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Mit FH-Studium an UNI fachfremd studieren?


LtWinters

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Hm, also die Antworten bisher scheinen mir nicht recht den Kern der Sache getroffen zu haben, oder ich habe was falschverstanden. In fast allen oder sogar allen Bundesländern (hier bin ich zu faul, es 16mal nachzuprüfen) gilt eine abgeschlossenes Studium in egal welchem Fach und egal mit welchem Abschluss (Diplom, Bachelor usw) und egal an welchem Hochschultype (FH, Uni) als allgemeine Hochschulreife. Konkret ist da z. B. in Berlin und Bayern so, aber auch in anderen Bundeländern. Das heißt, wenn man z. B. den Bachelor in BWL abschließt, kann man anschließend Medizin studieren (das Problem der Platzknappheit mal außen vor gelassen). Da geht es dann auch nicht mehr um Zulassung mit FHR zum Bachelor o. ä., sondern mit dem Studium hat man die allgemeine Hochschulreife.

Für Hagen gilt übrigens immer NRW-Recht, egal, wo man wohnt oder welches Studienzentrum man besucht.

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Danke @stefhk3 ich hatte auch den Eindruck, dass einige hier das Thema falsch verstanden haben. Es geht nicht um Fachhochschulreife, sondern um ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule als "Ersatz" für Abitur um an einer Universität dann z.B. Jura studieren zu können.

Aber das ist genau das was ich wissen wollte. Die Platzknappheit ist natürlich klar, aber das vernachlässigen wir jetzt mal.

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Man ist dann (zwangläufig) Zweitstudienbewerber, für Zweitstudienbewerber gibt es eine eigene Quote (egal, ob die Hochschulreife durch das Erststudium oder schon vorher erworben wurde). Es zält dann die Note des Erststudium und noch ein paar andere Kriterien, die Note des Abitur o. ä. ist dagegen egal (man konkurriert also nicht mit der Note des Studienabschlusses mit der Abiturnote von anderen). Siehe z. B. hier: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe1110, das Verfahren bei hochschuleigenem Zulassungsverfahren ist normalerweise das gleiche.

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