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Fragen über Fragen zum Fernstudium


angify

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Oh man mir qualmt der Kopf und ich blicke garnicht mehr durch.:confused: Grund ist, ich möchte beruflich weiter kommen und mir vielleicht den Traum eines berufsbegleitenden Studiums erfüllen. Leider sind meine Vorraussetzungen nicht besonders gut *denke ich*.

Vielleicht erstmal zu mir:

- 29 Jahre

- Realschulabschluß :(

- abgeschlossene Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

- 6 Monate Berufserfahrung in einer Wirtschaftskanzlei

- Elternzeit und Geburt meiner beiden Kids

- seit April 2006 Tagespflegeperson (0-3 Jahre) mit bestandenem DJI-Curriculum Qualifizierung in der Kindertagespflege

Ich möchte gerne weiterkommen und in einem Beruf in Zusammenarbeit mit Kindern bleiben, die Frage ist nur wie und was. Welche Möglichkeiten habe ich mich beruflich weiter zu qualifizieren. Vom Fernlehrgang "Erziehungsberatung" weiter zum Fernkurs "Erziehen" und hängen geblieben bin ich beim Fernstudium der HTWK Leipzig Frühpädagogik – Leitung/Management (B.A.).

Hätte ich denn überhaupt eine Chance ohne Abi und ohne Ausbildung zur Erzieherin in solch ein berufsbegleitendes Studium reinzukommen? 5 Jahre Berufserfahrung und eigene Kinder habe ich ja.

Ich habe die letzten Tage so viel gelesen und recherchiert, dass ich im Moment mehr verwirrt bin als das es mich zu irgend einer Entscheidung gebracht hat.

Vielleicht kann mir hier der ein oder andere wertvolle Tipps geben wie ich es am besten angehen soll oder was für mich überhaupt in Frage kommt.

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Hallo, wenn ich das richtig interpretiere kommt für dich grundsätzlich der § 4 (1), erster und zweiter Satz der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (dieses Bürokratendeutsch...!) in Frage:

"§ 4

Teilnahme an Zugangsprüfung und Probestudium

(1) An einer Zugangsprüfung kann teilnehmen, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

1. Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz [...] mindestens zweijährigen Berufsausbildung und

2. eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit auch in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf[...]. Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes [...]."

Dieser Teil der Vorschrift regelt ja, dass du eine Zugangsprüfung oder das Probestudium aufnehmen kannst. Beim Probestudium ist es meist so, dass du 80 ECTS dort erlangen musst und dann ins reguläre Studium wechselst, wobei dir die erlangten ECTS angerechnet werden. Ich würde aber an deiner Stelle noch einmal bei der HTWK anrufen - die sollten dir am besten sagen können, wie bei denen alles konkret abläuft.

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