Zum Inhalt springen

Fernuni als Zweitstudium und diesbezügliche Fragen


RZD

Empfohlene Beiträge

Hi, ich studiere momentan im 7. Semester Jura auf Staatsexamen an einer Präsenzuni, habe allerdings aufgrund erschreckender Jobaussichten einerseits, und einem großen wirtschaftlichen Interesse, andererseits, ein Zweitstudium WiWi an der Fernuni Hagen in Betracht gezogen.

Ich denke generell ist ein Bachelor in WiWi + 1. und ggf. 2. SE in Jura für die Wirtschaft sicherlich keine schlechte Kombo.

1. Frage: Ist sowas überhaupt möglich bzw. als was exakt muss ich mich einschreiben?

Habe da irgendwas von "Studiengangszweithörer" ergoogelt, aber werde aufgrund widersprüchlicher Forenbeiträge nicht wirklich schlüssig daraus :)

2. Frage: Da ich in ca. einem Jahr mein 1. Staatsexamen schreibe, macht es wohl mehr Sinn, mich vorerst als Teilzeitstudent anzumelden.

Ich habe allerdings fest vor, das Studium in unter 9 Semestern (also 6-7) zu absolvieren, da man halt auch nicht jünger wird.

Ist es also möglich von Teil- auf Vollzeit zu wechseln bzw. ist das evtl. sogar nur ne "formale" Sache und kann ich mir sowieso selbst raussuchen, wieviel Klausuren ich pro Semester schreibe?

Hierbei wäre natürlich die Folgefrage, ob es möglich ist, in einem Semester ggf. GAR KEINE Klausur zu schreiben (d.h. in dem Monat, in dem ich das 1. SE mache)?

3. Frage: Lassen sich bestandene Jura Scheine für die Jura Module in WiWi anrechnen?

Wenn ja, wie genau?

Denn 11 Pkt in nem großen Jura Schein entsprechen sicher nicht nur 11 Pkt in nem Jura Modul der WiWis, wenn der Klausuren-Schnitt in Jura bei ~ 5 Pkt liegt?!

4. Ist ein Wechsel nach 3-4 Semestern an eine Präsenzuni möglich?

Hätte in 1,5 Jahren mein SE in der Tasche und würde dann gerne an einer Präsenzuni weiterstudieren, sofern ich nicht sofort mit dem Referendariat anfange.

Ich weiß, dass das nun evtl. ein wenig viele Fragen sind und einige davon sicherlich auch sehr speziell.

Ich hoffe dennoch, dass mir irgendwer weiterhelfen kann.

Ich würde mich also sehr über aufschlussreiche Antworten freuen ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

1. Frage: Ist sowas überhaupt möglich bzw. als was exakt muss ich mich einschreiben?

Habe da irgendwas von "Studiengangszweithörer" ergoogelt, aber werde aufgrund widersprüchlicher Forenbeiträge nicht wirklich schlüssig daraus :)

>Studiengangszweithörer, solange Du noch woanders immatrikuliert bist, dann entweder Voll- oder Teilzeit

2. Frage: Da ich in ca. einem Jahr mein 1. Staatsexamen schreibe, macht es wohl mehr Sinn, mich vorerst als Teilzeitstudent anzumelden.

Ich habe allerdings fest vor, das Studium in unter 9 Semestern (also 6-7) zu absolvieren, da man halt auch nicht jünger wird.

Ist es also möglich von Teil- auf Vollzeit zu wechseln bzw. ist das evtl. sogar nur ne "formale" Sache und kann ich mir sowieso selbst raussuchen, wieviel Klausuren ich pro Semester schreibe?

> Der Studiengangszweithörer wird nicht nach Voll- oder Teilzeit unterschieden, ansosten ist es in der Tat nur eine formale Sache.

Hierbei wäre natürlich die Folgefrage, ob es möglich ist, in einem Semester ggf. GAR KEINE Klausur zu schreiben (d.h. in dem Monat, in dem ich das 1. SE mache)?

>Ja

3. Frage: Lassen sich bestandene Jura Scheine für die Jura Module in WiWi anrechnen?

Wenn ja, wie genau?

>Das kann Dir nur das Prüfungsamt sagen.

Denn 11 Pkt in nem großen Jura Schein entsprechen sicher nicht nur 11 Pkt in nem Jura Modul der WiWis, wenn der Klausuren-Schnitt in Jura bei ~ 5 Pkt liegt?!

>Das ist irrelevant, denn mehr als es gibt, kann halt nicht angerechnet werden, da mögen Deine Scheine theoretisch sonst was entsprechen.

4. Ist ein Wechsel nach 3-4 Semestern an eine Präsenzuni möglich?

> Grundsätzlich ja. Detaisl der Anrechnung wären mit der Uni zu klären.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hey RZD,

ich mache z.Z. auch mein Zweitstudium in Wiwi (Bachelor) an der Fernuni Hagen (www.fernstudium-wiwi.de). Habe vorher Wirtschaftspsychologie studiert und mich entschlossen, neben der Arbeit noch ein Fernstudium draufzusatteln.

Zu deinen Fragen:

1. Du kannst dich als Vollzeit- oder Teilzeitstudent einschreiben. Der Unterschied ist eher förmlich, denn in beiden Fällen kannst du so viele Module im Semester belegen, wie du möchtest. Als Vollzeitstudent hättest du aber Anspruch auf Bafög, als Teilzeitstudent auf ALG. Beides geht nicht.

Da ich nebenbei arbeite, habe ich mich für das Teilzeitstudium entschieden.

2. Das Wechseln von Teil- auf Vollzeit ist wie oben erwähnt eine "formale" Sache. Es ist auch möglich im Semester keine Prüfung zu machen. Wichtig ist nur, dass du dich "zurückmeldest", d.h. ein/mehrere Kurse belegst. Ob du letztendlich eine Prüfung schriebst oder nicht ist egal.

3. Grundsätzlich können deine Jura-Scheine angerechnet werden. Ich würde mich hierzu nochmal konkret beim Prüfungsamt informieren. Infos findest du sonst auch in der Prüfungsverfahrensordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (http://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/bachelor/anrechnungen.shtml)

4. Ob ein Wechsel nach 3-4 Semestern an eine Präsenzuni möglich ist kann ich dir nicht genau sagen. Generell denke ich schon, aber ob die Leistungen der Fernuni 1:1 an der Präsenzuni anerkannt werden, sodass du gleich ins Folgesemester eingesteigen kannst, weiß ich nicht. Auch hier würde ich mich an der Präsenzuni, zu der du später wechseln würdest, informieren.

Hoffe dir etwas geholfen zu haben ;)

Viele Grüße,

Alicia

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi RZD!

Ich studiere Sozialökonomie im Schwerpunkt BWL an einer Präsenzuni und ab dem kommenden SoSe Rechtswissenschaft als Studiengangszweithörer an der FU Hagen.

Zunächst muss ich im Punkt 1 Alicia leider korrigieren:

Du kannst dich nicht als Vollzeit- oder Teilzeitstudent einschreiben.

Wenn Du parallel an einer anderen Uni eingeschrieben bist, dann ist Dein Status der eines Studiengangszweithörers – ganz so wie es stefhk3 bereits erklärte.

Ob Du Deinen Studienverlaufsplan dabei an dem eines Vollzeit- oder Teilzeitstudenten ausrichtest, bleibt Dir überlassen (Teilzeit wird allerdings empfohlen).

Eine Ergänzung zur Anrechnung von Leistungen:

Die Noten, die Du in den anzurechnenden Klausuren geschrieben hast, nehmen keinen Einfluss auf die Bachelornote, da bei angerechneten Leistungen grundsätzlich nur vermerkt wird, dass Du sie absolviert hast – und nicht wie. Die Benotung wird nicht übernommen.

Hast Du weitere Fragen, kann ich Dir auch einen Besuch in einem Regional-/Studienzentrum empfehlen. Hier in Hamburg habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Mitarbeiter sehr hilfsbereit und kompetent sind.

(Ein Tipp: Wenn Du Dich anmeldest, dann kannst Du auch dort vor Ort Deine Hochschulzulassungsberechtigung vorzeigen und musst Dir somit keine beglaubigte Kopie besorgen.)

Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Spaß!

remy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Super, danke erstmal euch Dreien für die aufschlussreichen Antworten. Das hat mir meine Entscheidung jetzt ziemlich erleichtert.

Hab nun jedoch noch ne kurze Frage zu den Klausuren allgemein: Kenne mich mit dem Bachelor System nicht aus, da ich ja auf Staatsexamen studiere.

Wenn ich mich also zurückmelde, irgendeinen Kurs belege, in diesem dann aber keine Klausur schreibe (wegen zeitlicher Nähe zum 1. SE), zählt das dann als durchgefallen, oder wie ist das genau?

Bzw. wieviele Versuche hab ich da dann allg.?

Damit einher geht auch das Problem, dass ich die Anzahl der Klausuren nicht ganz ermitteln kann.

Wenn ich z.B. auf im 1. Semester "formal" auf Vollzeit studiere und somit 3 Module wähle, sind das dann auch "nur" 3 Klausuren?

Also z.B. beim Modul: "Einführung in die Wirtschaftswissenschaft" steht dass sich das aus "Einführung in die BWL" und "Einführung in die VWL" zusammensetzt.

Bedeutet das nun, dass das am Ende nur eine Klausur a 1,5h zu BEIDEN Gebieten ist, oder wären das 2 verschiedene Klausuren a 1,5h Stunden zu den jeweiligen Gebieten?

Komme ich also, wenn ich 3 Module im Semester belege, am Ende "nur" auf 3 Klausuren a 1,5 Stunden?

Danke nochmals

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich mich also zurückmelde, irgendeinen Kurs belege, in diesem dann aber keine Klausur schreibe (wegen zeitlicher Nähe zum 1. SE), zählt das dann als durchgefallen, oder wie ist das genau?

>Nein. Du musst Dich für die Klausur, unabhängig von der Kursbelegung, separat anmelden. Nur dann zählt Nichterscheinen als durchfallen (abmelden kann man sich auch).

Bzw. wieviele Versuche hab ich da dann allg.?

>3 plus u. U. Freischuss. Wie da im Bachelor die Regeln genau sind, weiß ich aber nicht.

Damit einher geht auch das Problem, dass ich die Anzahl der Klausuren nicht ganz ermitteln kann.

Wenn ich z.B. auf im 1. Semester "formal" auf Vollzeit studiere und somit 3 Module wähle, sind das dann auch "nur" 3 Klausuren?

Also z.B. beim Modul: "Einführung in die Wirtschaftswissenschaft" steht dass sich das aus "Einführung in die BWL" und "Einführung in die VWL" zusammensetzt.

Bedeutet das nun, dass das am Ende nur eine Klausur a 1,5h zu BEIDEN Gebieten ist, oder wären das 2 verschiedene Klausuren a 1,5h Stunden zu den jeweiligen Gebieten?

>Im Diplom wären das zwei Klausuren gewesen, im Bachelor gibt es m. W. je eine zweistündige Klausur pro Pflichtmodul.

Komme ich also, wenn ich 3 Module im Semester belege, am Ende "nur" auf 3 Klausuren a 1,5 Stunden?

> 1. sind es m. W. 2-stündige Klausuren und 2. können es auch mehr oder weniger sein, da die Belegung nicht die Klausuren determiniert. Normalerweise ist ein Modul aber schon recht umfangreich, und drei Module sind schon nicht wenig. Im Teilzeitstudium würde ich das als Herausforderung sehen, Vollzeit geht wahrscheinlich relativ locker (für Juristen sowieso ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hey RZD,

wenn du einen Kurs belegst, aber keine Prüfung schreibst, zählt das nicht als durchgefallen. Solange du dich nicht zu der Prüfung anmeldest, kannst du ein und denselben Kurs 7 Semester lang belegen.

Ansonsten hast du bei den Prüfungen (je Prüfung) 3 Versuche. Wenn du z.B. 3 Module belegst, wären das auch 3 Prüfungen, da Prüfungen immer für das ganze Modul geschrieben werden. Das Modul wiederum besteht i.d.R. aus mehreren Kursen.

Beim Modul "Einführung in die Wirtschaftswissenschaft" wäre das insgesamt eine zweistündige Klausur, in der die Inhalte für die Kurse "Einführung in die BWL" und "Einführung in die VWL" zusammen vorkommen.

Weitere Infos zu den Prüfungen findest du auch unter http://www.fernuni-hagen.de/wiwi/download/info3.pdf.

Viele Grüße,

Alicia

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.



×
  • Neu erstellen...