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Wie siehts aus mit einer Resonanz-Fernstudium?


Anonymous

Empfohlene Beiträge

Hallo aquila,

ich rede nicht von meinem persönlichem Empfinden sondern von Tatsachen. Und wenn all diese Kurse nicht staatlich "anerkannt" wären, würden z.B. die Arbeitsagenturen die AZWV Kurse nicht fördern. Klingt doch auch logisch. Das Arbeitsamt ist schließlich eine Einrichtung höchster Bürokratie. Da werden nur staatlich "anerkannte" Weiterbildungen, auch über Fernunterricht, gefördert.

Die SGD wirbt z.B. mit staatlich anerkannten Abschlüssen in Zeile 2 unter der Subline, bezogen auf alle Kurse:

http://www.sgd.de/

Staatlich anerkannt sind scheinbar alle Kurse, auch institutsinterne Abschlüsse, die natürlich vorher staatlich geprüft und staatlich zugelassen worden sind.

Mit den Schulabschlüssen gebe ich dir Recht. Da verwechseln Viele die einzelnen Abschlüsse.

Grüße

TriStar

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Da werden nur staatlich "anerkannte" Weiterbildungen, auch über Fernunterricht, gefördert.

Das sehe ich anders. Die Arbeitsagenturen fördern auch Weiterbildungen, die von Privatinstituten angeboten werden und auf eine Prüfung vorbereiten können, die möglicherweise staatlich anerkannt ist. Aber das Institut und auch die Weiterbildung an sich sind es nicht.

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unter "staatlich anerkannt" verstehe ich, das die Lehrgänge gleichwertig eingestuft sind wie IHK o.ä. Abschlüsse.

Gleichwertig eingestuft von wem? - Von dir? Von den Anbietern der Fernlehrgänge? Oder vom Arbeitsmarkt, also von den Arbeitgebern?

Die von dir zitierte SGD macht im übrigen auch auf der Startseite deutlich, dass sie auf externe Abschlüsse vorbereitet:

post-4-144309705042_thumb.jpg

Und daneben gibt es eben andere Fernlehrgänge der SGD, die nicht auf solche externen Abschlüsse vorbereiten, sondern mit einem internen Abschluss enden - zum Teil mit, und zum Teil auch ohne Abschlussprüfungen.

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Gleichwertig eingestuft von wem? - Von dir?

Was soll diese verhöhnende Frage? Von dir sind sie bestimmt nicht staatlich anerkannt. Aber wenn eine Arbeitsagentur den Kurs "Medienbetriebswirt" als offiziellen Weiterbildungsberuf führt, scheint ja eine Anerkennung gegeben zu sein. Bei "Berufenet" von der Arbeitsagentur sind die Hobbyfernkurse wie "Blümchen pflücken" nicht gelistet. Einige Fernkurse können über AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung) über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Darunter auch der institutsinterne Fernlehrgang Medienbetriebswirt.

http://www.buzer.de/gesetz/10128/index.htm

AZWV unterliegt dem SGB 3, scheinbar anerkannte Kurse...

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Was soll diese verhöhnende Frage?

Die Frage war durchaus sachlich gemeint und keinesfalls verhöhnend.

Es macht einfach einen Unterschied, ob jemand selbst den Eindruck hat, dass ein Abschluss anerkannt ist, ein Anbieter einer Weiterbildung angibt, dass sein Angebot anerkannt ist oder Erfahrungen von Arbeitgebern vorliegen, dass diese einen Abschluss anerkannt haben. Mir ging es einfach darum, hier konkreter zu werden. Auch wie die Arbeitsagentur einen Kurs einstuft, ist letztlich nicht entscheidend. Sondern letztlich kommt es doch darauf an, wie die tatsächlichen Möglichkeiten damit auf dem Arbeitsmarkt sind. Und dazu habe ich gar keine Wertung abgegeben, sondern weiter nachgefragt.

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Die Frage war durchaus sachlich gemeint und keinesfalls verhöhnend.
Sorry, falsch aufgefasst :)

Mir ist durchaus bewusst, das die Arbeitsagenturen auch Anti-Zappel Kurse zum Beschönigen der gefälschten Arbeitslosenstatistiken benutzen. Es gibt aber auch gute Bildungsanbieter, die vom Arbeitsamt gefördert werden, wie z.B. die WBS Training AG. Vor Jahren hab ich dort eine Fortbildung absolviert (Web-Developer). Diese hat mich persönlich und beruflich weiter gebracht. Es wurde ein umfangreiches Wissen vermittelt im Bereich Design und Programmierung.

Mich würde mal interressieren, wie VWA-, SGD-, AFW-Betriebswirte etc. in den DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) eingruppiert werden. So wie es aussieht, ist das nur der IHK und ähnlichen Einrichtungen vorbehalten. Erinnert mich an ein Geschäftsmodell zugunsten der IHK.

Fachwirte (IHK) sind ja mittlerweile gleichwertig mit Bachelor (Niveau 6) im DQR. Ist man mit einem erfolgreich abgeschlossenem VWA-Betriebswirt etc. weiterhin auf Ausbildungsniveau, sofern man eine Berufsausbildung vorher absolviert hat? Also DQR-Niveau 4?

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Ich möchte nur noch kurz anmerken, dass auch der DQR für die tatsächlichen Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt nur geringe Bedeutung hat - dort ist ein Fachwirt in vielen Fällen beispielsweise mitnichten einem Bachelor gleichgestellt, sondern wenn in einer Stellenausschreibung ein Bachelor-Abschluss erwartet wird, werden auch Bewerber mit diesem Abschluss erwartet.

Nach dem Gemeinsamen Beschluss (PDF) werden weitere Qualifikationen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden nach dem im „Gemeinsamen Beschluss“

beschriebenen Verfahren konsensual zugeordnet. Wie genau das abläuft, habe ich mir nicht angeschaut.

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