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Kann ich mir die Lernunterlagen zunächst einmal unverbindlich zusenden lassen?


Markus Jung

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Alle Fernkursanbieter räumen ihren Kunden die Möglichkeit ein, sich die Lernunterlagen zu Hause zunächst einmal unverbindlich anzuschauen, bevor man sich tatsächlich zu dem jeweiligen Lehrgang anmeldet.

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Der Zeitraum, wie lange man die Unterlagen unverbindlich prüfen kann, kann je nach Vertrag unterschiedlich lang ausfallen: Manche Weiterbildungsanbieter räumen ihren Kunden lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Frist von zwei Wochen ein, andere geben ihnen dafür vier Wochen Zeit – manchmal sogar auch noch länger.

Einige Anbieter gehen in ihrem Service-Angebot noch einen Schritt weiter: Sie überlassen den potenziellen Kunden nicht nur einen Lehrbrief (gegebenenfalls sogar mehrere) zur Ansicht, sondern geben ihnen daneben auch die Möglichkeit, die Kursbetreuung für die ersten Einsendeaufgaben zunächst einmal unverbindlich und kostenlos zu nutzen. Hier kann man wohl von einem echten „Schnupperstudium“ sprechen, das es einem ermöglicht, auch die Qualität der Betreuung zu testen.

Wenn man übrigens zu der Auffassung gelangt, dass der angebotene Lehrgang doch nicht voll und ganz den eigenen Vorstellungen entspricht, genügt es, schriftlich zu kündigen und die Unterlagen innerhalb der Widerrufsfrist an den Anbieter zurückzuschicken, um die Weiterbildung zu stoppen.

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Bei diesem Artikel handelt es sich um einen gekürzten Auszug aus dem Buch 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium von Anne Oppermann und Markus Jung. Das Buch mit den ungekürzten Antworten auf diese und 99 weitere Fragen ist bei Amazon.deir?t=markusjungfer-21&l=as2&o=3&a=388264 oder direkt beim FELDHAUS VERLAG erhältlich.

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