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Erfahrungen mit Widersprüchen


Meike B

Empfohlene Beiträge

Habe gerade meinen Widerspruch gegen die BUJ Klausur verfasst.

Ich komme auf 11 !!! Punkte mehr. (Wenn ich sehr kritisch bin sind es immer noch sieben bis neun)

Hat jemand von euch Erfahrungen mit Widersprüchen?

Läßt man sich z.B auf die Geschichte mit den "Wortklaubereien" ein?

Ich habe einen halben Punkt abgezogen bekommen, weil ich geschrieben hatte "Es kann eine Teilwertabschreibung vorgenommen werden,...". Der Prüfer meinte "oder muss ?!?"

Wie sieht das mit den Konten aus? Bei zwei Konten habe ich einen von zwei Punkten bekommen, weil ich einen richtigen Eintrag auf der richtigen Seite gemacht hatte. Die restlichen Einträge bei diesen Konten waren aber falsch. Jetzt gibt es aber noch ein paar andere Konten bei denen es sich genauso darstellt. Hier wurden keine Punkte vergeben.

Eine Teilaufgabe wurde komplett vergessen (die reicht aber leider alleine nicht für die nötigen Punkte...)

Dann habe ich noch den Klassiker in der Abschreibungstabelle: Rechenfehler... die ganze Tabelle ist an und für sich richtig, nur bei den beiden letzten Jahren habe ich mich einmal verrechnet und einmal sogar richtig gerechnet aber den Wert falsch in die Tabelle übernommen... Hier sehe ich einen von zwei Punkten schon für gerechtfertigt an, da das Verständnis ja eindeutig belegt wird.

Wird der eigentliche Prüfer eigentlich zu seiner Bewertung befragt, oder wird ohne Rücksprache von einem anderen Prüfer kontrolliert?

Hat jemand seinen Widerspruch schon mal per Mail verschickt? Also ausgedruckt, unterschieben, wieder eingescant und dann per Mail verschickt? So könnte man sich den Weg zu Post sparen.

So, daß war's erstmal, reicht ja auch an Fragen für einen Beitrag :rolleyes:

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Hi,

gehts um die Studienleistung oder die Prüfungsleistung?

Wenn es die Studienleistung ist würde ich glaube ich, mir selbst nicht so einen Stress wegen Widerspruch usw. machen. Es gibt keine Note. Und du kannst die SL ja sooo oft schreiben wie du willst. Von daher lieber auf "wichtigere" Sachen konzentrieren. ;)

Viele Grüße

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Ermessensentscheidungen korrigiert zu bekommen ist sehr schwer. Der Widerspruch wird NUR vom Korrektor bearbeitet, somit kann man nicht unbedingt damit rechnen dass das Ermessen geändert wird. Ggf. könntest du vorab mit dem Dozenten Kontakt aufnehmen und das klären, das wäre sicher die einzige Möglichkeit hier etwas herauszuholen. Gleiches gilt für Punktabzug bei Rechenfehlern.

Die Korrekturrichtline sagt deutlich, dass die Punkte vom Korrektor vergeben werden können, wenn in der Musterlösung keine explizite Punktevergabe vorgesehen ist.

Den Einspruch selbst musst Du schriftlich einreichen.

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Den Einspruch habe ich schon fertig. Das ging relativ schnell.

Den Korrektor kenne ich, denn er hat bei uns die Präsenzen gehalten. Er hatte eigentlich nicht den Eindruck gemacht es soooo furchtbar genau zu nehmen.

Aber noch mal zur Sicherheit: Auch wenn ich mit dem Dozenten spreche, den Widerspruch muß ich auf jeden Fall einreichen damit die Note geändert werden kann, richtig?

Und ob es sich lohnt oder nicht...

Ich finde schon dass es sich lohnt, wenn man sich nicht nochmal auf die Klausur vorbereiten muß. Bis März ist eine laaaaange Zeit, wenn auf dem Weg dahin noch die erste Matheklausur liegt ;-)

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Ich würde sagen, versuchen kannst du es. Wenn es nicht klappt, hast du es zumindest versucht und denkst nicht immer "hätte ich doch...." Ich hab direkt bei meiner ersten Klausur einen Widerspruch eingelegt, aber auch nur, weil der Korrektor Punkte gegeben, aber beim Zusammenzählen vergessen hatte - und es ging um die Note.

Ich würde aber trotzdem vorab mit dem Dozenten Kontakt aufnehmen und mit ihm reden. Wenn der von vornherein sagt, dass er nix ändert, kannst du dir die Mühe sparen. Und wahrscheinlich hast du den im zweiten Teil von BUJ auch nochmal, oder? Da würde ich mir überlegen, ob ich es mir mit dem "verscherzen" will ;)

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