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Frage bei Facebook zur Wartezeit


Markus Jung

Empfohlene Beiträge

Auf der Facebook-Seite von Fernstudium-Infos.de ist folgende Frage gestellt worden:

Geht durch ein Studium an der Fernuni (Hagen) die Wartezeit an einer anderen Uni verloren?

Link: http://www.facebook.com/FernstudiumInfosDe#!/FernstudiumInfosDe/posts/10150122932815761

Wäre schön, wenn jemand diese dort oder hier beantworten könnte. Ich selbst bin mir da nicht sicher.

Viele Grüße

Markus

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Die bereits gesammelte Wartezeit geht durch ein Studium an der FernUni nicht verloren, aber die Wartezeit erhöht sich durch ein Studium an der FernUni auch nicht weiter.

Wartezeit für den Wunschstudiengang sammelt man nur, wenn man an keiner deutschen (Fach)Hochschule immatrikuliert ist!

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Früher fand sich auf der Homepage der Fernuni die Aussage, dass Teilzeitstudium als Wartezeit zählt, Vollzeitstudium nicht. Der Link ist allerdigns verwaist, ich würde aber vermuten (!), dass das noch immer gilt.

Wartezeit "verloren" geht übrigens nie, sie wächst nur nicht weiter. Aber ein Rücksetzen o. ä. findet nicht statt, man "verbraucht" die Wartezeit nicht.

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  • 2 Monate später...

Wenn die Hochschulsemester zählen, wirkt sich das auch auf Studiengebühren aus.

Ich habe mich in Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) in Informatik eingeschrieben; dort musste ich Bescheinigungen aus dem Saarland aus den 90ern vorlegen über meine bisherigen BWL-Hochschul-Semester und gelte ab dem 3. Semester als Langzeitstudent.

Das scheint auch für Hagen zu gelten, denn als die Sekretärin VWA las, wollte sie auch von dort Bescheinigungen. Als ich meinte, das sei keine Hochschule, hat sie telefoniert und danach gemeint, sie hätte das mit der Fernuni verwechselt.

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Die Frage, ob die Teilzeit-Semester an der Fernuni als Wartezeit angerechnet werden, kann letztlich nur die einzelne Hochschule beantworten, bei der sich jemand bewerben will, siehe auch

http://remszeitung.de/2009/6/12/Viele-Nachfragen-bei-der-FernUniversitat-Hagen/

"In NRW wurde die Vergabeverordnung für Studienplätze geändert. Die Hochschulen entscheiden nun selbst, ob sie die Teilzeitsemester von der FernUni als Wartezeit anrechnen oder nicht. Dies gilt ebenso für die ZVS und bedeutet für Abiturienten, Wehr– oder Zivildienstleistende, die ein oder zwei Semester an der FernUniversität in Hagen studieren möchten, dass sie sich an ihrer zukünftigen Uni erkundigen müssen, ob die Teilzeitsemester angerechnet werden oder nicht."

Ein Akademiestudium (Gasthörerstatus) an der FernUni zählt jedenfalls nicht als Immatrikulation. Diese Zeiten werden auf jeden Fall als Wartezeit mitgezählt. Das könnte evtl. eine Alternative sein.

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