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Steuererstattung bei Fernstudium


ito20

Empfohlene Beiträge

Hallo,

bin neu hier und werde gleich nerven müssen :)

Ich interessiere mich für International Business Communications bei der AKAD.

Ich arbeite im Ausland (nicht EU) und bin somit mehr als 180 Tage nicht in Deutschland.

Kann ich irgendwie ein Teil der Kosten zurückerstatten? Welche wären es dann? Gebühren, Fahrkarten?

Danke für die Antwort

Grüße

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allgemein kann man die Kosten eines Fernstudiums (Studiengebühren, Reisekosten etc.) in der Regel bei der Einkommensteuerklärung mit angeben, so dass sich dadurch das zu versteuernde Einkommen reduziert.

Aber nur wenn man in Deutschland Steuern bezahlt, was bei ito20 scheinbar nicht der Fall ist ;)

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Ich denke das "allgemein kann man" bezieht sich darauf, dass es auch im Ausland eine entsprechende Regel geben könnte. Da müsste man einfach mal in die Steuergesetze des jeweiligen Landes gucken, wo man wirklich steuerpflichtig ist und am besten einen wissenden Steuerberater hinzuziehen.

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1. Bin ich mir nicht sicher, ob ito20 nicht in Deutschland Steuern bezahlt. Er schreibt ja nur, dass er mehr als 180 Tage im Ausland arbeitet, nicht dass er auch dort lebt bzw. dort Steuern zahlt.

2. Habe ich es in der Tat bewusst allgemein gehalten.

Vielleicht schreibt ito20 ja noch ein bisschen was zu seiner Situation.

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Ich arbeite im Ausland (nicht EU) und bin somit mehr als 180 Tage nicht in Deutschland.

Kann ich irgendwie ein Teil der Kosten zurückerstatten?

Hallo,

das wird Dir - abgesehen davon, dass wir hier keine Steuerberatung machen dürfen - anhand dieser weniger Informationen niemand definitiv sagen können, weil es auch noch darauf ankommt, wo man seinen Wohnsitz hat (mit den 180 Tagen sprichst du "nur" den "gewöhnlichen Aufenthalt" an), ob man andere Einkünfte in Deutschland hat und eventuell später wieder beabsichtigt in Deutschland zu arbeiten.

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Im "Normalfall" hast Du Recht, aber:

Es gibt heute viele Leute, die im Ausland zeitlich beschränkt arbeiten, um dann wieder nach Deutschland zurückzukehren. In so einem Fall kann so etwas dann beispielsweise eventuell vorweggenommene Werbungskosten darstellen.

Umgekehrt kenne ich auch, dass z.B. viele Ingenieure im Ausland leben und für ein oder zwei Jahre in Deutschland arbeiten.

Und dann gibt es ja noch die Leute, die in Deutschland leben (in der Nähe der Grenze) und im Ausland arbeiten.

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