Zum Inhalt springen

Kündigungsfristen bei Fernstudium -flexibel...?!


Felicia

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Leute,

habe entnervt u. gestresst v. Fernstudium dort gekündigt...>tja< Kann es mir auch letztendlich nicht leisten.

Ich hab wg. Krankheit dann ein paar Tage später überwiesen. Daraufhin kam die bestätigung meiner Kün., mit dem Vorbehalt, ich hätte gar nicht überwiesen (haben die wohl nicht gemerkt, bzw. nicht berücksichtigt) und deswegen wollen die diese Frist -

(-steht ja überall da:[/i] Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.)

...nochmals zwei Monate herrauszögern- sprich: noch 2 Mon. mehr Geld kassieren !!! :mad:

Das ist doch die größte Frechheit und bestätigt mich wieder, das ich zu recht gekündigt habe.

Das ist Abzocke pur...:thumbdown::cursing:

Frage natürlich--> Das geht doch nicht, oder.. :confused: Hilfe...

Danke im Vorraus für die Antworten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Hallo Felicia,

kannst Du das bitte nochmal sortieren?

- Wann hast Du mit dem Fernstudium angefangen (Datum)?

- Wann hast Du die Kündigung abgeschickt (Datum)?

Mit der Bezahlung hat doch die Kündigungsfrist erstmal garnichts zu tun.

Viele Grüße

Markus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

Sorry... Hab ich vergessen. Das war Anfang Februar, 10.02. steht auf dem Anmeldeformular. Am 05.05. Kündigung abgeschickt. Übrigens mit der Bitte, mir Ratenzahlung (50€) zu gewähren, waren die mit einverstanden. Am 13.05 kam dieses Schreiben/Bestätigung...

Wenn das mit der Bezahlung nix zu tun hat, warum schreiben die mir dann sowas /nehmen die sich das einfach raus, diese Frist zu verlängern ??

Danke schonmal für die Hilfe, Markus...

LG.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn der Vertragsabschluss am 10.02. war und Du am 05.05. gekündigt hast, würde die Kündigung nach meinem Verständnis zum 10.08. wirksam werden. Bis dahin müsstest Du die Kursgebühren zahlen. Sprich, es fallen die Kursgebühren für die ersten sechs Monate des Kurses an.

Und bis wann möchte der Anbieter, dass Du noch zahlst?

Viele Grüße

Markus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das lese ich genauso wie Markus.

Du bist noch im ersten Halbjahr, du kannst mit Ablauf des ersten Halbjahres (also zum 10.08.) kündigen. Die Kündigung muss ca. 6 Wochen vorher eingehen, das ist mit der Kündigung vom 05.05. wohl erfüllt.

Da wird man nicht viel machen können, die Vertragsbedingungen hast du mit dem Studiumsbeginn schließlich akzeptiert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Äh, ja - so hab ich das schon kapiert... (Das die das so machen u dies Gang u Gebe ist...:glare:) und auch selbst schon direkt (bei Vertragsabschluss) gelesen !

Wie ich schon zuerst erwähnte.

Aber es geht mir ja hier darum; das die jetzt von mir verlangen /-wollen;

dass ich bis Oktober zahlen soll...

Das ist das Problem, was ich da habe und das kann man wohl (hoffentlich- jetzt) verständlicherweise nachvollziehen,...:confused:

Danke...

Lg.´s

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Begründung wäre für die: - da ich den letzten "Zahlungs-termin" nicht direkt eingehalten habe und

eine Woche später bezahlt habe (musste)...

Habe übrigens den ersten Monat, nach dem Probemonat, (Auch aus finanziellen Gründen) um einen weiteren Monat (Mai) Aufschub gebeten. Aber da können die mir doch daraus jetzt im nachhinein

keinen Strick drehen...?! Da wurde mir gesagt: "Ach das ist doch kein Problem..."

Das haben die wahrscheinlich auch; wie gesagt; bei dem Schreiben von denen gar nicht berücksichtigt, das ich überhaupt (Die Rate) gezahlt habe.

Sonst keine Begründung... Wüßte nicht, auf welcher Rechtsgrundlage diese Handhabe besteht...

Dann noch die Frage:

Sollte ich wohl dem Schreiben widersprechen müssen, wie /womit

kann ich da am besten argumentieren ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich würde erstmal dort anrufen und versuchen das ganze telefonisch zu klären. Vermutlich handelt es sich um ein Missverständnis aufgrund Deiner verspäteten Zahlung.

Sollte das Gespräch zu keinem Ergebnis führen, könntest Du dann immer noch schriftlich reagieren und müsstest Dich im Zweifel auch anwaltlich beraten lassen.

So wie von Dir geschildert wüsste ich aber nicht, warum Du für mehr als sechs Monate zur Zahlung verpflichtet sein solltest.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur als Beispiel (mit einer monatlichen Rate von 200,-€), damit ich's richtig verstanden habe:

Du müsstest 6 Monate bezahlen (also 1200,- €), wegen der Kündigungsfrist, sollst du jetzt aber 8 Monate (also 1600,- €) zahlen?

Ob sich eine Monatsrate (um einen Monat) verschoben hat oder nicht, mehr als die 6 Raten dürften dir, nach meinem Verständnis, nicht berechnet werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...