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Anerkennung der Fachhochschulreife in Mecklenburg-Vorpommern


Seestern

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Hallo,

ich möchte gerne bei der WINGS HS-Wismar Wirtschaftsrecht studieren. Nachdem ich mir die Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgelesen habe, bin ich mir nun nicht mehr sicher, ob die mich dort zulassen.

Hier ist der Betreffende Abschnitt:

"§ 9

(1) Die Fachhochschulreife wird nachgewiesen durch ein in Mecklenburg-Vorpommern erworbenes

1. Zeugnis der Fachhochschulreife an einer beruflichen Schule in öffentlicher Trägerschaft oder

einer als Ersatzschule anerkannten beruflichen Schule,

2. Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) eines Gymnasiums, einer Gesamtschule

mit gymnasialer Oberstufe, eines Fachgymnasiums, eines Abendgymnasiums in öffentlicher

Trägerschaft oder einer als Ersatzschule anerkannten Einrichtung der vorgenannten

Schularten in Verbindung mit dem Nachweis über eine mindestens zweijährige

abgeschlossene Berufsausbildung oder über ein einjähriges Betriebspraktikum,

3. Zeugnis der Fachhochschulreife über die Fachoberschulprüfung für Nichtschüler,

4. Zeugnis über die Abschlussprüfung eines Sonderlehrgangs zum Erwerb der

Fachhochschulreife für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz.

(2) Eine abgeschlossene Berufausbildung im Sinne von Absatz 1 Nr. 2 wird nachgewiesen durch

1. das Zeugnis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem nach dem

Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 2005 (BGBl. I S.

931) anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf,

2. das Zeugnis einer abgeschlossenen entsprechenden Ausbildung in einem öffentlichrechtlichen

Dienstverhältnis oder durch

3. das Zeugnis einer durch eine staatliche Prüfung abgeschlossenen schulischen

Berufsausbildung.

(3) Einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Sinne von Absatz 1 Nr. 2 ist gleichgestellt

1. eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes,

2. im Zusammenhang mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) des

Abendgymnasiums eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit.

(4) Das Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) gemäß Absatz 1 Nr. 2 muss vor

Erfüllung der weiteren Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 2 erworben worden sein. Das gilt nicht

für das Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) des Abendgymnasiums."

Genau dieser letzte Absatz ist mein Problem.Ich habe den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach meiner Ausbildung und meiner 3jährigen Berufstätigkeit an einem Kolleg in Niedersachsen gemacht.

Weiß hier zufällig jemand, ob das Kolleg dem Abendgymnasium gleichgestellt ist?

Es sind schließlich beides Einrichtungen des 2. Bildungsweges.....:confused:

Warte ich jetzt einfach ab, ob die HS-Wismar mich zulässt oder soll ich sie gleich fragen, ob das Kolleg wie ein Abendgymnasium angerechnet wird....schließlich endet die Einschreibefrist Ende August und wenn ich dann noch Nachforschungen stellen soll, ist es vielleicht schon zu spät...

Viele Grüße

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Der von Dir zitierte Teil der gesetzlichen Regelung gilt aber nur genau für diejenigen, die ihre Fachhochschulreife in Mecklenburg-Vorpommern erworben haben. Den für Dich eigentlich relevanten Teil hast Du weggelassen:

http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/bm/Themen/Hochschule_und_Studium/Hochschulzugang_und_Abschluesse/Hochschulzugangsberechtigungen/Fachhochschulreife/index.jsp:

"[...] Darüber hinaus berechtigen zum Studium an Fachhochschulen:

- im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworbene Zeugnisse der Fachhochschulreife der Fachoberschule und der Nichtschülerprüfung, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entsprechen [..]"

Ich gehe mal davon aus, dass die niedersächsische Fachhochschulreife den Vereinbarungen der KMK entspricht. Sollte mich schwer wundern, wenn das nicht der Fall ist.

Was für ein Abschlußzeugnis hast Du denn eingereicht? Ist dort nur der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt? Oder ein echtes Zeugnis über die bestandene Fachhochschulreife (entsprechend Anl. 6 zur EB-AVO-GOFAK: http://www.schure.de/22410/33,83213,a2.htm#anl6 bzw. http://www.schure.de/22410/33,83213.htm)?

Im letzteren Falle dürfte es wohl unproblematisch sein. Wenn es nur der schulische Teil ist, dann könnte es wohl anders aussehen.

Grüße,

Lippi

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Ich habe meine Fachhochschulreife in Rheinland-Pfalz rein schulisch erworben. Auf meinem Zeugnis steht sogar, dass mich diese Fachhochschulreife nur zu einem Studium in Rheinland-Pfalz berechtigt.

Nach einem Telefonat mit der Studienberatung und nachdem ich mein Zeugnis eingescannt zu den WINGS geschickt habe, bekam ich aber die Info, dass es ein Abkommen von 11 Bundesländern gibt, welche untereinander die jeweiligen Abschlüsse anerkennen.

Ich habe dann meine Unterlagen eingeschickt und habe nun bereits die Zulassung. Also würde ich an deiner Stelle einfach mal anrufen und nachfragen. Klappt bestimmt ;-)

Grüße

Kai

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Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Infos.

Ich habe das "echte Zeugnis" der FH-Reife eingereicht.

Trotzdem bin ich mir nicht ganz sicher, denn jetzt muss ich mich outen;), ich bin schon

etwas älter und auf meinem Zeugnis steht nichts von:

im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworbene Zeugnisse der Fachhochschulreife der Fachoberschule und der Nichtschülerprüfung, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entsprechen [..]"

sondern:

Dem Zeugnis liegt zugrunde: Die Verordnung über Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg vom 21.12.1982

(Nds. GVBl S. 533) in der jeweils geltenden Fassung.

Diese Verordnung wird wohl schwer im Internet zu finden sein.

Vielleicht warte ich erst mal ab, ich will keine "schlafenden Hunde wecken"...

Viele Grüße

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