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Studium zur Rechtsökonomin oder Rechtswirtin (FSH)


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Klar kannst Du in der heutigen Zeit alles Mögliche studieren. Ich finde, Deine Anfrage ist vollgepackt und darin geht es kreuz und quer. Als Student der FSH und als langjähriger Nutzer von Fi.de möchte ich allerdings auf Deine Frage antworten:

Zitat: „... Ich habe bisher viele negative Bewertungen gelesen, dass diese sich eher „fantastischen Berufsbezeichnungen bedienen? Könnt ihr mir hierzu etwas sagen??...“ .

Mir sind diesbezüglich keine seriösen Fundstellen oder Berichte bekannt geworden. Was das Lehrgangsniveau anbelangt, habe ich schon das Gefühl bekommen, anspruchsvolle Skripte für mein Geld zu erhalten. Wenn Dir der Rechtswirt zu einfach erscheint, kann ich dazu nur sagen, dass die FSH auch speziell Jurastudenten auf deren Examen (1. und 2.) vorbereitet. Vielleicht magst Du mal auf die Internet-Seite der FSH sehen oder, und das finde ich ist das direkteste und am unkompliziertesten, Du fragst telefonisch bei der FSH nach.

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Hallo Ment1,

ich hoffe ich habe nicht zu verwirrend meine Einleitung geschrieben.

Ich habe diese Vorbereitung auf das erste Examen gesehen. Allerdings habe ich hier schon mit meinem Repetitorium begonnen und so weiter.

Aus gesundheitlichen Gründen würde ich mich aber eher für eine abgespecktere "Juravariante" eher interessieren um dann bei Gesundung wieder voll ins Studium bzw. aufs Staatsexamen loszuschreiten.

Ich habe mich schon telefonisch mit diesen in Verbindung gesetzt und ich könnte rechtliche Kenntnisse anerkannt bekommen, wenn ich mich für einen Lehrgang entscheiden sollte.

Mir geht es eher darum, einen gewissen Abschluss in der Tasche zu haben (falls möglich) und die Gesundungszeit sinnvoll zu nutzen.

Ich habe deswegen auch mit dem Rechtswirt oder dem Rechtsökonomen geliebäugelt.

Darf ich fragen aus welchen Gründen du dich für den Assessorreferenten entschieden hast?

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Habe soeben eine Antwort von der FSH erhalten bzgl der Anerkennung der FSH Studiengänge, die ich euch nicht vorenthalten möchte. Hier der Wortlaut:

"der Studiengang zum FSH-Diplom Rechtsokonom/in ist ein Fernstudium mit bundesweiter Anerkennung und staatlicher Zulassung.

Die Kammer-Fortbildungen der IHK orientieren sich an der Weiterbildung für Personen mit praktischer Berufausbildung und sind vom Niveau her inhaltlich daran angepasst.

Der FSH-Fernstudiengang zur Rechtsökonom/in richtet sich an den Inhalten der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiengänge aus und ist dementsprechend anspruchsvoller einzuordnen."

Statements hierzu sind sehr willkommen... ;)

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Habe soeben eine Antwort von der FSH erhalten bzgl der Anerkennung der FSH Studiengänge, die ich euch nicht vorenthalten möchte. Hier der Wortlaut:

"der Studiengang zum FSH-Diplom Rechtsokonom/in "

Allein schon die Verwendung des Wortes "Diplom" in unmittelbarer Nähe zur selbst erfundenen Abschlussbezeichnung ist aus meiner Sicht schon ein Indikator für die anzunehmende Seriosität des Anbieters. Das ist zwar wohl gerade noch legal, weil der Abschluss nicht direkt als Diplomgrad bezeichnet wird, aber es ist aus meiner Sicht schon am Rand."

".. ist ein Fernstudium mit bundesweiter Anerkennung und staatlicher Zulassung. "

Woher die bundesweite Anerkennung kommen soll, bleibt allerdings fraglich. Wer es anerkennen will, erkennt es eben an. Wer es lächerlich findet, wird es wohl eher nicht anerkennen.

Und die staatliche Zulassung wird von Fernlehrinstituten gern als Qualitätsmerkmal herangezogen. Das hat aber rein gar nichts damit zu tun, dass der Anbieter als Hochschule oder der Abschluss in irgendeiner Form staatlich anerkannt wären, sondern bezieht sich nur darauf, dass solche Fernlehrgänge eben nach dem FernUSG zugelassen werden müssen.

"Die Kammer-Fortbildungen der IHK orientieren sich an der Weiterbildung für Personen mit praktischer Berufausbildung und sind vom Niveau her inhaltlich daran angepasst.

Der FSH-Fernstudiengang zur Rechtsökonom/in richtet sich an den Inhalten der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiengänge aus und ist dementsprechend anspruchsvoller einzuordnen."

Es kann sein, dass der Lehrgang tatsächlich Hochschulniveau hat, oder auch nicht. Für einen potentiellen Arbeitgeber ist das aber kaum überprüfbar. So ein Zertifikat dürfte daher ungefähr soviel "Wert" sein, wie die Teilnahmebescheinigung einer Volkshochschule.

Statements hierzu sind sehr willkommen... ;)

Gern geschehen.

Grüße,

Lippi

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Auf Grund der Fülle der möglichen und wichtigen Ansatzpunkte Deines Anliegens möchte ich folgendes nachtragen:

"Die Berufsbilder des Rechtswirt (FSH) und des Assessorreferent jur. (FSH) sind auf die Bedürfnisse der juristischen Praxis abgestimmt. Zum Juristen bei übernommener Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist die Idee der Berufsbilder, nicht mit dem Berufsbild des Rechtsanwaltes zu konkurrieren, sondern sich zu diesem komplementär zu verhalten. Bei einer Anstellung eines Absolventen soll der Jurist für die eigentlichen Vorbehaltsaufgaben bzw. Rechtspflegeaufgaben freigestellt werden, was im Idealfall dazu führen kann, dass ein neues, eigenständiges Referat gebildet wird, das lediglich der Überwachung durch den Juristen bedarf. Die Umsetzung des Modells und die Chancen der Absolventen im Anwaltsbereich ist freilich davon abhängig, inwieweit ein Anwaltsbüro professionell organisiert ist, d.h. eine Arbeitsteilung vorzufinden ist. Es ist entscheidend, wie der Bedarf der Anwaltspraxis im Einzelfall aussieht, um die Potenziale nutzbar zu machen. Daneben gibt es in anderen Bereichen der Dienstleistungsgesellschaft zahlreiche weitere Einsatzfelder".

Ich persönlich wundere mich schon über die Statements einiger Nutzer, die seit Jahren der Community angehöhren und in dieser Zeit fortlaufend das Gleiche postulieren und dabei zumeist nicht einmal die Formulierungen modifizieren. Das ist lässt ebenfalls Rückschlüsse zu.

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Mit meinem kritischen Kommentar zur Forennutzung wollte ich den Schreibefluss gewiss nicht unterbrechen. Aber das Thema zeigt einmal mehr, wenn im Verlauf einer Besprechung Übersicht und Weitsicht angebracht ist, um ein legitimes Anliegen eines Nutzers/Nutzerin zu erkennen und eine befriedigende Lösung herauszuarbeiten, dass eben dann doch viele erfahrene Nutzer an ihre Grenzen stoßen. Sei es deshalb, weil der notwendige Erfahrungshintergrund tatsächlich nicht gegeben ist, oder deshalb, weil eine Zielrichtung der Äußerung mit der vorhandenen Erfahrung infolge fehlender Kreativität nicht hergestellt werden kann. Wenn schon kritisch die Anbieterseite von Fernstudiengängen beleuchtet werden darf, dann sind auch kritische Kommentare in diesem Zusammenhang zur Forennutzung von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Die Diskussion Deiner weiteren Anliegen, also der Meinung darüber, wie das Studienangebot der FSH beschaffen sein muss, hat sich von der Realität gelöst.

Abhängig von der Zwecksetzung halte ich persönlich den Rechtsökonom (FSH) für eine qualitativ gute Fortbildungsmöglichkeit. Inwieweit Du als angehende® Jurist(in) davon profitieren könntest, solltest Du mit dem Studienservice der FSH erörtern. Diesen Tipp habe ich Dir bereits einmal gegeben.

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Die Chancen stehen gut, daß Du Dich in einer Weiterbildung in Deinem Fach auf pre-akademischem Niveau langweilst. Ist halt, wie als Anglist einen Anfänger-Englischkurs an der VHS belegen... Um "auf Stand" zu bleiben ist das Repetitorium sicherlich eine gute Idee, das gleiche gilt für Lektüre von Fachbüchern, dem Abonnement einschlägiger Zeitschriften, etc. Damit bleibst Du im Stoff (und weitest vielleicht noch Deine Kenntnisse aus), ohne Dich mit Prüfungen etc. rumschlagen zu müssen.

Wenn Du dann noch was für den Lebenslauf tun willst, würde ich außerhalb Deines Fachs schauen: Sprachkurse, EDV Kurse, etc., vielleicht auch was in Richtung BWL kannst Du auch pre-akademisch belegen, ohne daß das später seltsam wirkt.

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[..] Wenn schon kritisch die Anbieterseite von Fernstudiengängen beleuchtet werden darf, dann sind auch kritische Kommentare in diesem Zusammenhang zur Forennutzung von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Durch genau welchen Beitrag siehst Du denn die Meinungsfreiheit gefährdet?

Die Diskussion Deiner weiteren Anliegen [..] hat sich von der Realität gelöst.

Und die Deklaration, was "Realität" ist, und was nicht, unterliegt Deinem Entscheidungsmonopol?

Abhängig von der Zwecksetzung halte ich persönlich den Rechtsökonom (FSH) für eine qualitativ gute Fortbildungsmöglichkeit. Inwieweit Du als angehende® Jurist(in) davon profitieren könntest, solltest Du mit dem Studienservice der FSH erörtern. Diesen Tipp habe ich Dir bereits einmal gegeben.

Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob es so eine gute Idee ist, wenn man über eine Kaufentscheidung im Zweifel ist, ausgerechnet beim Verkäufer um Rat zu fragen. Was wird dabei schon rauskommen? Das Ergebnis ist doch naheliegend, oder?

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Hallo Ment,

Hallo lippi,

ich muss gestehen, dass ich ein totaler Neuling bin, was die Forennutzung betrifft.

Deswegen auch die weit gefächerte Ausführung zu Beginn des Threads um euch einen Einblick zu geben und fast nichts aus zu lassen.

Ich kann durchaus mit Kritik umgehen und diese ist auch durchaus erwünscht, denn jeder muss für sich selbst herausfinden, was das Richtige ist.

Jedoch finde ich, muss man sich vor einer Kaufentscheidung (und das ist ein Fernstudium nun mal) einmal auch kritisch damit auseinandergesetzt haben.

Um zur ursprünglichen Thematik zurück zu kommen habe ich nun auch durch einige Telefonate herausfinden können, dass die FSH nun wirklich nicht staatlich anerkannt ist. Dies habe ich insbesondere durch nachdrückliche Fragen persönlich bei einem Professor/Dozent erfahren können. Natürlich nicht offenkundig.

Dahingehend habe ich mich noch weiter informiert, was denn die Fernstudiengänge mit dem Abschluss VWA bzw. IWW bedeuten und wie diese anerkannt werden.

Wie ich auf deren Homepage gelesen habe, sind die ähnlich aufgebaut wie die der FSH.

Darauf folgend habe ich mich mit der Diploma in Verbindung gesetzt und Infomaterial angefordert und herausgefunden, dass es möglich ist bei einem LLM auch solche "regionalen" Abschlüsse wie VWA oder IWW anrechnen zu lassen. Dies bedarf aber einer cirka zweiwöchigen Überprüfung teilte man mir mit.

Aber in dieser Infobroschüre wurde ausdrücklich erwähnt, dass eine Anrechnung möglich wäre. Auch auf Nachfrage hin, konnte er mir natürlich keine 100%ige Zussage bzgl. des Rechtsökonomen (FSH) geben. Aber, wenn ausdrücklich die eines VWA erwähnt wird (welches ebenfalls regional einzuordnen ist), dürfte es mit der Anrechnung mE weniger Probleme machen.

Was meint ihr zu den neuen Feststellungen?

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Hallo Judith,

vielen Dank für deinen Vorschlag.

Ich habe auch nicht vor die Zeit neben meiner Gesundung dahinstreichen zu lassen. Soweit dies auch nicht meiner persönlichen Natur entspricht.

Das mit dem Rep belasse ich eher erstmal und habe es auf Eis gelegt. Wer einmal ein Jurastudium abgelegt hat, der weiß, dass man da dabei bleiben muss und der Gürtel wird in dieser Zeit dafür sehr eng geschnallt.

Ich habe seit einiger Zeit eine wichtige Fachzeitschrift abonniert und da schau ich auch wirklich hier und da mal rein. Es hilft um im Stoff zu bleiben.

Bisweilen habe ich aber seit einiger Zeit, um ehrlich zu sein, nicht mehr wirklich angefasst um mich konzentriert hinzusetzen und zu lernen, weil es mich einfach frustriert, dass dies nun aus gesundheitlichen Gründen nun nicht mehr so funktioniert wie einst.

Wenn ich ein Fernstudium beginnen sollte hat dies natürlich keinen akademischen Charakter, aber dass soll es nun nicht unbedingt. Ich habe mir zum Fernstudiengang des Rechtsökonomen von der FSH Unterlagen zukommen lassen und mich ein wenig mit der Thematik der Buchführung auseinandergesetzt. Um es vorsichtig auszudrücken, ich komme mit den Materialien sehr gut zurecht und diese haben natürlich nicht den akademischen Charakter. Da ich im Studium schon recht fortgeschritten bin kann ich meine Scheine in Jura anrechnen lassen und brauche nur noch zwei Semester den BWL Teil zu machen. Für mich persönlich wäre dies gradezu perfekt, da dies genau den Zeitraum einnehmen würde, den ich benötige.

Einzige Bedenken die ich habe, ist die Anerkennung dessen. Aber dafür kannst du mir meinen ebigen Beitrag vllt durchlesen, bei dem ich auf aktuelle Erkundungen eingegangen bin, sofern du möchtest.

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