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Medienbetriebswirt / Anerkennung IHK und Arbeitgeber


Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich habe mich vor wenigen Tagen für den Medienbetriebswirt (SGD) eingeschrieben, weil ich ehrlich gesagt keine andere Weiterbildung im Medienbereich kenne, die inhaltlich so zeitgemäß aufgestellt ist.

Was mir jedoch immer noch ein wenig "auf der Seele brennt", ist die Unsicherheit, wie diese Weiterbildung von Arbeitgebern und auch von IHK's eingestuft wird. Letzteres deshalb, weil ich mir gut vorstellen kann, nach Absolvierung dieser Weiterbildung den Betriebswirt (IHK) oder gar einen kooperativen Master-Studiengang zu belegen.

Wie sind Eure Erfahrungen zu diesem Thema?

Besten Dank im Voraus für Eure Hilfe!

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Hallo Benaldo84,

es handelt sich hier um einen institutsinternen Abschluss der SGD, der entweder ohne Abschlussprüfung oder auf Wunsch mit einer schriftlichen Prüfung, die von zu Hause aus abgelegt wird abgeschlossen werden kann. Davon abhängig gibt es dann ein SGD-Abschlusszeugnis oder ein SGD-Zertifikat.

Es handelt sich also weder um eine öffentlich-rechtliche Prüfung, noch um ein akademisches Studium. Er ist also daher auch nicht geeignet, um daran ein Master-Studium anzuschließen, sofern Du nicht schon einen ersten akademischen Abschluss hast.

Viele Grüße

Markus

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  • 2 Wochen später...

Du hast noch Probezeit – lege Deinem Arbeitgeber bzw. einer Person Deines Vertrauens dort einzelne Studienbriefe vor. Vorausgesetzt ist dabei, dass Du nebenberuflich fern studierst. Die können dann die Qualität erheben und einschätzen, was das ILS mit dem Fernstudium liefert. Wenn es Dein Wunschstudium ist, kannst Du hiermit viel erreichen, was das Ansehen beim Arbeitgeber anbelangt. Nach ein paar Jahren Anstellung ist ein ausgestelltes Diplom nur noch ein Nachweis von vielen. Die IHK wird allerdings bei der Zulassung zur Prüfung darauf bestehen, einen Lehrgang der IHK vorgeschaltet zu haben für die ordnungsgemäße Prüfungsvorbereitung. Das liegt aber nicht an der Qualität des Medienbetriebswirtes, sondern das ist organisatorisch bei der IHK so geregelt.

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