Zum Inhalt springen

Hauptpraktikum bzw. Berufsorientiertes Praktikum


Sany

Empfohlene Beiträge

Wenn ein Fernstudium ein Praktikum außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes erfordert, dann muss das an prominenter Stelle und eindeutig kommuniziert werden, und zwar im Vorfeld.

Fernstudienanbieter sprechen eine ganz bestimmte Zielgruppe an, die für das Angebot manchmal einen ganz ordentlichen Betrag auf den Tisch legen muss. Das ist nun mal klassischerweise jemand, der berufstätig ist. Wenn er das nicht wäre, dann bräuchte er kein Fernstudium, sondern könnte sich an einer Präsenzuni einschreiben und das Ganze umsonst bekommen.

Hier Dinge wie ein externes Pflichtpraktikum zu verschweigen bzw. im Einzelfall vor der ersten Rate deutlich zu machen, dass die momentane Berufstätigkeit NICHT genügen wird, halte ich für bewusste Verbrauchertäuschung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 25
  • Erstellt
  • Letzte Antwort
. Wenn er das nicht wäre, dann bräuchte er kein Fernstudium, sondern könnte sich an einer Präsenzuni einschreiben und das Ganze umsonst bekommen.

Das glaube ich weniger. Die Zulassungsvoraussetzungen an ein Präsenzuni sind ungleich höher als an eine Fernhochschule. Es sind zwei unterschiedliche Institutionen die zu einen (fast) vergleichbaren Ziel führen.

Hier Dinge wie ein externes Pflichtpraktikum zu verschweigen bzw. im Einzelfall vor der ersten Rate deutlich zu machen, dass die momentane Berufstätigkeit NICHT genügen wird, halte ich für bewusste Verbrauchertäuschung.

Wo steht hier was vom externen Praktikum? Gibt es denn ein internes an einer Fernhochschule? Wir können die Fernhochschule noch keine Verbrauchertäuschung vorwerfen, da wir kein Einbllick in die unterschriebenen Verträge und in den Studieunordnung geworfen haben. Offensichtlich wurde jedoc von der Fernhochschule versäumt das "Praktikum" im Vorfeld ordnungsgemäß zu prüfen. Die Studentin hat jedoch auch verpasst über die Anerkennung im Vorfeld eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Das soll jetzt kein Vorwurf sein. Kaum jemand würde an sowas im Vorfeld denken, ich auch nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es werde Licht:

Qualifizierte berufliche Tätigkeiten werden als Hauptpraktikum an der Hamburger Fern-Hochschule anerkannt, wenn sie in mindestens einem Tätigkeitsbereich gemäß dem oben genannten „Rahmenausbildungsplan“ ausgeführt und gegenüber dem Studierendensekretariat nachgewiesen werden.

Als Voraussetzung zur Anerkennung beruflicher Tätigkeiten als Hauptpraktikum bitten wir Sie, folgendes zu

beachten:

1. Sollten Sie bereits als Studierende/r unserer Hochschule eine Mitteilung erhalten haben, in der wir Ihnen

die Anrechnung der von Ihnen nachgewiesenen beruflichen Tätigkeit auf das Hauptpraktikum zugesichert

haben, bitten wir Sie, eine Kopie dieses Schreibens ab Beginn des Hauptstudiums an das Studierendensekretariat

einzureichen.

2. Studierende, die ihr Hauptpraktikum bereits im Rahmen eines Studiengangs „Betriebswirtschaft“ bzw.

„Wirtschaftsingenieurwesen“ an anderen Hochschulen abgeleistet haben, reichen eine Kopie des Anerkennungsschreibens

beim Studierendensekretariat ab Beginn des Hauptstudiums ein.

3. Studierende, die nicht unter Punkt 1 oder Punkt 2 fallen, können die Anerkennung ihrer beruflichen Tätigkeit

als Hauptpraktikum ab Beginn des Hauptstudiums beantragen. Hierzu ist ein Schreiben des Arbeitgebers

vorzulegen, in dem die Dauer der qualifizierten Tätigkeit in mindestens einem Tätigkeitsbereich

nach Anlage 2 der Praktikumsordnung und die Arbeitsaufgaben sowie Verantwortungsbereiche

bescheinigt werden. Selbstständige haben den Nachweis auf geeignete Weise glaubhaft zu führen

(z. B. Auszug aus dem Eintrag im Handelsregister). Bitte berücksichtigen Sie vier bis sechs Wochen für

die Bearbeitung Ihres Antrags.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das glaube ich weniger. Die Zulassungsvoraussetzungen an ein Präsenzuni sind ungleich höher als an eine Fernhochschule. Es sind zwei unterschiedliche Institutionen die zu einen (fast) vergleichbaren Ziel führen

bitte korrigiert mich aber meiner Meinung nach gilt dieser Stand: Es gibt immer ein Landesrecht das den Hochschulzugang regelt. Das gilt für Fern- oder Präsenzinstitution gleichermaßen. Die Präsenzunis machen nur keine Werbung auch Berufserfahrene ohne Abitur aufzunehmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Präsenzunis machen nur keine Werbung auch Berufserfahrene ohne Abitur aufzunehmen.

Hab ich irgendwo was anderes behauptet? ;)

Fest steht, dass die Regelungen an einer Präsenzuni wesentlich strenger geregelt sind als einer Fernhochschule. Der Grund ist simpel. Die Studienplätze bzw die Kapazitäten sind einfach begrenzt. Das gleiche gilt auch für eine Präsenz-FH wo man grundsätzlich kein Abitur für ein Studium benötigt sondern schon die Fachhochschulreife ausreichend ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Abend alle zusammen!

Wow, ich bedanke mich erstmal für die zahlreichen Antworten, dennoch bin ich nun um ehrlich zu gestehen, verunsicherter den jeh. Warum? Soleil schreibt:

Zum einen sind dies alle Führungsaufgaben der Linienfunktion auf unterschiedlichen Leitungsebenen in

allen Institutionen der direkten pflegerischen Versorgung, wie stationäre Einrichtungen (z.B. Krankenhaus,

Altenheim, Hospiz), teilstationäre Einrichtungen (z.B. Kurzzeitpflege) oder ambulante Einrichtungen

(z.B. Sozialstation, Ambulanter Pflegedienst):

Wenn ich das richtig verstehe, muss ich also im Rahmen des Studiums, entweder meinen Job wechseln oder einen Aufstieg bei meinem jetzigen AG in Betracht ziehen oder ein 20wöchiges Praktikum irgendwo durchziehen und das obwohl ich ja noch berufstätig sein werde/möchte. Mit anderen Worten: Gar nicht mal so schön :-(

Ich bin wirklich überrascht und um ehrlich zu sein sehr verwirrt gerade....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...