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staatl. gepr. Übersetzter - AKAD


Lucy86

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eure Hife/Erfahrungen:

Ich bin gerade am überlegen, den staatl. gepr. Übersetzer bei der AKAD zu machen. Die AKAD hat mich bereits umfangreich informiert, doch meinte, bzgl. der Zulassungsvorraussetzungen für die staatliche Prüfung solle ich mich bitte an das zuständige Kultusministerium (bei mir in München) wenden.

Das tat ich dann auch. Ich wollte wissen, ob ich mit dem Kurs, den ich bei der AKAD besuche, der ja für die staatlichen Prüfungen 2 Jahre vorbereitet, alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt habe. Dies konnte mir jedoch keiner sagen, da sie noch nie solch einen Fall hatten. Finde ich etwas komisch, da das doch bestimmt zig andere vor mir in Bayern auch über die AKAD gemacht haben...

Ich will mir nur ganz sicher sein, dass ich dann, wenn es mit den Prüfungen los geht, auch wirklich zugelassen werde.

Hat jemand hier schon Erfahrung gemacht bzw. wie war das bei euch?

Das Kultusministerium meinte auch, dass ich für das Prüfungenschreiben an eine Fachakademie müsste und nicht nach München zum Kultusministerium direkt. War das bei euch auch so?

Auf euer Feedback bin ich gespannt.

Grüße

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Dies konnte mir jedoch keiner sagen, da sie noch nie solch einen Fall hatten. Finde ich etwas komisch, da das doch bestimmt zig andere vor mir in Bayern auch über die AKAD gemacht haben...

Uns sagte man damals, dass wir die Prüfung nicht in München machen sollten, auch wenn wir dort wohnten. Grund sei wohl der, dass eben besagte Fachakademien (das SDI in München, wenn ich mich nicht irre) keine sehr hohe Meinung von AKAD hätten und die AKAD-Bewerber regelmäßig durchfallen ließen. Ob das wirklich stimmte oder nicht, kann ich nicht sagen. Ich habe niemanden kennengelernt, der in München seine Prüfung ablegen wollte.

Die AKAD empfiehlt daher auch für Teilnehmer aus Bayern, sich entweder in Darmstadt, Saarbrücken oder Karlsruhe prüfen zu lassen. AKAD hat mit diesen Prüfungsämtern am meisten Erfahrung und die Teilnehmer der AKAD schneiden dort auch in der Regel ganz ordentlich ab.

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Hallo,

Ich bräuchte noch mal eure Hilfe.

Bevor ich mit dem Lehrgang zur staatl. Gepr. Übersetzerin beginne, will ich mir ganz sicher sein, dass ich mit diesem Lehrgang der AKAD dann auch wirklich für die staatl. Prüfungen des Übersetzters zugelassen bin!!

Ich habe jetzt schon beim zuständigen Prüfungsamt des Kultusministerium in München angerufen (da ich Einwohnerin Bayerns bin) und mich dort erkundigt, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, damit man zugelassen wird. Leider konnten die mir dort gar keine Auskunft geben, da sie anscheinend noch nie einen AKAD-Studierenden hatten, der das gemacht hat??! Das erscheint mir schon sehr komisch, da der Lehrgang ja jetzt schon seit zig Jahren an der AKAD angeboten wird und ich ja wahrscheinlich auch nicht die Erste bin, die aus Bayern kommt….

Daraufhin habe ich mich an die Dolmetscherschule gewandt, an der ich auch meine Ausbildung zur Eurokorrespondentin gemacht habe. Sie sagten mir, dass es gewisse Zugangsvoraussetzungen gäbe, sprich wenn man die 3-jährige Ausbildung zur Übersetzerin an einer Fachakademie nicht gemacht hat, muss man, um die Staatsprüfung zu machen, mindestens 1400 Stunden an Übersetzungstätigkeit nachweisen können!

Wie komme ich denn hier weiter?

Wie habt ihr das denn gemacht?

Wer sagt mir, dass ich die Prüfung dann auch wirklich machen kann, wenn ich vorher den Lehrgang mit der AKAD gemacht habe? Ich finde, die AKAD könnte hier auch schon ein bisschen behilflich sein…

Kann man die staatl. Prüfung überall in Deutschland machen oder muss ich sie als Einwohner Bayerns auch tatsächlich in Bayern machen? Ist die Vereidigung anschließend problemlos in Bayern machbar?

Tomson, du schreibst, am Besten soll man die Prüfung in Karlsruhe machen…gilt das auch für mich, wenn ich aus Bayern komme?

Danke für eure Hilfe und Antworten…

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gilt das auch für mich, wenn ich aus Bayern komme?

Das gilt für alle, egal woher sie kommen.

Das Oberschulamt Karlsruhe gibt als Zulassungsvoraussetzungen an:

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind
  • Fachschulreife oder Realschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes,
  • eine berufsqualifizierende Ausbildung als Übersetzer oder Dolmetscher in der zu prüfenden Sprache oder eine einschlägige Berufserfahrung, die einer mindestens dreijährigen hauptberuflichen Tätigkeit entspricht,
  • Entrichtung der Gebühr nach § 17.

2. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Prüfungsbehörde.

Die Ausbildung bei AKAD gilt als berufsqualifzierende Ausbildung als Übersetzer. Wie du übrigens siehst, gibt es keine Einschränkung bezüglich der Zulassung von Teilnehmern aus anderen Bundesländern. (Es gibt einige Prüfungsämter, die die sog. Landeskinder-Regelung anwenden; ich kann dir aber nicht genau sagen, welche das sind. Meines Wissens sind das NICHT Karlsruhe, Darmstadt und Saarbrücken.)

Ich würde dir aber raten, dich selber nochmal bei den zuständigen Prüfungsämtern zu informieren, ob sich irgendwelche Änderungen ergeben haben oder zu erwarten sind. Immerhin wirst du ja mindestens zwei Jahre mit dem Lehrgang beschäftigt sein, und in der Zeit kann sich doch irgendwas tun, auch wenn ich von einer solchen Entwicklung im Moment nichts weiß.

Im übrigen bleibt dir nach Abschluss des Lehrgangs bei AKAD auch die Möglichkeit, die Übersetzerprüfung vor der Fachhochschule Nürtingen-Geislingen abzulegen. Die Prüfung ähnelt sehr der staatlichen Prüfung, mit dem Unterschied, dass du dich danach "akademisch geprüfte Übersetzerin" nennen darfst.

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