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Fernstudium Betriebswirtschaft - Staatlich anerkannt


N1tro

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

weis hier zufällig jemand, ob diese jeweils alle staatlich anerkannt sind? Falls man nach dem Studium z.b. noch in den Berufsschuldienst wechseln möchte?

Es geht mir um die Auflistung in diesem Post hier:

http://www.fernstudium-infos.de/studiengaenge/3206-fernstudium-betriebswirtschaft.html

Wäre nett, wenn hier jemand eine Info zu hätte.

Danke

:)

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Ich meine damit zb., wenn ich bei der VWA einen Bachelor machen würde, und danach einen Master draufsetzen würde, ist dieser nicht staatlich anerkannt - also das man danach eine Chance auf einen Berufsschullehrer Posten bekommen kann.

Soweit meine Informationen bisher. Oder habe ich da eine falsche Information?

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Die VWA ist keine Hochschule und taucht daher auch in der Liste nicht auf. Abgesehen davon, dass die VWA kein Fernstudium, sondern ein berufsbegleitendes Studium/Weiterbildung anbietet.

An Hochschulen, auch an Fernhochschulen, machst Du einen regulären Hochschulabschluss.

Welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen, um Chancen auf einen Posten als Berufsschullehrer zu haben ist mir nicht bekannt. Soweit es mir bekannt ist, benötigen auch diese eine pädagogische Zusatzausbildung, bis auf wenige Ausnahmen, wenn in Form von Sondermaßnahmen darauf verzichtet wird. Aber wie gesagt, in diesem Thema stehe ich nicht so tief drin.

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Moin.

Die VWA ist keine Hochschule und taucht daher auch in der Liste nicht auf. Abgesehen davon, dass die VWA kein Fernstudium, sondern ein berufsbegleitendes Studium/Weiterbildung anbietet.

Soweit richtig. Allerdings gibt es VWA, die in Kooperation mit (Fach-)Hochschulen z.B. den Bachelor of Arts zusätzlich zu ihrem Abschluss verleihen. Ich hab' nicht nachgeschaut, aber es gibt bestimmt ähnliches für den Master. Wichtig ist daher, sich seine Wunsch-VWA anzuschauen bzgl. der verliehenen Abschlüsse. Ob die dann auch für den Quereinstieg taugen, ist eine andere Sache.

Grüße

Bernd

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Allerdings gibt es VWA, die in Kooperation mit (Fach-)Hochschulen z.B. den Bachelor of Arts zusätzlich zu ihrem Abschluss verleihen.

Dann vergibt ja die Kooperations-Hochschule den Bachelor. Ob es sowas für den Master auch gibt, ist mir nicht bekannt.

Zum Suchbegriff "Berufsschullehrer" gibt es eine ganze Reihe von Ergebnissen, die sicherlich weitere Informationen liefern können.

Hinweisen möchte ich auch noch auf dieses Master-Angebot:

http://www.fernstudium-rundschau.de/berufsbegleitendes-aufbaustudium-zum-berufsschullehrer-an-der-wissenschaftlichen-hochschule-lahr-whl-50

Viele Grüße

Markus

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Doch, dass müsste gehen, unter Vorbehalt. Berufsschullehrer dürften im gehobenen und eher nicht im höheren Dienst tätig sein. Zumindest einige davon. Wer es genau wissen will, muss in den Rechtsgrundlagen recherchieren. Ich habe mir einmal sagen lassen, dass ein Staatlich geprüfter Betriebswirt mit erworbener FHR die Voraussetzungen als Berufsschullehrer erfüllen kann.

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Doch, dass müsste gehen, unter Vorbehalt. Berufsschullehrer dürften im gehobenen und eher nicht im höheren Dienst tätig sein. Zumindest einige davon. Wer es genau wissen will, muss in den Rechtsgrundlagen recherchieren. Ich habe mir einmal sagen lassen, dass ein Staatlich geprüfter Betriebswirt mit erworbener FHR die Voraussetzungen als Berufsschullehrer erfüllen kann.

ich wäre mit solchen Aussagen vorsichtig.

In Brandenburg z.B. ist ein Einstieg als Berufsschullehrer grundsätzlich nur mit einem 2. Staatsexamen möglich. Man kann als Quereinsteiger in das Referendariat einsteigen, dies ging bisher nur mit einem einschlägigen Hochschulabschluss. Inwieweit Ausnahmen von dieser Regelung gemacht werden, ist mir nicht bekannt.

Da die Bildung bekanntlich Ländersache ist, ist es überhaupt schwer allgemeingültige Aussagen zu treffen.

@N1tro Erkundige dich doch einfach einmal beim zuständigen Ministerium, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Quereinstieg in den Berufsschuldienst möglich ist.

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@ment1: Es geht hier nicht nur darum, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen zum höheren/gehobenen Dienst erfüllt sind, sondern ob die speziellen Anforderungen für das Lehramt bzw. Berufsschullehramt erfüllt sind. Und diese sind meistens eher fachlich als formal. Unter anderem wird halt oft zumindest eine pädagogische Zusatzausbildung gefordert. Aber wie ulive schon schreibt, ist das je nach Land unterschiedlich und eine genaue Recherche für den individuellen Fall notwendig.

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