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Halbwaisenrente bei Fernstudium?


yvoric

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Hallo,

@stefhk3

Also ich hab mein Fachabi in Wirtschaft gemacht (miserabel allerdings)

danach meinen Groß- und Aussenhandelskaufmann

und arbeite nun als Lagerdisponent.

Ich hab in der "Sozialfibel" gelesen, dass das Einkommen überhaupt keine Rolle spielt solange eben die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind...

Die von der Rentenversicherung können einem ja keine konkreten Infos geben, wird mir nix anderes übrig bleiben, als in den Gesetzestexten und Fallbeispielen zu stöbern;(...

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Ja, weil du nur diese Rente bekommst, wenn du eine Ausbildung / Studium machst, das hat der Gesetzgeber aber schon so streng geregelt, dass man hier aufpassen muss, d.h. wollt ich mich genau informieren.

Was ich weis, ist, dass ich wenn ich ein Studium dranhänge (welches zu meinem background als Kaufmann passt) und solches staatlich anerkannt ist, ein geordneten Ablauf hat etc. man ANRECHT auf Waisenrente hat!

egal wieviel man auch Verdient!!

lg manu

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schrieb manu-21:

Ich hab in der "Sozialfibel" gelesen, dass das Einkommen überhaupt keine Rolle spielt solange eben die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind...

Am Besten einfach mal hier lesen...

Einkommensanrechnung:

 

Deutlicher kann man es doch gar nicht mehr formulieren

Beziehen Sie Waisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Ihr Einkommen auf die Waisenrente angerechnet. Es gibt aber einen Freibetrag. Der übersteigende Betrag wird zu 40 Prozent auf die Waisenrente angerechnet. Die Anrechnung von Einkommen kann dazu führen, dass die Waisenrente teilweise gekürzt, in Extremfällen, also bei höherem Einkommen, aber auch gar nicht mehr gezahlt wird.

Der zu berücksichtigende Freibetrag ist seit dem 1.7.2008 auf monatlich 467,46 Euro (Ost 410,78 Euro) festgesetzt.

Vorraussetzungen:

 

Wenn du nun also kein Vollverdiener bist und unter 27 bist, hilft einfach der Anruf bei der Rentenversicherung. Dafür haben die ja Telefone... Ich persönlich vermute nämlich, dass ein Fernstudium nicht als Schul- oder Berufsausbildung gilt.

Bearbeitet von Markus Jung
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schrieb manu-21:
- anerkannter staatlicher Abschluss (Diplom z.B.)

nur welcher der Anbieter hat nun wirklich ein staatlich anerkanntes (Ausbildungssystem) / Studium zu bieten?

Jede staatliche oder staatlich anerkanne Hochschule.

 

Es gibt aber keine Anerkennung von Abschlüssen oder Studiengängen. Jeder von einer anerkannten Hochschule ordnunggemäß angebotener Studiengang ist ein ordentliches Studium.

Bearbeitet von Markus Jung
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