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Unterschied Werksstudent(in)<->Fachstudent(in)/Fachschüler(in)


epyon

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Worin liegen im Bezug auf die Krankenversicherung die Unterschiede zwischen einem Werkstudent und einem Fachstudent?

Was ist zu beachten? Wo gibt es Tücken?

Meine bisherigen Infos (Bitte bestätigen oder korrigieren):

-Versicherungsstatus als Werktudent unterscheidet sich praktisch nicht von dem des Fachstudenten/Fachschülers.

-der Beitrag für beide ist gleich hoch (ca.80€) und orientieren sich am Baföghöchstsatz

-Fachstudentenstatus auch über einem Alter von 30 Jahren möglich. Werkstudent nur bis zu einem Alter von 30 Jahren möglich.

-Werkstudent gesetzlich pflichtversichert, Fachstudent freiwillig versichert. Was kann dieser Unterschied bewirken? Mann kann also als Wbh-Student also nur in die freiwillige KV (Wenn man nicht normaler Arbeitnehmer ist udn daher der Arbeitgeber die KV-Beiträge zahlt), nicht in die gesetzliche. Welche Nachteile/Vorteile birgt dies?

-beide dürfen nur maximal 20 Stunden pro Woche während des Semesters arbeiten, jedoch zusätzlich bis zu maximal 50 Tage pro Jahr ohne Begrenzung. Für die Semesterferien gedacht.

Habe meiner Krankenkasse bereits in paar Infos entlocken können.

Bitte jetzt nich in Panik geraten, Aufklärung erfolgt gleich im Anschluss!!

Zitat: "Die Wbh ist keine staatlich anerkannte Hochschule. Somit ist eine Anmeldung als Werksstudent nicht möglich. Ein Anmeldung als Fachstudent/Fachschüler wäre jedoch möglich"

Aufklärung: Mit nicht staatlich anerkannt, auch wenn sich dies anders anhört, ist lediglich gemeint, dass die Hochschule nicht rein staatlich, sondern privat ist.

Musste allerdings erst einige Anrufe selbst tätigen, um dies aufzuklären.

Die Wbh und ihre Abschlüsse sind definitiv staatlich anerkannt, also voll- und gleichwertig.

Die große Frage ist jetzt nur, ob es versteckte Fallen oder besondere Dinge zu berücksichtigen gilt. Weiss jemand mehr ?

Hier noch eine schöne Übersicht über die studentische Krankenversicherung:

http://www.studis-online.de/StudInfo/krankenversicherung.php

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Aufklärung: Mit nicht staatlich anerkannt, auch wenn sich dies anders anhört, ist lediglich gemeint, dass die Hochschule nicht rein staatlich, sondern privat ist.

"Nicht staatlich anerkannt" ist schlichtweg falsch. Die WBH ist staatlich anerkannt. Einzig zulässig wäre die Aussage, dass die WBH nicht staatlich ist. Mit der Anerkennung hat das aber nichts zu tun.

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Infos zu der Krankenversicherung:

hier sind gaaaaanz ausführliche Infos: http://www.hkk.de/fileadmin/doc/Firmenservice/Rundschreiben_der_Spitzen/2006/GR_Studenten-Prakt-ohneAE_20060321.pdf - sollte eigentlich alles enthalten, was du suchst (und noch mehr). Darauf kannst du dich übrigens auch in deinen Gesprächen mit der Krankenkasse berufen.

kurze Zusammenfassung: Versicherungspflichtig sind Studenten einer anerkannten Hochschule (http://www.hochschulkompass.de/hochschulen/hochschule-suchen.html - die Wilhelm-Büchner-Hochschule ist dabei, sollte auch deine Kasse überzeugen).

Voraussetzung ist allerdings, dass das Studium im Lebensmittelpunkt steht - dies ist der Fall, wenn du weniger als 20 Std./Woche arbeitest oder nur während der Vorlesungsfreien Zeit arbeitest (z. B. in Semesterferien, am Wochenende oder nachts). du musst weiter jünger als 30 Jahre sein.

Problematisch könnte es werden, dass die WBH ihr Konzept darauf eingerichtet hat, dass du berufsbegleitend studieren kannst - d. h. für Studenten steht normalerweise der Job im Vordergrund, nicht das Studium.

der Unterschied zwischen Werkstudent und Fachstudent ist mir nicht bekannt. Es gibt Unterscheidungen in Praktikanten und Werkstudenten und es gibt eine Fachsemester-Grenze im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht...vielleicht hast du was durcheinander gebracht. Die 20 Stunden Grenze und die 50 Tage Grenze haben ebenfalls nix miteinander zu tun - sind zwei ganz verschiedene Baustellen.

Ach ja: die 20 Stunden-Regelung gilt nur für Jobs, die du nach dem Beginn des Studiums aufnimmst

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"Nicht staatlich anerkannt" ist schlichtweg falsch. Die WBH ist staatlich anerkannt. Einzig zulässig wäre die Aussage, dass die WBH nicht staatlich ist. Mit der Anerkennung hat das aber nichts zu tun.

Das ist nur eine Frage der Organisation und Finanzierung. Für staatliche Hochschulen kommt der Steuerzahler auf, während private ihre Kosten über die Gebühren umlegen.

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