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Doppel-Immatrikulation


armin

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Nach meinem Studium an der Wilhelm Büchner Hochschule überlege ich immer noch, wie es weitergehen soll. Die FernUni Hagen ist dabei ein möglicher, infrage kommender Kandidat.

Eigentlich wollte ich an der FH Kiel nebenbei Master of Science - Informationstechnologie studieren. Das ist ein reines Präsenzstudium, aber durch die Nähe zu meinem Arbeitgeber und meiner freien Zeiteinteilung wäre dies auch möglich. Der Abschluss interessiert mich dort eigentlich nicht so, vielmehr dafür die einzelnen Vorlesungen zu Embedded-Systemen und Java.

Die einzige Frage, die sich da bei mir aufbäumt ist: Darf man sich überhaupt an zwei verschiedenen Hochschulen / Unis zeitgleich in zwei verschiedene Masterstudiengänge immatrikulieren? Hab mir auch schonmal die Hochschulgesetze der verschiedenen Bundesländer angeschaut. Da dies Ländersache ist, hat jedes Land sein eigenes Gesetz. Im NRW-Hochschulgesetz kann ich nichts finden, was eine Doppel-Immatrikulation ausschließt. Sehr wohl aber im Gesetz Schleswig-Holsteins.

Irgendwie ist das alles sehr verwirrend. Gibt es jemanden, der zeitgleich an 2 Hochschulen / Unis immatrikuliert ist?

Bin für Hilfe dankbar :-)

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Die einzige Frage, die sich da bei mir aufbäumt ist: Darf man sich überhaupt an zwei verschiedenen Hochschulen / Unis zeitgleich in zwei verschiedene Masterstudiengänge immatrikulieren?

An der Fernuni Hagen ist das definitiv möglich, dafür gibt es den Hörerstatus "Studiengangszweithörer", vgl. http://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudium/wegweiser/hoererstatus.shtml

Grüße

Lippi

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Darf ein Studiengangszweithörer denn auch die Abschlussarbeit schreiben und so einen Abschluss in diesem Studiengang erreichen? Welche Nachteile hat denn der Status "Studiengangszweithörer"?

Das, was mir auch noch Bauchschmerzen bereitet ist das Hochschulgesetz, das für die andere Hochschule (in Schleswig Holstein) gilt:

§38 Abs. 4 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein

Studierende können nur an einer Hochschule eingeschrieben sein. Erfordert der gewählte

Studiengang das gleichzeitige Studium an mehreren Hochschulen, schreibt sich die oder der Studierende

an einer Hochschule ein und erhält an der oder den anderen Hochschulen den Status

einer oder eines Gaststudierenden. Die beteiligten Hochschulen treffen in der Kooperationsvereinbarung

(§ 49 Abs. 8) Regelungen über den Ausgleich von Aufwendungen, die Verteilung von

Einnahmen sowie die Datenermittlung für statistische Erfassungen.

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Darf ein Studiengangszweithörer denn auch die Abschlussarbeit schreiben und so einen Abschluss in diesem Studiengang erreichen? Welche Nachteile hat denn der Status "Studiengangszweithörer"?

Ein Studiengangszweithörer unterscheidet sich von einem normalen Studenten nur darin, dass er parallel noch einen andere Studiengang belegt (meist an einer anderen Uni). Ansonsten dürfte alles gleich sein, was Prüfungen oder Abschlüsse o.ä. an geht. Warum man das überhaupt unterscheidet, kann ich dir nicht sagen. Diese Art der Regelung gibt es aber schon seit Ewigkeiten und ist auch an Präsenzhochschulen üblich (ich selber hatte das auch mal in Erwägung gezogen).

Wenn ich aber dein Eingangsposting richtig verstehe, dann ist dein Interesse am Masterstudiengang an der FH Kiel nicht so tiefgreifend, dass du den ganzen Master machen möchtest, sondern nur gewisse Module. Oder willst du den Abschluss doch mitnehmen? Dann stellt sich mir die Frage, warum noch an der FeU Hagen studieren, wenn du schon einen Master hast?

Wenn du nur bestimmte Module mitnehmen willst, reicht die Einschreibung als Gasthörer an der FH Kiel. Das dürfte keine Auswirkungen auf ein etwaiges Studium in Hagen haben.

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