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Werkstudent?


Nadja0211

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Ich habe mal eine Frage, die mich schon seit längerem beschäftigt.

Ich habe eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation absolviert, danach einen Wirtschaftsfachwirt gemacht und nun studiere ich BWL im Schwerpunkt Informatik als Fernstudium. Nebenbei arbeite ich mit 20h/Woche als Verwaltungsangestellte. Also ich bin da so richtig angemeldet etc. Mittlerweile ist es so, dass ich noch etwas "Arbeitskapazität" frei habe und gerne mehr arbeiten möchte. Ein Fernstudium muss ja auch erstmal finanziert werden und leben muss ich ja auch noch von was :blink: Nun war meine Idee, dass ich evtl. noch als Werkstudent arbeiten könnte, damit ich mir im Studienschwerpunkt etwas Praxiswissen aneignen kann. Aber darf ich eigentlich als Werkstudent arbeiten, wenn ich nebenbei ohnehin schon arbeite?

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Mein jetziger Arbeitgeber hat da absolut nichts dagegen wenn ich nebenbei noch woanders arbeiten würde mir geht es in erster Linie darum ob ich es rein rechtlich überhaupt darf. Um als Werkstudent zu arbeiten gibt es ja auch gewisse Richtlinien.

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"Werkstudent" kannst du ja sein, dass Du (wenn du nebenher noch voll Sozialversicherungspflichtig arbeitest) aber von der Krankenkasse als ordentlicher Student anerkannst wirst bezweifele ich. An Deiner Stelle würde ich das ggf. mit der Krankenkasse klären.

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Das frage ich mich als Präsenzstudent, aber mit selbständiger Tätigkeit auch, ob ich noch eine studentische Tätigkeit ausüben könnte.

Ein normaler Werkstudent kostet den Arbeitgeber nur Rentenversicherung.

Die studentische Krankenversicherung geht nur, wenn man bis 20 Stunden arbeitet und bis zu einem gewissen Alter. Später gibt es noch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber einen doch bis 20 Stunden als Student beschäftigt, der Student muss aber die ca. 16 % Kranken- und Pflegeversicherung alleine tragen. Dazu kommt noch die Hälfte der Rentenversicherung, so dass sich das kaum noch lohnt.

Da wir schon mehr Stunden arbeiten, müsste man uns normal sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Falls der Arbeitgeber das macht, könnte das funktionieren.

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ganz klare Antwort: in der Konstellation wird es nicht so funktionieren, wie du dir das vorstellst...

die Krankenkasse wird dich selbstverständlich als "ordentlich immatrikulierte Studentin" einstufen - schließlich bist du das auch. Aber für den von dir (wahrscheinlich) gewünschten Wegfall der Sozialversicherungspflicht (in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitsförderung) wird es nicht kommen. Das geht nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht...und das wird wohl nicht der Fall sein.

Dazu müsstest du max. 20 Std./Woche arbeiten (außerhalb der Semesterferien), und der Job müsste nach dem Beginn des Studiums begonnen haben.

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Sehe ich so wie Dadi. Außerdem möchtest Du, wenn ich es richtig verstanden habe, die 20h weiterhin regulär arbeiten. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier geht zu "mischen". Entweder Du bist überwiegend Student, dann bist Du in allen Beschäftigungsverhältnisssen als Werkstudent einzustufen, oder eben nicht. Dass Du für das eine Arbeitsverhältnis überwiegend Student bist und damit Werkstudent, für das andere gleichzeitige Arbeitsverhältnis aber nicht, scheint mir rein logisch kaum möglich.

PS: Du kannst aber doch einen 400-Euro-Job machen. Wäre das nichts?

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