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Studium als geldwerter Vorteil


martinjen

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Behandlung der Studiengebühren als geldwerter Vorteil.

Meine Firma hat sich während meines bereits laufenden Studiums bereit erklärt, meine monatlichen Studiengebühren zu übernehmen. Dies soll über den geldwerten Vorteil in der monatlichen Gehaltsabrechnung erfolgen und als "Gehaltserhöhung" gesehen werden.

Ich bin mir hier nur nicht sicher, ob sich dies für mich überhaupt rechnet. Da ich mir zum Anfang des Jahres über die Steuererklärung einen Teil des Geldes wieder zurückholen kann, stellt sich mir die Frage, ob dies auch von dem geldwerten Vorteil erfolgen kann. Wenn dem nicht so ist, glaube ich, lohnt sich diese Art von "Gehaltserhöhung" nicht.

Hat hier jemannd schon Erfahrungen in dieser Richtung gesammelt oder kann mir hier Auskunft geben?

Auch über einen Rat wäre ich Dankbar.

Besten Dank im Voraus.

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Das ist eine nicht ganz triviale Frage, deren Beantwortung schnell in den Bereich der Steuerberatung geht, vor dem wir uns hier hüten.

Tendenziell lohnt sich eine Gehaltserhöhung über den geldwerten Vorteil immer, denn es ist ja eine echte Gehaltserhöhung, denn Du selbst musst die Gebühren nicht mehr bezahlen und hast deshalb mehr Geld monatlich.

Natürlich kannst Du Kosten, die Dein Arbeitgeber gezahlt hat, nicht selbst noch einmal von der Steuer absetzen. D.h. bisher hast Du

Gehalt - (Gehalt * Steuersatz) - Studiengebühr + (Studiengebühr * Steuersatz)

Bei der in Rede stehenden Regelung hättest Du

Gehalt - (Gehalt * Steuersatz) - (Studiengebühr * Steuersatz)

Im Ergebnis steht also die Steuerrückzahlung als alter Vorteil der Versteuerung der fiktiven Gehaltserhöhung gegenüber. Da wir aber in Deutschland keine Steuern von über 50% haben, ist die Frage steuerlich leicht zu beantworten, der geldwerte Vorteil ist immer günstiger.

Nun wirst Du aber aller Wahrscheinlichkeit nach sozialversicherungspflichtig sein und hier wird es haarig, denn was steuerpflichtig ist, ist grundsätzlich auch sozialversicherungspflichtig.

Üblicherweise kann die Personalabteilung die Variante mit dem geldwerten Vorteil unverbindlich rechnen. Für die konkrete Bewertung brauchst Du aber ggf. einen Steuerberater, denn es kommt z.B. auch auf die individuelle Ausnutzung Deiner Freibeträge an.

Gruß

Stonie

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