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So gibt es 5 Tage mehr Urlaub im Jahr!


bildungsXperten

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Fünf Tage mehr Urlaub und dazu noch eine Weiterbildung - der Bildungsurlaub macht´s möglich. bildungsXperten erklärt, in welchen Bundesländern ihr Anspruch darauf habt und was ihr beachten müsst.

Nur wenige Arbeitnehmer kennen das Bildungsurlaubsgesetz, das erlaubt, in der Regel fünf Tage im Jahr bezahlten Urlaub zu nehmen, um sich weiterzubilden.

Der Arbeitnehmer darf allerdings nur Weiterbildungen besuchen, die vom Land als solche anerkannt sind. Ist dies geklärt, kann der Arbeitnehmer einen schriftlichen Antrag an seinen Arbeitgeber stellen. Dieser entscheidet letztlich, ob er den Bildungsurlaub gewährt oder nicht.

Da Bildung Ländersache ist, hängt der Umfang vom jeweiligen Bundesland ab. Den gesamten Artikel und eine genaue Übersicht, welche Regelungen in welchem Bundesland gelten, findet ihr auf http://www.bildungsxperten.net/bildungschannels/weiterbildung/5-tage-mehr-urlaub-im-jahr-mit-bildungsurlaub/

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Achtung: fernstudieren auf der Couch/am Schreibtisch daheim zählt nicht für Bildungsurlaub! und da Bildungsurlaub Ländersache ist, kann es Probleme geben, wenn du in einem Bundesland wohnst, die Hochschule in einem zweiten Bundesland ist und die Präsenzen in einem dritten (oder in ganz Deutschland verstreut)

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Dass die Hochschule in einem anderen Bundesland ist, ist sogar oft noch das geringste Problem. In vielen Bundesländern müssen die Veranstaltungen für Bildungsurlaub explizit freigegeben sein, das ist bei Präsenzveranstaltungen meist nicht der Fall. So kann man z. B. in NRW für Veranstaltungen der Fernuni Hagen keinen Bildungsurlaub nehmen. Klausuren sind übrigens nie Bildungsurlaub.

Frage: Hat schon mal jemand (außerhalb des öff. Dienstes) Bildungsurlaub genommen? Wie kommt das beim Arbeitgeber an? Unwissen dürfte nämlich nur teiweise der Grund für nicht-inanspruchnahme sein, oft dürfte es auch Furcht vor Nachteilen sein.

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Die Veranstaltungen der Fernuni Hagen selbst sind normalerweise nicht als Bildungsurlaub anerkannt, aber man kann die Anerkennung ggf. auch selbst beantragen, zumindest hier in Niedersachsen. Allerdings gibt es an der Fernuni (je nach Studiengang) auch nur wenige Veranstaltungen, die dafür in Frage kämen.

Es gibt allerdings mentorielle Betreuungsveranstaltungen, die in Form von Bildungsurlaub durchgeführt werden, z.B. durch die AG Fernstudium Nordwest (die ehemaligen norddeutschen Studienzentren), http://www.fernstudium-nordwest.de/index.html

Ich selbst habe auch mal an einem solchen Bildungsurlaub teilgenommen. Mein direkter Vorgesetzter hatte von Bildungsurlaub noch nie etwas gehört und musste sich erstmal bei der Personalabteilung erkundigen. Offenbar hatte noch nie jemand BU genommen. Er war dann zwar nicht begeistert (wie immer, wenn jemand Urlaub wollte :-) aber letztlich hat es doch keine Probleme gegeben. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber (öff. Dienst) ist das ganz anders. BU wird dort regelmäßig von vielen Kollegen genommen.

Aber natürlich sollte man sich in jedem Fall überlegen, wie es beim Arbeitgeber ankommt. Wenn man mitten im größten Projektstress damit ankommt, man müsse nächsten Monat unbedingt zum Makrameekurs auf Sylt, dann wird das nicht unbedingt förderlich sein für die Karriere.

Grüße

Lippi

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Ich komme aus dem öffntl. Dienst (Land: ST) und mir wurde es versagt, Bildungsurlaub zu nehmen.

Habt Ihr denn keinen Betriebsrat bzw. Personalrat? Natürlich gibt es immer mal Chefs, die davon nicht begeistert sind, aber gerade im öff. Dienst ist doch das persönliche Risiko eher gering, wenn man sein Recht auch durchsetzt.

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Leider liegt es tatsächlich am Arbeitgeber, ob er Bildungsurlaub willigt oder nicht, Bildungsurlaubsgesetz hin oder her. Es sei denn, man nimmt den Gang vors Arbeitsgericht und mögliche damit verbundene Risiken in Kauf - ob ein 5-tägiger Urlaub für Weiterbildung das wert ist, muss jeder selber wissen. Lippis Tipp mit dem Betriebs/-Personalrat ist da vielleicht hilfreicher, hier sollte man sich im Falle einer Ablehnung auf jeden Fall nach seinen Möglichkeiten erkundigen!

Auch wichtig: Teilt der Arbeitgeber die Verweigerung der Freistellung nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen unter Angabe der Gründe schriftlich mit, gilt der Bildungsurlaub als genehmigt.

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Frage: Hat schon mal jemand (außerhalb des öff. Dienstes) Bildungsurlaub genommen? Wie kommt das beim Arbeitgeber an? Unwissen dürfte nämlich nur teiweise der Grund für nicht-inanspruchnahme sein, oft dürfte es auch Furcht vor Nachteilen sein.

Ich hab mich über dieses Thema auch schon mit Bekannten/Kollegen ausgetauscht und es wird wohl in der Tat nicht immer gern gesehen, wenn man Bildungsurlaub in Anspruch nimmt. Auch wenn es im Bundesland möglich ist.

In den Unternehmen, in denen ich bisher gearbeitet habe, hat das auch nur selten jemand gemacht. Daher habe ich auch während des Studiums auch nie daran gedacht, für die Blockpräsenzen mal nachzuforschen, ob es überhaupt gehen würde.

Ich hatte dafür und auch mal für einen - Bildungsurlaub anerkannten - Auffrischungs-Sprachkurs, Gleitzeitausgleich genommen.

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Viele Firmen gewähren auch von sich aus Bildungsurlaub.

In meiner Firma gibts eine Betriebsvereinbarung, dass man für Weiterbildungen bis zu 10 Tage Sonderurlaub bekommt. Ein formloser Antrag unterschrieben vom Abteilungsleiter, Einladung zur Weiterbildung (Seminar, Klausur, Labor) dazu und ab damit zum Personalbüro.

Einfach mal nachfragen ob es in der Firma Bildungsurlaub gibt.

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