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Änderung der Zulassungsvoraussetzungen


SK32

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Hallo zusammen,

ab dem Wintersemester 2010/11 gibt es geänderte Zulassungsvoraussetzungen für beruflich Qualifizierte. Es ist nun möglich sich direkt (ohne Akademie-Studium) für einen Studiengang einzuschreiben, wenn man eine min. zweijährige Berufsausbildung + anschließend min. drei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann, die den fachlichen Anforderungen des Studiums entsprechen. Was den fachlichen Anforderungen des jeweiligen Studiengangs entspricht, kann hier nachgelesen werden: http://www.fernuni-hagen.de/studium/studienangebot/bachelorstudiengaenge/zugangspruefung/berufl_quali_fachtreu.shtml

Gleichzeitig kann man wohl auch mit einem Abschluss einer beruflichen Ausbildungsfortbildung (bspw. Meister) in jedem Studiengang starten.

Unverändert bleibt die Möglichkeit, sich mit einer beruflichen Qualifikation über eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium (je nach Studiengang) auch in einen Studiengang einzuschreiben, der nicht der fachlichen Berufsausbildung entspricht.

Scheinbar fällt aber auch gleichzeitig die Möglichkeit weg, mit einer nicht einschlägig fachgebundener Hochschulreife oder Fachhochschulreife irgendwie in das Studium zu kommen. Am Beispiel des B.o.S. Informatik: http://www.fernuni-hagen.de/mathinf/studium/studiengaenge/bachelor/informatik/zugangsvoraussetzungen.shtml

Grüße

Stefan

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  • 2 Wochen später...
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Hallo Stefan,

ich habe mich jetzt für das Probestudium angemeldet. Bisher war ich Akademiestudentin und ich hoffe, dass ich schnell Bescheid bekomme.

Die bisherige Lösung mit der Zulassungsprüfung wird noch übergangsweise bis zum WS 12/13 angeboten, fällt dann aber wohl ganz weg.

Das Probestudium ist für mich eine sehr gute Alternative zur Zugangsprüfung, die doch recht umständlich war. Zum einen musste man erst zwei Module erfolgreich mit einer bestanden Klausur abschließen. Das Ergebnis bekommt man aber meist nach 8 bis 9 Wochen mitgeteilt. In meinem Fall schreibe ich die zweite Klausur am 7. September, also muss ich voraussichtlich bis Anfang bzw. Mitte November auf das Klausurergebnis warten. Erst dann kann ich mich für die mündliche Zugangsprüfung in Hagen anmelden. Bei einer Kollegin war das letztes Jahr Ende November. Also müsste ich von Bayern nach Hagen fahren (mit dem eigenen Auto oder mit der Bahn), mir dort ein Zimmer nehmen (das Studentenheim ist günstig) und mich dort auch verpflegen. Gleich im Anschluss an die Prüfung wird mitgeteilt, ob man die Prüfung bestanden hat. Dann muss man beim Prüfungsamt den Nachweis einreichen und wird erst dann rückwirkend zum 1. Oktober als regulärer Student eingetragen. Blöd ist, dass die anderen Mitstudenten schon seit 1. Oktober ihr nächstes Material zum neuen Modul bearbeiten. Ich könnte zwar auch jetzt schon das Material ordern, aber dann müsste ich na klar auch noch die Kosten für das Akademiestudium bezahlen. Im Vergleich: Das "normale" Modul kostet bei Bildungswissenschaften 160€ und im Akademiestudium 240€.

Deshalb finde ich die neue Lösung sehr gut.

Man muss im Probestudium innerhalb von 4 bis 8 Semestern 80 ECTS erwerben, dann kann man die Einschreibung als regulärer Student beim Prüfungsamt beantragen. Wenn man so wie ich bereits als Akademiestudent in Hagen gemeldet ist, ist die Ummeldung fürs Probestudium wohl kein großes Problem.

Ganz hilfreich für mich ist auch, dass Erziehungszeiten und die Pflege eines Angehörigen als Berufstätigkeit anerkannt werden. Endlich mal jemand, der die Leistung von Müttern würdigt! :D

Für mich wäre der Nachweis von 3 Jahren Berufstätigkeit sonst ein Problem, da ich selbstständig bin und mir darüber ja nicht selbst ein Zeugnis ausstellen kann. Außerdem war ich immer nur auf Geringverdienerbasis angestellt bzw. in Teilzeit beschäftigt. :(

Liebe Grüße,

Conny

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Die Zulassungsvoraussetzungen hängen auch immer vom Studiengang ab. Das darfst du nicht vergessen. Bei mir sah es vor der Umstellung mit der Zulassungsprüfung/Probestudium nämlich ein bisschen anders als bei dir aus ;) .

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Hallo,

es gibt eigentlich fast keine unmachbaren Voraussetzungen, außer man will sich direkt einschreiben. Da muss man dann je nach Studiengang bestimmte Berufe erlernt haben.

Siehe hier:

http://www.fernuni-hagen.de/studium/studienangebot/bachelorstudiengaenge/zugangspruefung/berufl_quali_fachtreu.shtml

Und die Möglichkeiten findest du hier:

http://www.fernuni-hagen.de/studium/studienangebot/bachelorstudiengaenge/zugangspruefung/berufl_qualiba.shtml

Liebe Grüße,

Conny

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Bei allem Respekt und Wertschätzung für deine Leistung als Mutter - Einzig geltendes Kriterium für die Zulassung zu einem Probestudium muß aber die abgeschlossene Berufsausbildung sein und von mir aus eine dreijährige beliebige berufliche Tätigkeit, die aber nicht nach der abgeschlossenen Ausbildung erfolgt sein muß.

Aus diesem Grund ist mir die Aufnahme eines Mathematikstudiums zum WS 2010 auf der FernuniHagen verwehrt worden.

Man kann nicht einersteits zur Aufnahme eines regulären Studiums (Bachelor) eine dreijährige Berufstätigkeit vorraussetzen, die im Anschluß an die Ausbildung erfolgen muss und zum Ziel die praktische Umsetzung des erlernten hat und andererseits für die Aufnahme eines Probestudiums

jede Art von beruflicher Tätigkeit akzeptiert. Das widerspricht sich! Ich verstehe auch beim besten Willen nicht, weshalb man zur Aufnahme eines Probestudiums oder Zugangsprüfung eine dreijährige berufliche Tätigkeit nach Durchführung der Ausbildung nachweisen muß, insbesondere wenn man schon das 35 Lebensjahr überschritten hat. Ich bin sehr enttäuscht und ich habe nicht den Eindruck das man in diesem Land wirklich ernsthaft daran gedacht wird etwas gegen den Fachkräftemangel zu unternehmen.

Grüße

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Danke für deine Anteilnahme

Fest steht, dass ich den Nachweis einer 36 monatigen beruflichen Tätigkeit nach Abschluss meiner Ausbildung im IT – Bereich nicht erbringen kann. Die Teilnahme an einem Akademiestudium (Kurse) könnte als berufliche Tätigkeit (Zeit) angerechnet werden – ist das so?

Kann oder darf ich mich in meiner derzeitigen Ausgangssituation überhaupt für ein Akademiestudium anmelden?

In der Studienzentrale sagte man mir etwas anderes.

In den nächsten Tagen wir in meiner Stadt eine INFO Veranstaltung stattfinden. Vielleicht können die mir endlich „exakte“ Angaben machen.

Grüße

BlueNote

(My name is No-one: time is Ithaca.)

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Hi BlueNote,

Anteilnahme wollte ich nicht zum Ausdruck bringen, eher motivieren ;-).

Ich kenne mich nur mit der KSW Fakultät der Fernuni aus. Ich empfehle Dir, die Studienberatung (schnellstmöglich, wg. Übergangszeiten) aufzusuchen.

Meine Idee war eher das Ansinnen, dass Du ggf., bis Du drei Jahre Berufserfahrung zusammen hast, schon mal Kurse belegen könntest.

http://www.fernuni-hagen.de/kontakt/

Gruß

aenny

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Hi BlueNote,

Anteilnahme wollte ich nicht zum Ausdruck bringen, eher motivieren ;-).

Ich kenne mich nur mit der KSW Fakultät der Fernuni aus. Ich empfehle Dir, die Studienberatung (schnellstmöglich, wg. Übergangszeiten) aufzusuchen.

Meine Idee war eher das Ansinnen, dass Du ggf., bis Du drei Jahre Berufserfahrung zusammen hast, schon mal Kurse belegen könntest.

http://www.fernuni-hagen.de/kontakt/

Gruß

aenny

Hallo Aenny

Du schreibst …..

“bis ich drei Jahre Berufserfahrung zusammen habe“.

Darum geht es mir gar nicht! Also noch mal! Für die Zulassung zu einem Probestudium genügen nach Abschluss einer Ausbildung (die in einem fachlichen Zusammenhang zum angestrebten Studiengang steht) drei Jahre beliebige berufliche Tätigkeit.

Das aber widerspricht den Zulassungsvoraussetzungen zur direkten Aufnahme eines Studiums (Bachelor). Hier wird vorausgesetzt, dass man die in der Ausbildung erlernten Kenntnisse in einer dreijährigen Praxis umgesetzt haben muss.

Mit einer beliebigen 36 monatigen Tätigkeit kann man aber unmöglich das in der Ausbildung erlernte Wissen in die Praxis umgesetzt haben.

Die Frage die sich hier stellen muss ist, was befähigt nach einer 36 monatigen beliebigen beruflichen Tätigkeit ein Studium aufnehmen zu können – in meinem Falle Mathematik.

Mir ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb man drei Jahre berufliche Tätigkeit nach erfolgter Ausbildung nachweisen muss.

Von welchen Kenntnissen kann denn hier nach nochmaliger „Berechnung“ die Rede sein? Ein Gymnasiast muss ja auch nicht drei Jahre Berufserfahrung nachweisen, damit er sich auf der Uni einschreiben kann. Somit können das unmöglich „Praxiskenntnisse“ sein – schon gar nicht wenn es um das Verständnis für Mathematik geht.

Welche Kenntnisse bringe ich aber als zugelassener Probestudiumanwärter mit, der zwar eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann, jedoch aus irgendeinem Grund in diesem Beruf nicht gearbeitet hat, das er sich dir nichts mir nichts sich in ein Probestudium für Mathematik einschreiben „darf“ - ich würde sagen nur theoretische und die Zuversicht, dass ihm die mehrdimensionale Analysis eines Tages nicht ein Strich durch die Rechnung macht.

Wie gesagt ist das Ganze für mich unlogisch und hart an der Grenze der Willkür.

Viele Grüße und viel Erfolg beim studieren

BlueNote

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Hallo Aenny

Zu diesem Thema wollte ich Dir abschließend noch folgendes sagen: Man muss sich diese Regelung mit dem Probestudium auf der Fernuni Hagen einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Es vergeht kein Tag, wo unsere Politiker nicht oft genug betonen können, das sie Deutschland mit einer neuen Bildungspolitik voranbringen wollen – was dabei herauskommt, sind dann solche absurden Regelungen, wie die Zulassungsverordnung für das Probestudium auf der Fernuniversität Hagen.

Es vergeht kein Tag, wo in Deutschland nicht über mangelnde Fachkräfte im Bereich Mathematik geklagt wird – ob Lehrer oder Ingenieure, überall scheinen sich Abgründe aufzutun. Anstatt das Problem wirklich zu verstehen, verstrickt man sich in Widersprüchlichkeiten.

Um Mathematik studieren, verstehen, begreifen zu können muss man überspitzt gesagt, weder drei Jahre gearbeitet haben noch wissen, wann „Karl der Große geboren wurde“.

Die Sprache der Mathematik hat sehr wenig mit der Sprache zu tun, die wir tagtäglich benutzen, schon gar nicht funktioniert sie nach der Logik mancher Politiker, so dass letztlich auch ein Analphabet überragende Leistungen in der Mathematik erbringen könnte.

In England ist es übrigens ohne Abitur und ohne jedweder beruflichen Tätigkeit möglich zu studieren. Soviel zum Fortschritt in Deutschland.

BlueNote

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