehr hilfreiche Infos geliefert, für die ich auch sehr dankbar bin:thumbup:

Jetzt zur Kritik meinerseits: aber warum schlachtet Ihr denn meine zunächst einfache Frage so aus, z.B. mit meiner Motivation in den ö.D. zu wollen.

Mir scheint als hegt der ein oder andere einen "Groll" gegen die Dienstherren.

Ich wollte hier im öff. Forum nur ungern damit herausrücken, weil, wie ment1 schon von Diskriminierung gesprochen hat, die ich einfach vermeiden wollte. Aber wie es scheint, muß ich es scheinbar.

Ich dachte mir und so wurde mir es auch gesagt, da ich hochgradig schwerbehindert bin (der Grad spielt jetzt aber wirklich keine Rolle denke ich und bitte nicht wieder ausschlachten), dass man daher im ö.D. eher eine Chance auf eine Stelle hat, als in der freien Wirtschaft, (derer ich auch nicht abgeneigt wäre) und ich wollte nur vorab meine Möglichkeiten abstecken, mehr nicht :(

Aber, da Ihr es jetzt ja wisst, würde ich Euch nochmals bitten, Infos nachzuliefern (Stonie) und mir etwas zu den abgestuften Altersbeschränkungen etc. zu erklären (ment1)

vg und Danke nochmals

p.s. ich kann leider auch nicht zitieren, sorry :confused:

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Ich möchte nochmals hervorheben, dass meine Wortwahl, was den anerkannten Behinderungsgrad betrifft, nicht zweideutig oder ironisch zu verstehen ist. Es geht nicht darum, die Gefühle von Interessenten an einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder der dort bediensteten Personen zu verletzen. Ich lehne mich bei meiner Wortwahl an den Wortgebrauch des Gesetzgebers an.

Was den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst betrifft, gibt es generell schon diese Möglichkeit für jeden mittleren Beamten. Dadurch soll die Durchlässigkeit der Laufbahnen umgesetzt werden und so für Spitzenkräfte eine besondere Karrierelaufbahn möglich sein. Allerdings muss der mittlere Beamte, der im Regelfall kein Abitur oder die FHR hat, - faktisch - zwingend den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst absolvieren. In der Regel kann er diesen Vorbereitungsdienst nur – meiner Kenntnis nach, wobei dies von Bundesland zu Bundesland anders geregelt sein könnte – bis zum 32. Lebensjahr beginnen. Dazu muss er so und so viel Berufserfahrung (sog. Laufbahnbewährung) vorweisen und auch seine Prüfung für den mittleren Dienst mit einer bestimmten Punktzahl abgelegt haben. Für Menschen mit anerkannter Behinderung liegt die Altersgrenze bei etwa 40 Jahren. Diese Menschen weisen andere Bedürfnisse auf, sodass durch die Voraussetzungen für die Privilegierung und die dadurch abweichende gesetzliche Regelung sachlich gerechtfertigt ist. Die besondere Eignung für den Aufstieg in den gehobenen Dienst beurteilt der Dienstvorgesetzte aus Anlass der Bewerbung.

Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst weist, wie schon in dem Thema erwähnt, theoretische (insges. 18 – 21 Monate öffentliche FH) und praktische Abschnitte (restl. Zeit in praktischer Tätigkeit in Behörden) auf. Dieser Vorbereitungsdienst lässt sich im allgemein nicht durch ein anderes FH-Studium ersetzen. Das gilt im Besonderen für die klassischen Verwaltungstätigkeiten und die Rechtspflege. Ein Wirtschaftsjurist wird kaum als Rechtspfleger eingestellt werden. Der Grund liegt darin, dass dem WJ, obwohl beide auf FH studiert haben, die Besonderheiten der Rechtspflegertätigkeit schlicht unbekannt sind. Wenn es um eine Stelle im gehobenen Dienst geht, bei der wirtschaftsnahe Aufgaben in der Verwaltung zu erledigen sind, besteht schon eher ein gute Chance, mit einem Studium außerhalb der öffentlichen Verwaltung eingestellt zu werden. Das wäre dann aber ein Fall des Direkteinstiegs. Auch ist zu beachten, dass ein solcher Direkteinstieg vom Gesetzgeber zeitlich eingeschränkt ist durch das Anknüpfen der Einstellungsvoraussetzungen an das Lebensalter.

Beitragsänderung:

Das alles sind Informationen, die ich mir vor einigen Monaten eingeholt habe. Die derzeitige Aktualität kann ich nicht garantieren.

Gruß

ment1

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Hallo,

aber warum schlachtet Ihr denn meine zunächst einfache Frage so aus, z.B. mit meiner Motivation in den ö.D. zu wollen.

Weil der im Folgenden geschilderte Beweggrund nicht zu erkennen war, ich hatte ja schon einmal versucht, da vorzufühlen durch mein P.S. ("keine Anhaltspunkte").

Mir scheint als hegt der ein oder andere einen "Groll" gegen die Dienstherren.

Ich definitiv nicht. Aber wenn jemand den öffentlichen Dienst des öffentlichen Dienstes wegen anstrebt, wundert man sich halt.

dass man daher im ö.D. eher eine Chance auf eine Stelle hat, als in der freien Wirtschaft

Dies ist absolut korrekt so. Anerkannte Schwerbehinderte müssen nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung für eine Stelle erfüllen und dies wird sehr weit ausgelegt, das heißt selbst die ständige Begleitung durch eine Hilfskraft ist kein Ausschlusskriterium. In der Ausbildung werden mehr Prüfungsversuche gewährt, es gibt individuell längere Fristen und Klausurzeiten etc. Da Du schon das Abi geschafft hast, wirst Du definitiv in der Lage sein, hier alle Anforderungen zu erfüllen. Außerdem werden schwerbehinderte bei der Einstellung bevorzugt. Das alles gilt aber nicht nur für Beamte, sondern auch für Angestellte.

Demgegenüber werden behinderte Menschen trotz aller öffentlichen Beteuerungen in der Privatwirtschaft NICHT entsprechend unterstützt. Dafür gibt es verschiedene Gründe, insb. die Unkündbarkeit Schwerbehinderter ohne die Zustimmung des Integrationsamtes. Tatsächlich geht in vielen Konzernen die Quote behinderter Mitarbeiter gegen Null, es wird ausdrücklich entscheiden, dass die Zahlung der dafür fälligen Strafen günstiger ist, als das Unternehmen mit Behinderten zu "belasten". Das ist sehr hart und nicht fair, aber muss genauso klar gesehen werden wie meine klaren Aussagen zum öffentlichen Dienst oben.

und ich wollte nur vorab meine Möglichkeiten abstecken, mehr nicht :(

Dagegen ist nichts zu sagen, aber wir können nicht Gedanken lesen. Du hast allgemein gefragt und allgemeine - ungefilterte - Antworten bekommen.

Gruß

Stonie

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Danke nochmal!

Stonie

mehrere Prüfungsanläufe? Wieviele denn? und wo könnte ich dies nachlesen (evtl. Gesetzestext) und ist dies bei jedem Dienstherren gleich?

ment1

Ich meinte auch nicht, dass Sie mich diskriminierten, sondern allgemein war ich deshalb zurückhaltend, keine Sorge!!:)

Das hieße, BWL,VWL wären evtl. ganz gut bzw. auch besser als der von der Fernuni Hagen angebotene Politik-und Verwaltungswissenschaftenstudiengang?

Und die zeitliche Einschränkung, die Sie ansprachen, dann als Externer damit einzusteigen, läge bei 40 Jahren, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe?

Mir fällt gerade noch etwas ein: und zwar theoretisch bestünde doch so dann die Möglichkeit im Mittleren Dienst anzufangen, zu arbeiten und evtl. ein Fernstudium zu absolvieren und mich irgendwann, wenn eine Stelle bei meinem Dienstherren oder einem Anderen ausgeschrieben sein sollte, mich als "Externer" zu bewerben, oder?

vg

P.S. ich hoffe, Ihr seid mir ob meiner ersten Zurückhaltung nicht böse

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mehrere Prüfungsanläufe? Wieviele denn? und wo könnte ich dies nachlesen (evtl. Gesetzestext) und ist dies bei jedem Dienstherren gleich?

Nein, konkrete Zahlen gibt es hier nicht. Ich sagte bewusst, es werden mehr gewährt, d.h. z.B., dass man i.d.R. nicht zweimal durch die Laufbahnprüfung fallen darf. Weitere Versuche können aber - meist vom Präsidenten/Vorstand der Behörde - gewährt werden, was bei Schwerbehinderten eher vorkommt. Allerdings gibt es darauf keinen Anspruch und das Nichtbestehen muss mit der Behinderung in Zusammenhang stehen. Wer z.B. "nur" eine Gehbehinderung hat, wird dadurch ja nicht bei "normalen" schriftlichen Prüfungen eingeschränkt und bekommt hier keine oder nur wenige Erleichterungen. Wer aber z.B. aufgrund seiner individuellen Behinderung am Lernen gehindert war, z.B. durch einen Krankheitsschub oder Heilbehandlungen, dem kann vor diesem Hintergrund auf einen weiteren Versuch hoffen.

Zu den Altersgrenzen noch ein Wort: Diese sind eigentlich nicht mehr aktuell, wir haben ja inzwischen Antidiskriminierungsregelungen. Auch früher gab es da bei Schwerbehinderungen Ausnahmen. Was hier gemeint sein könnte sind Aufstiegsregteln, die z.B. eine Bewerbung für einen Aufstieg nur nach mindestens drei Jahren und höchstens zehn Jahren nach der Prüfung zur aktuellen Laufbahn ermöglichen. Auch hier kann es individuelle Ausnahmen geben.

Mir fällt gerade noch etwas ein: und zwar theoretisch bestünde doch so dann die Möglichkeit im Mittleren Dienst anzufangen, zu arbeiten und evtl. ein Fernstudium zu absolvieren und mich irgendwann, wenn eine Stelle bei meinem Dienstherren oder einem Anderen ausgeschrieben sein sollte, mich als "Externer" zu bewerben, oder?

Nein bzw. nicht so. Es muss unterschieden werden zwischen dem Beamten, für den XpectIT und ich schon mehfach geschildert haben, dass der geschilderte Weg nicht vorkommt und dem "normalen" Angestellten im öffentlichen Dienst. Für letzteren geht das, allerdings muss man sich da gar nicht als Externer bewerben, dann geht es auch intern, weil man ja die Voraussetzungen erfüllt.

Gruß

Stonie

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