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Ist ein FH-Abschluss immernoch ein "niedrigerer" Abschluss als der einer Uni?


mintaru

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Mich treibt diese Frage nach der Wertigkeit auch oft um, zugegebenermaßen. Hier in D ist es auf Basis meiner Informationslage immer noch so. dass eine Gleichwertigkeit, trotz Einführung von Bachelor und Master nicht immer gegeben ist. Wenn man sich z. B. in der Privatwirtschaft Managementberatungen wie Hórvarth & Partners oder auch andere anschaut, stellt man fest, hier geht es nur mit einem "universitärem Hochschulstudium (Master/Diplom)" (so die beschriebenen Anforderungen). Bei kleinen oder mittelständischen Unternehmen (KMU's) ist es lt. Hörensagen nach nicht ganz so dramatisch.

Beim öffentlichen Arbeitgeber ist es leider so wie bei den großen Firmen in der Privatwirtschaft. Ein Master von der FH wird zwar nun dem höheren Dienst zugeordnet (was beim Diplom (FH) "nur" der gehobene Dienst war) aber sobald es um Führungspositionen geht, ist auch häufig diese Umschreibung von dem "universitären Hochschulabschluß" zu lesen. Z. B. habe ich mal in eine Stellenanzeige als Leiter IT reingeschnuppert (ich glaube es war beim Institut f. Weltwirtschaft in Kiel - bin mir jetzt aber nicht mehr ganz zu 100%ig sicher). Auch dort war von dem universitären Abschluss die Rede. Ähnlich war die Aussage von einem ehemaligen Kommilitonen von mir, der beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg arbeitet. Lt. seinem Chef benötigt man einen Uni Abschluss.

Mit meinem berufsbegleitend absolvierten Master in Wirtschaftsinformatik von einer FH habe ich hinsichtlich dieser Stellen ein Problem. Von diesem Kriterium her betrachtet, wäre eine Entscheidung für z. B. VAWI (virtueller Aus- und Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Uni Duisburg-Essen) die bessere Wahl gewesen.

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Die Unterscheidung Uni und FH ist doch typisch für Deutschland, oder liege ich da falsch?

Das Problem liegt meiner Meinung nach darin, dass man deutsche Äpfel und Birnen in eine Tüte packt um sie mit internationalen Birnen vergleichen zu können. Jeder behauptet, in der Tüte wären nur Birnen, weiß aber genau, dass auch Äpfel dabei sind.

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Nach spätestens zwei Vorkommnissen in den letzten Jahren gehe ich nicht mehr davon aus, dass etwas richtig ist, nur weil es vom Gesetzgeber kommt.

Die erste Überraschung war die von Gerichten gekippte Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums, wodurch viele Internethändler Schwierigkeiten bekamen, die diese verwendet haben.

Das Zweite war eine Aussage unseres Recht-Professors an der VWA (Univ.-Professor), der sagte, beim Fragebogen für Einwanderer sei eine Frage dabei, ob Mieter ihre Vermieter in ihre Wohnung lassen müssen. Die "richtige", erwartete Antwort "ja" sei aber falsch.

Zum Thema FH - Uni: Zwar offiziell gleich, aber manche Arbeitgeber oder auch Unis bei der Zulassung zum Master oder zur Promotion machen eben doch noch Unterschiede. Und ich glaube auch, dass der Stoff an der Uni immer noch theoretischer und abstrakter ist als an der FH, obwohl die FHs auch immer mehr in die Richtung gehen wollen.

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ich bin der Meinung, dass die Wertigkeit wie bei so vielen anderen Dingen auch ist: sie liegt im Auge des Betrachters und kann nicht vom Staat oder von sonst irgend jemandem geregelt werden

wenn eine Firma/ein Personaler der Meinung ist, er will unbedingt einen Uni-Studenten, dann ist es eben so. Umgekert wirst auch jemanden, der der Meinung ist, dass für diese Stelle ein FH-Absolvent besser geeignet ist, schwer vom Gegenteil überzeugen können.

Aber mal was anderes: wer ist nun besser qualifiziert - der FH-Absolvent mit Abschlussnote 1 oder der Uni-Absolvent mit einer 3? Und was ist mit denjenigen, die den Bachelor bei einer FH gemacht haben und den Master an einer Uni? Oder den Bachelor bei einer Uni und den Master bei einer FH? Oder sogar ein Diplom bei einer Uni und dann einen Master bei einer FH? In welche Schublage sortiert man die ein?

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OT:

Das Zweite war eine Aussage unseres Recht-Professors an der VWA (Univ.-Professor), der sagte, beim Fragebogen für Einwanderer sei eine Frage dabei, ob Mieter ihre Vermieter in ihre Wohnung lassen müssen. Die "richtige", erwartete Antwort "ja" sei aber falsch.

da irrt der Prof. aber.

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Ich habe gerade mal gegoogelt, ein paar Treffer diesbzgl. gibt es:

http://www.focus.de/politik/deutschland/einbuergerungstest/einbuergerungstest-immer-wieder-kritik-an-fragen_aid_319872.html

--

Der Deutsche Mieterbund (DMB) bemängelt die Antwort auf Frage 5 des bundesweiten Abschnitts. „Wen müssen Sie in Deutschland auf Verlangen in Ihre Wohnung lassen?“, wird dort gefragt. Als richtige Antwort soll „der Vermieter/die Vermieterin“ angekreuzt werden. Dies sei aber falsch, so der DMB. Es sei abwegig, dass ein Vermieter „auf Verlangen, also gewissermaßen auf Gutdünken“, eine Wohnung besichtigen dürfe.

Ausnahmen gebe es nur in Notfällen wie einem Wasserrohrbruch oder zu bestimmten Zwecken, wie Beseitigung von Mängeln. Zudem müsse sich der Vermieter immer vorher anmelden oder einen bestimmten Termin absprechen. Betrete der Vermieter dagegen die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters, sei dies Hausfriedensbruch, so der Sprecher des Mieterbundes.

--

EDIT: Hier ist noch ein längerer Text dazu:

http://www.welt.de/welt_print/article3041676/Allein-der-Mieter-hat-das-Hausrecht.html

Das ist vielleicht eine urban legend wie "Eltern haften für ihre Kinder".

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ich bin der Meinung, dass die Wertigkeit wie bei so vielen anderen Dingen auch ist: sie liegt im Auge des Betrachters und kann nicht vom Staat oder von sonst irgend jemandem geregelt werden

Da stimme ich dir zu! Es geht bei meiner Frage aber eigentlich sowieso um die Regelungen (man beachte den Plural!) des Staates.

Aber mal was anderes: wer ist nun besser qualifiziert - der FH-Absolvent mit Abschlussnote 1 oder der Uni-Absolvent mit einer 3? Und was ist mit denjenigen, die den Bachelor bei einer FH gemacht haben und den Master an einer Uni? Oder den Bachelor bei einer Uni und den Master bei einer FH? Oder sogar ein Diplom bei einer Uni und dann einen Master bei einer FH? In welche Schublage sortiert man die ein?

Wenn FH- und Uni-Abschlüsse wirklich gleichwertig wären dann wäre die Antwort recht einfach, oder? Andernfalls allerdings...

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Gibt es eigentlich irrgendwelche gesetzlichen Regelungen die der Gleichstellung von FH- und UNI-Abschlüssen widersprechen? Irrgendwas das in Richtung dessen geht was der Österreichische Staat in Bezug auf den Bachelor "abzieht?" Für alle die es nicht wissen: In Österreich gibt es leider eine Reihe von Firmen die den Bachelor nicht anerkennen und wenn man fragt warum, dann kommt als Antwort gern mal sowas wie: "Der Staat tut das ja auch nicht!" - Der Hammer ist daß das stimmt! - http://derstandard.at/1289608433846/Neuer-Streit-um-Wert-des-Bachelor

Da muss man sich dann nicht mehr wundern dass in Österreich der Bachelor als Abschluss so seine Anerkennungs-Probleme hat, oder? Ich befürchte nun irrgendwie dass etwas halbwegs vergleichbares auch hierzulande in Bezug auf die gesetzlich geregelte Gleichwertigkeit von FH- und Uniabschlüssen geben könnte...

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Die Aussage, man müsse den Vermieten nicht in die Wohnung lassen, ist aber auch falsch. Juristen sagen ja gerne, es kommt drauf an, und damit haben sie auch recht. So ganz toll ist die Aussage des Professors auch nicht.

Anekdote am Rande: Mieter hatten Schäden aufgrund eigenen Wohnverhaltens. Ich musste mir das halt anschauen, Gutachter hinschicken, Handwerker schicken, die halt auch nicht nur einmal kommen können. Daraufhin bekomme ich vom Mieter zu hören, sie möchten eigentlich nicht soviele Handwerker im Haus haben. Ohne Worte...

Noch was zum Thema: Ich würde einzelne Aussagen zur Wertigkeit nicht überbewerten. U. u. wurden da nur alte Texte übernommen oder die Person hat einfach nicht dran gedacht, weiß nicht, dass es keinen Bachelor (FH) gibt (das glauben ja auch hier viele Leute). Wenn sie dann erfährt, dass es Master von der Uni und von der FH gibt sagt sie vielleicht "ja dann nehmen wir die natürlich auch". Außerdem verbietet die grundsätzliche Gleichstellung ja niemanden, vorlieben zu haben. Alle Unis sind gleichgestellt, trotzdem bevorzugen manche Firmen oder Personaler bestimmte Unis. Deswegen hat in der Vergangenheit auch niemand den Sinn des Diplom-Systems in Frage gestellt. Jetzt stellt man fest, dass vielleicht beim Bachelor und Master unterschiede gemacht werden und plötzlich tut man so, als sei das ganze System am kippen. Weniger Aufregung um Kleinigkeiten tut manchmal auch gut.

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Ah ja, stimmt, JStA (Juristen-Standard-Antwort) Nr. 1: Es kommt darauf an.

Alte Texte übernommen klingt auch logisch. Oder drei, vier Leute haben dran rumgewerkelt und der letzte hat schnell formatiert, ohne 100% auf den Inhalt zu achten. Wer weiß, wie es wirklich war.

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