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Wie lang gilt eine Sperre, gibt es eine Verjährung?


BWL-Dipl

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Hatte mich nach dem FH-BWL Diplom bei einer UNI 1992 wegen der Krankenversicherung im Studiengang Diplom Ökonom-Diplom Volkswirt imatrikuliert und wurde 1997 dort zwangsexmatrikuliert weil ich keine Prüfungen machte (war auch nur immer am Semesteranfang zum Einschreiben dort)!

Ich war selbständig, für eine normale Krankenversicherung hätte es nicht gelangt!

Meine Frage: Darf ich nach dieser langen Zeit einen Master an einer UNI oder FH - in BWL oder VWL machen?

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Ist es nicht so, dass die Sperre nur gilt, wenn man aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung exmatrikuliert worden ist? - Hier bin ich mir aber nicht sicher.

Hast Du denn konkret Interesse daran, ein Studium der BWL oder VWL zu beginnen? - Dann würde ich direkt bei den Hochschulen anfragen, die für Dich in Frage kommen.

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Es war ja entgüldig weil ich von 10/92 bis 7/97 mich nur bei der Rückmeldung blicken ließ, musste ja Geld als Struki eines Finanzdienstleister, der mir jeden Monat für Büronutzung 200 DM und sämtliche Schulungen in Rechnung stellte zum (Über)-leben verdienen und hatte deshalb zum Weiterstudieren keine Zeit und keine freien monetären Mittel! Das einzig Gute daran war, das ich dort alle Finanzierungstricks lernte, die ausbaute und über Baufinanzierung meine Diplomarbeit schrieb.

Einen FH-Abschluss, Note 1,9, als Diplom Betriebswirt (FH) habe ich seit 1989, wobei ich innerhalb von zwei Jahren ab Beginn (1984) alle theoretischen Prüfungen bis 1986 vorzog und wegen der Krankenversicherung erst im letzten Moment 1989 die Diplomarbeit (einmal wegen nicht getätigt durchgefallen, 1988 anmeldete) und 1989 mit 265 DIN A4 vollgeschriebenen Seiten abgab!

Ein preiswertes Master-Fernstudium an der TU Kaiserslauten, da geht es um Fortbildung wo ich persönlich genügend Erfahrung habe, stach mir schon lange ins Auge. Die verlangen aber den Nachweis einer Krankenversicherung, den ich nicht liefern kann.

Demnächst bekomme ich Rente, dann bin ich wieder mit Leistungsanspruch versichert (z.Z. zwangsversichert ohne Leistungsanspruch wegen fehlender Beiträge) und kann weitermachen. Hatte an der FH-KE einen Dozenten, der begann mit 62 nach dem Verkauf seiner Käserei (Kapitalist) bei der Fern-UNI Hagen ein BWL-Studium. Schloss es als Diplom Kaufmann ab und machte als Erster mit 65 Jahren dort seinen Doktor (Dr. Schnitzer +)!

Um mich geistig fit zu halten gebe ich seit Jahren in verschiedenen Foren Studenten Nachhilfe bei komplizierten Zinseszinsrechnungen. UNI-Protokolle sperrte mich, weil ich denen alles Vorrechnete, seitdem gibt es dort fast keine Anfragen nach Lösungen. Bei BWL24 werden 75% aller Investmentaufgaben von mir gelöst!

Mal schauen wie hoch meine Rente (ca. 600 EUO) sein wird und ob ich dann ohne Leistungsverweigerung krankenversichert bin, Zeit, Wissen und Energie für einen MA, MSc oder MBA habe ich ja!

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@BWL-Dipl:

An der FernUni Hagen gilt diese Einschränkung für den WiWi-Master explizit nur für nicht bestandene Masterprüfungen, also nicht für Diplom-Studiengänge:

In den Masterstudiengang kann nicht mehr eingeschrieben werden, wer die Masterprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (z. B. Wirtschaftswissenschaft, Betriebswirt-schaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftspädadogik) an einer Hochschule im Geltungsbe-reich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch durch Fristab-lauf verloren hat.

http://www.fernuni-hagen.de/wiwi/studium/studiengaenge/master_wiwi/ma_wiwi_po.pdf

An anderen Hochschulen kann es natürlich anders sein. Da die Prüfungsordnungen oft online verfügbar sind, kann man das ja schnell überprüfen, wenn Du woanders studieren willst.

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Da fällt mir noch ein: Wenn man sich an der FernUni Hagen als Teilzeit-Student einschreibt, wird kein Nachweis einer Krankenversicherung verlangt. Und deutlich preiswerter als an der TU Kaiserslautern ist es auch, vor allem wenn man noch auf die Euro je ECTS-Punkte umrechnet. Es ist aber kein Weiterbildungs-Master, daher auch inhaltlich anspruchsvoller.

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