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Ohne SL Mathe keine Prüfungen im Hauptstudium?


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Hallo zusammen,

studiere Wirtschaftsingenieurwesen im 3.Semester an der HFH.

Bisher läuft es recht gut, nur die SL Mathe macht mir Sorgen. PL war dagegen eher kein Problem.

Nun meine Frage, lt. Prüfungsordnung kann man Prüfungen im Hauptstudium (also ab 5. Semester) nur nach bestandener Zwischenprüfung also nachdem man alle Prüfungen des 1.-4. Semester abgeschlossen hat, ablegen.

Das würde bedeuten, wenn ich die SL noch mal verhaue, verliere ich deswegen 1 komplettes Semester, weil ich dann die Prüfungen im 5. nicht schreiben kann ???

Wer hat Erfahrungen oder weiß es sicher? Vermutungen nützen mir leider nichts :D

Vielen Dank für Eure Antworten!

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Also laut Studios kann man sich für fast alles Prüfungen im Grund- und Hauptstudium anmelden. Nur das Praktikum kann man glaub nicht früher machen. Sieh doch einfach nach wo du überall den "Anmelden"-Button hast.

Man muss sich doch nicht an die vorgegebene Reihnefolge halten dachte ich.

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Hallo Jenny, du kannst meines Wissens nach Prüfungen aus dem 5. Semester schreiben - allerdings kannst du NICHT die Projektarbeit schreiben (zum Hauptpraktikum-habt Ihr doch auch, oder ?)und die Prüfung des Studienschwerpunkts - diese sind an den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums gebunden

Ciao :)

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Eine Kommilitonin von mir, hängt aktuell etwas hinterher und zieht immer 1-2 Klausuren ins nächste Semester. Sie hat sich mit dem Thema befasst und meinte, sie kann im 5. Semester (das 1. Hauptstudiensemester für BB) alle Klausuren mitschreiben, nicht erbrachte Leistungen aus dem Grundstudium stören nicht. Allerdings gab es noch ein Problem mit der Anerkennung, ich glaube die Noten werden erst als offiziell bestanden und anerkannt gewertet, wenn die offenen Leistungen aus dem Grundstudium erfüllt sind. Bis dahin gelten die Leistungen als "vorbehaltlich". Also bei einem Studienabbruch oder Wechsel kannst du diese Leistungen nicht mitnehmen. (der von mir blau markierte Teil ist aber nun eher Vermutung, ich weiß nicht wer oder was ihre Quelle für diese Aussage war).

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