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Anrechnung bei BAFöG


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Hallo liebe Mitstudenten,

ich studiere momentan nebenberuflich (neben einer Ausbildung) Rechtswissenschaften in Teilzeit an der Fernuni Hagen. Nächstes Jahr habe ich, nach Beendigung der Ausbildung, vor, Jura an einer Präsenzuni zu studieren. Ich habe die Fernuni mehr oder weniger als "Vorbereitung" gesehen.

Nn ist es so, dass studieren eine Menge Geld kostet - und da betteln Zeitaufwändig ist, würde ich gern auf BAFöG zurückgreifen. Problem: Es wird ja immer nur die erste Ausbildung gefördert. Meine Berufsausbildung ist davon nicht betroffen, da nur zweijährig.

Gilt ein Teilzeitstudium als Erstausbildung? Wenn ja - was ist der sinnvollste Weg, einen Studiengang- bzw. Uniwechsel bei dem Antrag anzugeben oder jetzt exmatrikulieren?

Ich bin leicht überfordert, am liebsten würde ich einfach bei Amt anrufen, aber meine Erfahrungen mit Ämtern ist, dass diese leider selbst eher weniger Ahnung haben als Leute, die darauf angewiesen sind.

Viele Grüße und vielen Dank

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