Zum Inhalt springen

Verwirrung aufgrund des Bologna Prozesses


chbrandl

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch bei einer großen österreichischen Kommune,

dort wurde mir mitgeteilt, dass ausländische Abschlüsse, aufgrund des Bolognaprozesses, einer tiefergehenden Überprüfung unterzogen werden müssen, da die Personalabteilung nicht weis ob ein Bachelor oder ein Master überhaupt ein akademischer Abschluß ist. Dies heißt die Personalabteilung ist sich unsicher ob z.B. im Ausland erbrachter Master (einer anerkannten Universität) überhaupt einem Master in Österreich entspricht (bei gleicher Studiendauer) ! Vor der EU war dies für die Personalabteilung einfacher, da konnte man sich auf die Nostrifikation einer Universität stützen, dies ist ja aufgrund von Richtlinien nicht mehr (leicht) möglich.

Durch diese Interpretation führt sich meiner Ansicht nach der gesamte Bolognaprozeß und die EU ad adsurbum, ebenso die Freizügigkeit des Personenverkehrs, einer der Grundpfeiler der EU. Bin sogar der Meinung das dies beim EUGH einklagbar wäre, da dadurch EU Verträge verletzt würden.

Oder zimmert man sich da nur einfach eine Begründung zusammen um Mitarbeiter nicht als Akademiker aufnehmen zu müssen und auf billigere B-Posten zu setzen ?

Bin einmal auf Meinung dazu gespannt.

lG

Christopher

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Ich glaube, dass die Umsetzung von Bologna komplett schief läuft. Statt mehr Transparenz und Vergleichbarkeit wurde genau das Gegenteil erreicht. Das ist sehr schade und man kann nur hoffen, dass sich das mit der Zeit "legt". Allerdings frage ich mich auch, wie viel Zeit das wohl brauchen wird.

Eine bewusste Abwertung der Abschlüsse würde ich nicht automatisch unterstellen. Eher die Unfähigkeit (oder den Unwillen), Veränderungen anzunehmen, genau so, wie sie sind.

Gruß,

Sonja

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt doch Abkommen zwischen den Staaten. Danach ist in der EU das mit Hochschulabschlüssen leichter. Das ist natürlich auch verbindlich, da von offizieller Stelle.

http://www.hrk.de/de/download/dateien/AequivAbk_Info.pdf

http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/QueVoulezVous.asp?NT=165&CM=8&DF=17/03/04&CL=GER

Wenn es nötig ist, dann kontaktiere die mal:

http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/contactpoints/index.htm

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...