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Kosten für Fernstudium komplett absetzbar?


sscherma

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Hallo,

es klingt für mich zu schön um war zu sein, deshalb wollte ich hier noch mal nachfragen.

Wenn jetzt mein Fernstudium so 250-300€ Monatlich kostet, sagen wir 300. Währen das im Jahr 3600 + Fahrtkosten(nur für Prüfungen) + Bücher währen es nicht über 4000 € Jährlich. Ich weiß dass ich per Steuererklärung über Sonderkosten 4000€ absetzen kann.

Bedeutet das, das die Schulung für mich quasi kostenlos ist? Ich habe bestimmt was übersehen oder vergessen oder schlicht falsch verstanden.

Ich bitte um Aufklärung

Gruß

ich

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Falsch verstanden, da hast Du dich zu früh gefreut. Deine Sonderausgaben/Werbungskosten reduzieren Dein steuerpflichtiges Einkommen. Du bekommst irgendwas im Bereich 25-30% des von Dir aufgewendeten Gesamtbetrages(Gebühren der Fort-/Weiterbildung, Bücher usw.) zurück, vorausgesetzt dass Dein Finzantonkel die Sache anerkennt (also nix mit dem Selbstfindungskurs mit Yoga auf der Südseeinsel).

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Voll absetzbar bedeutet nicht, dass du die vollen Kosten zurückerstattet bekommst sondern lediglich, dass du sämtliche Kosten ansetzen kannst um damit dein zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren.

Die "Ersparnis" bewegt sich stets am Grenzsteuersatz deines zu versteuerndes vor dem Abzug der Kosten.

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Nein, Du bist Opfer des Gehirnwurmes geworden.

Es ist zwischen Werbungskosten u. Sonderausgaben zu unterscheiden.

Die Sonderausgaben kannst Du mit max. € 4000 Jahr auf Dein zu versteuerndes Einkommen anrechnen lassen.

Werbungskosten sind unbegrenzt anrechenbar.

Nachfolgend ein Beispiel:

Dein zu versteuerndes Bruttojahreseinkommen ist 2010 € 50.000,00. Darauf hast Du direkt bei Deiner Gehaltsabrechnung die Lohnsteuer abgeführt, nehmen wir an € 15.000,00.

Jetzt absolvierst Du eine Fortbildung/Weiterbildung, nehmen wir an ein Hochschulstudium im Fernunterricht. Kostet Dich im Jahr € 6000.00 (Gebühr, Bücher, anteilige Fahrtkosten € 0,30/km usw.)

Als Werbungskosten reduziert sich Dein zu versteuerndes Einkommen auf € 44.000,00 pro Jahr (unbegrenzt, da Werbungskosten). Du kannst natürlich nicht mehr absetzten als Du an Steuern zu zahlen hast. Soll heißen, der Student, der nicht nebenher arbeitet kann natürlich nicht sein 2. Fernstudium im Abendkurs in Anrechnung bringen.

Als Sonderausgaben reduziert sich Dein zu versteuerndes Einkommen auf € 46.000,00 pro Jahr, da ja € 4.000 Höchstbetrag als Sonderausgaben.

Da Du die Lohnsteuer von dem hohen Betrag, alos ohne die Fortbildung bereits monatlich abgeführt hast, bekommst Du folglich Geld vom Staat zurück, da Dein zu versteuerndes Einkommen ja in Wirklichkeit bedingt durch Deine Fortbildung geringer war.

Die Finanzexperten mögen mir meine stark vereinfachte Darstellung nachsehen.

Gruss

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