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Inflation der Möchtegern-Studenten....


michael1983

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Zumal ein Studienabschluss eigentlich (!) auch nur bestätigen kann, dass man eine Leistung in Form einer Prüfung und schriftlichen Arbeit abgelegt hat.

Auch wenn viele Akademiker ein großes Bohei um ihr Studium machen, hat es eben überhaupt nichts damit zu tun wie viel man gelernt hat, ob man sich anstrengen musste oder ob man alles nachgeworfen bekommen hat ... am Schluss zählen nunmal Noten.

In so einer Diskussion muss ich immer an die Jura-Studenten denken, die sich professionell für ihr Staatsexamen coachen lassen. Da kommt doch auch keiner auf die Idee, dass hier der Faktor Geld dazu führt, dass die Ergebnisse besser und die Rahmenbedingungen angenehmer werden?

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Auch wenn viele Akademiker ein großes Bohei um ihr Studium machen, hat es eben überhaupt nichts damit zu tun wie viel man gelernt hat, ob man sich anstrengen musste oder ob man alles nachgeworfen bekommen hat ... am Schluss zählen nunmal Noten.

Selbst das nicht.... am Ende zählt meistens nur, ob man Bachelor, Master, etc... ist oder nicht ist.

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Ohne eine Begründung ist diese Aussage wertlos. Erläuterst Du Deine Meinung noch?

In Zeiten von Ph.D und anderen Promotionsprogrammen ist es heutzutage üblich, dass Pflichtbestandteil der Promotion durchaus Prüfungen sind.

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Was schon ganz alltäglich, fast normal geworden ist sind diese Aufwertungen wie:

"Ich gehe zur Uni" (dabei wird die Fachhochschule oder die VWA besucht)

"Ich habe Abi" (dabei ist es ein Fachabitur)

Und das "(FH)" hinter die Berufsbezeichnung zu setzen braucht man ja auch nicht ;)

LG Tinka

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Was schon ganz alltäglich, fast normal geworden ist sind diese Aufwertungen wie:

"Ich gehe zur Uni" (dabei wird die Fachhochschule oder die VWA besucht)

Die VWA macht mit Diplom und Universitätsniveau Werbung. Damit haben sicher einige Probleme.

Und das "(FH)" hinter die Berufsbezeichnung zu setzen braucht man ja auch nicht ;)

Wegen Bologna ist das bei den neuen Abschlüssen nicht notwendig.

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Echt? Das wusste ich nicht.

Moment, hier könnte ein Missverständnis vorliegen. Man darf keinesfalls das (FH) vom Diplom (FH) weglassen, lediglich neue Abschlüsse, die ohne einen solchen Bestandteil verliehen wurden, dürfen (natürlich) ohne geführt werden. An sich ist es ganz einfach: Man darf genau den Grad führen, der verliehen wurde. Beim Diplom (FH) war es auch nicht so, auch wenn es manchmal so dargestellt wurde, dass man ein Diplom gehabt hätte, das nur mit dem Zusatz (FH) geführt werden durfte o. ä. Man hatte einfach das Diplom (FH) verliehen bekommen, entsprechend darf man genau das führen. Wenn man einen z. B. Bachelor of Arts verliehen bekommt, darf man den führen. Die ganze Verwirrung ließe sich verhindern, wenn der einfach Grundsatz wahrgenommen würde, dass man genau das führen darf, was verliehen wurde. Bologna hat daran überhaupt nichts geändert.

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