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Lassen sich für das Studium benötigte "Werkzeuge" steuerlich absetzen?


mad zero

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Nein das musst Du nicht erklären. Wenn Du Dir für das Studium einen Serverschrank kaufen würdest, wäre das wohl etwas übertrieben, aber ob du ein billiges oder ein teueres Gerät kaufst ist egal.

Sieh es doch so: Ein Unternehmen darf einen Bürostuhl auch in jeder Preisklasse abschreiben, ob es jetzt einer für 200 oder ein Designerteil für 2000 EUR ist.

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Soweit ich weiß werden Beträge über 400 EUR für Aufwendungen
Was Inés schreibt stimmt soweit - allerdings ist die Grenze vor ein paar Jahren auf 80€ gesenkt worden. Somit kann schon die neue Grafikkarte für 120€ nicht mehr im Anschaffungsjahr komplett in die Steuer genommen werden, sondern muss auf 3 JAhre abgeschrieben werden.
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Hallo,

eins noch zum Thema Nutzung für Privat/Studium: Die Finanzämter verfahren da sehr unterschiedlich. Das Finanzamt Frankfurt hat zum Beispiel in 2009 bei uns den Laptop einfach mit 80% Studium/20% Privat angerechnet, nachdem wir begründet haben, warum es ein LAPTOP sein musste (notwendiger Einsatz in der Bibliothek). Von anderen Finanzämtern weiß ich aber (über einen Steuerberater), dass diese eine Stundengenaue Abrechnung der Nutzungszeiten Privat/Studium fordern. Ähnlich wie ein Fahrtenbuch beim Auto.

Also vielleicht mal unverbindlich bei einem lokalen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nachfragen, welche Erfahrungen es dazu mit dem lokalen Finanzamt gibt.

LG YoungWoman

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Von anderen Finanzämtern weiß ich aber (über einen Steuerberater), dass diese eine Stundengenaue Abrechnung der Nutzungszeiten Privat/Studium fordern. Ähnlich wie ein Fahrtenbuch beim Auto.

wie wollen die das überprüfen ob es stimmt?

eigentlich kann ich denen ja alles aufschreiben, außer sie würden Spyware auf dem laptop installieren

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Richtig. :-) Das ist beim Auto mit dem Fahrtenbuch aber ähnlich. Führen musst du es trotzdem. (Ok, beim Fahrtenbuch sollte es natürlich mit dem Kilometerstand übereinstimmen)

Allerdings sind manche Finanzbeamte auf das Erkennen von Fälschungen bei Nutzungszeitenprotokollen trainiert. ähnlich wie bei Fahrtenbüchern. Es wirkt zum Beispiel unrealistisch, wenn du immer zur gleichen Zeit am Computer bist und Unterbrechungen durch Urlaub, Krankheit fehlen. Auch vergleichen sie gerne, dass du z.B. angebeben hast, bei einer Prüfung gewesen zu sein (z.B. Bahnfahrkarte eingereicht), gleichzeitig aber am Computer gewesen sein willst. Sowas nachträglich wasserdicht aufzuschreiben ist gar nicht so einfach und erfordert viel Zeitaufwand. Dann kann man es doch lieber gleich machen, wenn man weiß, dass es eh gefordert wird. :-)

Über den Sinn und Unsinn solcher Maßnahme sollte man sich natürlich lieber mit dem Finanzbeamten streiten. Wir als Steuerzahler müssen solchen Forderungen erstmal nachkommen...

LG YoungWoman

P.S.: Für Finanzbeamte gibt es inzwischen sogar Programme, die Fahrtenbücher und sicherlich auch solche Nutzungsprotokolle nach auffälligen Mustern scannen. Schreiben wir etwas nachträglich auf, neigen alle Menschen nämlich dazu Muster zu verwenden. Für einen Menschen erscheinen die zufällig, ein Programm findet sie allerdings. Diese finden sich bei einem ehrlichen Protokoll interessanter Weise meistens nicht...

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  • 1 Monat später...

Heute morgen habe ich mit im Apple Store Frankfurt ein Macbook Pro gekauft. Dort wurde mir problemlos der Studentenrabatt gewährt. Und zu meiner Überraschung war der Rabatt größer als wenn ich es im Internet bestellt hätte. Im Internet kostete es mit Rabatt 2299€. Im Apple Store "nur" 2199€

Allerdings machte es mich etwas stutzig, dass man mir wegen des Bildungsrabattes keine Rechung für das Finanzamt ausstellen wollte/konnte.

Laut Mitarbeiter kann man entweder eine rechnung für das Finanzamt oder den Bildungsrabatt bekommen.

Also hoffe ich, dass es auch mit der einfachen rechnung funktioniert, die mir als PDF datei per mail geschickt wurde.

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Laut Mitarbeiter kann man entweder eine rechnung für das Finanzamt oder den Bildungsrabatt bekommen.

Das finde ich seltsam. Denn das eine ist doch eine privatrechtliche Vereinbarung und das Andere ist Steuerrecht. Was natürlich nicht geht, ist dass Du über den ursprünglichen Betrag vor der Rabattierung eine Rechnung bekommst.

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Laut Mitarbeiter kann man entweder eine rechnung für das Finanzamt oder den Bildungsrabatt bekommen.

Das klingt aber dubios. Wenn man Online bestellt (z.B. auch über das AoC-Programm) erhält man immer (!) eine Rechnung. Womit willst Du denn Deinen Garantieanspruch begründen, wenn Du kein Rechnungsdokument hast?

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