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Finanzierung Weiterbildung


Floma

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe eine Frage zur Finanzierung.

Ich möchte gerne über die SGD einen Weiterbildung zum IHK Handelsfachwirt machen.

Ich habe Einzelhandelskauffrau gelernt und bin derzeit im Erziehungsurlaub. Somit habe derzeit keine eigennen zu versteuernden Einkünfte mache aber meinen Lohnsteuerjahresausgleich

zusammengelegt mit meinen Ehemann.

Kann ich jetzt die Kursgebühren wirklich in voller Höhe von der Steuer absetzen?

Und wie verhält es sich mit dem Meister BAFÖG?

Brauche ich das BAFÖG wenn ich das ganze eh von der Steuer raus bekomme?

Ich blick da wirklich noch nicht durch.:blink:

Wäre dankbar wenn mir das jemand erklären könnte.

Liebe Grüße

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Hallo Floma,

wenn Du die Gebühren bei der Steuer absetzen kannst, bedeutet das ja nicht, dass Du die kompletten Gebühren zurück bekommst, sondern lediglich, dass sich Euer zu versteuerndes Einkommen reduziert und dann nur aus diesem reduzierten Betrag die Einkommensteuer berechnet wird. Meister-BAföG könnte daher durchaus auch noch Sinn machen, wenn Du Anspruch darauf hast.

Was die genaue steuerliche Berücksichtigung in Eurem Fall angeht, würde ich ggf. mal bei einem Steuerberater oder auch direkt beim Finanzamt anfragen. Vielleicht hat aber auch schon jemand hier im Forum eigene Erfahrung damit gemacht und wird diese noch schildern.

Viele Grüße

Markus

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Guten morgen,

danke für die Antwort:thumbup:

Jetzt hab ich es verstanden.

Weist du jetzt noch ob man, wenn man Meister BAFÖG beantragt zwingend ein Darlehen nehmen muß?

Danke schon mal.

Viele Grüße

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