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Interview mit Rechtsanwältin Sibylle Schwarz zum BAföG-Streit


Markus Jung

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Also ich habe ein Schreiben von NARIC Austria (dies ist eine Stelle des österreichischen Wissenschaftsministerium die Hochschulabschlüsse bewertet und vergleicht), welches meinen Bachelor with honours Abschluß der OU wie folgt bewertet (auszugsweise und verkürzt auf das wesentliche) :

1) Institution : die OU ist eine anerkannt britische Hochschule, die von ihr verliehenen Qualifikationen sind daher einer Anerkennung in Ö prinzipiell zugänglich

2) Führung, gemäß UG 2002 ist eine Führung des akademischen Grades dann möglich wenn eine anerkannte ausländische postsekundäre Bildungseinrichtung einen akademischen Grad verleiht. Die Führung und Eintragung in öffentliche Urkunden ist in dem Wortlaut möglich wie verliehen.

3) grundsätzliche Einstufung, der britische akademische Grad Bachelor ist einem österreichischen Grad ähnlicher Studienrichtungen vergleichbar, für die Zulassung zu einem Masterstudium ist die aufnehmende Universität verantwortlich

4) Eine Nostrifizierung ist nur den Fällen der beruflichen Ausübung möglich, mit den dementsprechenden Nachweisen

5) berufliche Anerkennung, die Richtline 2005/36/EG regelt die Anerkennung von Hochschuldiplomen für regelementierte Berufe, d.h. in diesem Fall wenn im Herkunftsland des akademischen Grades ein Beruf mit diesem ausgeübt werden darf, muß dieser auch im Aufnahmestaat grundsätzlich auch anerkannt werden ! Es können Anpassungsmodalitäten verlangt werden.

ich glaube das die EU Rechtslage eigentlich eindeutig ist.

lG

Christopher

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  • 2 Wochen später...
  • 10 Monate später...

Das ist mal wieder ernüchternd, im Endeffekt aber nicht überraschend. Ist etwas darüber bekannt, ob Frau Schwarz und Mandant nun auf einer anderen Ebene klagen? Auf der Seite konnte ich dazu nichts finden.

In Frage kämen ja z.B. noch der EGMR und der EuGH, wenn man so weit gehen möchte. Vor allem bezüglich EuGH müssten die Aussichten doch eigentlich gut stehen, dass die OVG-Entscheidung gekippt wird, da für diese elitäre Kleinstaaterei deutscher Richter doch keine Rolle spielen dürften, die wie Lordsiegelbewahrer über den konservativen Bildungsweg wachen. Das kann man ja auch leicht tun, wenn man schon an der akademischen Spitze steht. :rolleyes:

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