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Fragen zur Kindergeldkasse


Goganch

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Hallo zusammen,

zwei Fragen habe ich:

1. Hat jemand hier evtl. durch gesundheitliche Probleme nicht immer den Nachweis von Vollzeitunterricht bei der Familienkasse vorlegen können, aber ein Attest vorlegen können, welches bescheinigt, dass es einem aus gesundheitlichen Gründen möglicherweise nicht immer möglich ist diese zu erreichen?

Was sind da eure Erfahrungen?

2. Selbiges hatte ich schon einmal im Forum der ILS gefragt, bisher aber leider keine Antwort bekommen;

Ich würde gerne wissen, ob die Familienkasse selbst berechtigt ist Daten meinerseits bei der ILS abzufragen? Verstößt das nicht gegen den Datenschutz oder ist es üblich, dass man trotz Bescheinigung dort die Sache nachprüft bzw überhaupt möglich?!

Schönen Gruß,

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Dies ist ein schwieriges Feld, da es einer Rechtsberatung sehr nahe kommt.

Ganz allgemein ist für eine Zahlung des Kindergeldes zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr (zzgl. etwaiger Dienstzeiten) entscheidend, dass sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Ist dies nicht der Fall, so besteht auch kein Anspruch. Eine Argumentation ala ich hätte ja in Ausbildung sein können, wenn nicht dieses oder jenes gewesen wäre, verfängt außer in besonderen Fällen (z.B. bei schwerbehinderten Kindern) nicht, da für solche Zeiten i.d.R. andere Sozialtransfers den Kindergeldanspruch verdrängen. Kannst Du die Situation etwas konkreter beschreiben?

Deine zweite Frage ist etwas missverständlich: Ich nehme an, Du wolltest statt "selbiges" tatsächlich "folgendes" schreiben. So entsteht bei Frage 2 der Eindruck, Du möchtest erfahren, ob die Kindergeldstelle von der ILS erfahren kann, dass Du Deine Frage 1 in einem dortigen forum gestellt hast.

Wenn es Dir allgemein darum geht, ob die ILS Auskünfte erteilt oder gar erteilen muss, so ist zu unterscheiden, worüber in welcherm Verfahrensschritt Auskunft begehrt wird. Klar ist, dass eine Behörde sich über allgemeine Dinge informieren kann, auch durch Nachfragen (z.B. über Inhalte eines bescheinigten Kurses). Für konkrete Nachfragen zu Deiner Person wird sich das Amt zuerst an Dich wenden. Lediglich wenn es Anhaltspunkte gibt, dass eine Klärung bei Dir nicht erfolgen kann oder wenn es Anhaltspunkte für einen Sozialkassenbetrug gibt, wird ggf. ein Ermittlungsverfahren von der Behörde geführt, in dessen Verlauf die ILS ggf. zur Auskunft verpflichtet wäre, ein Auskunftsverweigerungsrecht wie z.B. bei Banken gibt es hier nicht.

Ich wäre interessiert zu erfahren, was von der ILS in Erfahrung gebracht werden kann, aber von Dir nicht. Wenn Du Bescheinigungen der ILS vorlegst, was soll die ILS dann noch sagen?

Gruß

Stonie

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Hallo,

sch**** ich hasse die Quick Reply Funktion.

Habe jetzt einen elend langen Beitrag geschrieben, auf Antworten geklickt und bin dann hier aufs Antworten Feld gelangen. Als ich zurück gegangen bin war alles weg :thumbdown: .

Bitte nehmt es mir daher jetzt nicht übel, wenn ich alles nur nochmal eher stichpunktartig schreibe...

zu 1 nochmal:

Ich bin in der 10/2 aus dem Gymnasium abgegangen und habe Ende letzten Jahres mein Fernabi bei der ILS begonnen. Zwei Jahre vorher musste ich aus gesundheitlichen Gründen mitten im 2. Halbjahr leider abbrechen.

Das Kindergeld hab ich dennoch bekommen, da ich regelmäßig ein amtsärztliches Attest vorgelegt habe, dass besagte, dass ich aus gesundheitlichen Gründen keine Schule besuchen kann, es aber in naher Zukunft vor habe. Das wurde über diese Zeit immer so akzeptiert.

Nun kann ich jedoch nicht meine Arbeit in Vollzeit vorweisen und wollte dafür (wieder) ein Attest einreichen, da es mir aus gesundheitlichen Gründen (noch) nicht möglich ist, dauerhaft die Arbeiten in Vollzeit zu verrichten.

Ich meine, wenn sie es vorher ganz ohne Schulbesuch akzeptiert haben, dann sollte ich mit meinen Bemühen doch nun erst recht Anspruch darauf haben?!

Zu 2:

Ich wollte nur wissen, ob die ILS gegenüber der Kindergeldkasse verpflichtet ist, konkrete Angaben meinerseits zu machen, ohne dass ich da meine Erlaubnis o.ä. gebe.

Das fände ich doch relativ mies, da ja eigentlich so jeder an mein Arbeitsverhalten käme, wenn er sich nur für einen Mitarbeiter der Kindergeldkasse ausgeben würde... das kann bei der ILS ja keiner am Telefon mal eben nachprüfen.

Finde ich bedenklich... im ILS Forum hat man mir jetzt bestätigt, dass die ILS das tatsächlich muss.

Schönen Gruß,

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Hallo,

die Stichworte machen leider ein paar Nachfragen nötig:

Wenn Du sagst in 10/2 abgegangen, darf ich fragen, wie alt Du da warst und wie alt Du jetzt bist?

Wie lange dauert der Zustand Deiner "eingeschränkten" Schulfähigkeit nun insgesamt an?

Ist der Zustand aktuell widerum durch ein amtsärztliches Attest bestätigt und geht aus diesem hervor, dass der Zustand vorübergehend ist?

Was sollte die ILS an Auskünften geben, was Sie Dir nicht auch Bescheinigen kann?

Gruß

Stonie

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Hallo,

Wenn Du sagst in 10/2 abgegangen, darf ich fragen, wie alt Du da warst und wie alt Du jetzt bist?

Jetzt 21, damals 18.

Wie lange dauert der Zustand Deiner "eingeschränkten" Schulfähigkeit nun insgesamt an?

Wie gesagt seit dem ich aus der Schule abgegangen bin, bis nun quasi erneut bescheinigbar.

Aufgrund der Erkrankung habe ich mich u.a. auch für ein ILS Studium entschieden.

Ist der Zustand aktuell widerum durch ein amtsärztliches Attest bestätigt

Nein, dazu gab es ja auch noch keinen Grund zu. Deshalb habe ich ja extra gesagt, dass ich der Familienkasse anbieten kann, dies aktuell amtsärztlich bestätigen zu lassen, dass es mir nicht immer möglich ist die Aufgaben in Vollzeit zu erledigen.

Ein normal ärztliches Attest kann ich aber eben schon vorlegen.

Was sollte die ILS an Auskünften geben, was Sie Dir nicht auch Bescheinigen kann?

Ich glaube du hast noch nicht verstanden was ich genau meine?

Natürlich gibt es nichts wozu sie Auskunft geben kann, was sie mir nicht auch bescheinigen kann. Darum geht es mir aber gar nicht.

Ich finde es einfach nur bedenklich, dass die ILS der Kasse generell verpflichtet ist, Informationen über mich weiter zu geben, ohne, dass ich darüber in Kenntnis gesetzt werde.

Und so ja theoretisch jeder x beliebige dort sensible Daten so bekommen kann. Wie bereits im vorherigen Beitrag erklärt...

Schönen Gruß,

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Hallo,

eine grundsätzliche Sache, die mir trotz mehrmaligem Lesen Deiner Beiträge nicht klar wird: Hast Du denn jetzt überhaupt ein Problem mit der Kindergeldkasse, also ist ein Antrag abgelehnt worden? Wenn ja, so ist Dir die Ablehnung bestimmt begründet worden.

Allgemein wäre die Frage, ob wirklich noch von einer vorübergehenden Unterbrechung der Ausbildung die Rede sein kann, da wird sich dann aber ein Sachbearbeiter zu äußern, deshalb die Frage nach einem etwaigen Bescheid.

Ich finde es einfach nur bedenklich, dass die ILS der Kasse generell verpflichtet ist, Informationen über mich weiter zu geben, ohne, dass ich darüber in Kenntnis gesetzt werde.

Und so ja theoretisch jeder x beliebige dort sensible Daten so bekommen kann. Wie bereits im vorherigen Beitrag erklärt...

Das war aber keine Frage, die Du gestellt hast. Du wolltest wissen, ob das Amt nachfragen kann, nicht, ob die ILS anfällig für einen Social Engineering Angriff ist. Das eine hat auch so gut wie nichts mit dem anderen zu tun.

Gruß

Stonie

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