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Ablehnung wegen Überfüllung


Alexis1

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das Dipl.FH ist einem Bachelor gleichgestellt.

Meiner Meinung nach kann eine solche Gleichstellung allenfalls formal korrekt sein, da ein (FH-)Bachelor gegenüber einem (FH-)Diplom verkürzt ist, was die Dauer angeht und auch was den Umfang angeht. Eine tatsächliche Gleichstellung im Sinne einer Gleichwertigkeit liegt daher nicht vor.

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so lange man nicht versucht mit einem FH-Abschluss in den höheren Dienst der Arbeitsagentur zu kommen

die Bundesagentur sucht "Hochschulabsolventen" und sie werden nach Tarif bezahlt

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27294/zentraler-Content/A20-Intern/A202-Personalentwicklung/Allgemein/Fuehrungskraft-BA-Trainee.html

ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, dass die Beamten auch bei der Agentur für Arbeit am Aussterben sind (d. h. es werden keine Mitarbeiter mehr verbeamtet) damit hätte auch der höhere Dienst ausgedient.

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Hm, manche Leute wollen es einfach nicht glauben. Hier mal ein paar Fakten:

1. Das Diplom und das Diplom (FH) sind zwei unterschiedliche Abschlüsse mit unterschiedlichem Rang. Diese jetzt locker in eins zu schmeißen, ist einfach falsch. Das hat mit Bachelor/Master auch gar nicht zu tun. Z. b. konnte man mit dem Diplom (FH) nicht promovieren (Ausnahmen gibt es immer, es haben schon Leute ohne Schulabschluss promoviert).

2. Mit Diplom landet man beim Staat in A13 bzw. (die Angestellten) in E13/Bat 2a. Mit Diplom (FH) bei A9 bzw E9/Bat IVa. Also mehrer Besoldungstufen niedriger.

3. Das gilt genauso für Bachelor/Master, mit Bachelor A9 usw, mit Master A13 usw.

4. Die KMK sagt: "Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen, konsekutive Masterabschlüsse dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen" (http://www.kmk.org/wissenschaft-hochschule/studium-und-pruefung/bachelor-und-masterstudiengaenge/thesen-zur-bachelor-und-masterstruktur-in-deutschland.html).

Zusammenfassend ist es falsch zu behaupten, ein Diplom (FH) sei das gleiche wie ein Diplom und man müsste einen Master machen um auf das Diplom (FH) aufzuholen. Jenseits aller Geschmacksfragen und Streitereien ist das einfach falsch.

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1. Das Diplom und das Diplom (FH) sind zwei unterschiedliche Abschlüsse mit unterschiedlichem Rang. Diese jetzt locker in eins zu schmeißen, ist einfach falsch. Das hat mit Bachelor/Master auch gar nicht zu tun. Z. b. konnte man mit dem Diplom (FH) nicht promovieren (Ausnahmen gibt es immer, es haben schon Leute ohne Schulabschluss promoviert).

das Diplom FH enthält die Promotionsberechtigung - das Problem ist nur, du musst einen Doktorvater machen, der mitmacht. Dieses (grundsätzliche) Problem gibt es aber auch für Uni-Diplomer. Bloss dürften die es grundsätzlich leichter haben....

2. Mit Diplom landet man beim Staat in A13 bzw. (die Angestellten) in E13/Bat 2a. Mit Diplom (FH) bei A9 bzw E9/Bat IVa. Also mehrer Besoldungstufen niedriger.

jetzt ist die Frage: was meinst du mit "Staat"? ich bin im öffentlichen Dienst als Angestellte beschäftigt und bei uns gibt es diese Unterschiede nicht.

Zusammenfassend ist es falsch zu behaupten, ein Diplom (FH) sei das gleiche wie ein Diplom und man müsste einen Master machen um auf das Diplom (FH) aufzuholen. Jenseits aller Geschmacksfragen und Streitereien ist das einfach falsch.

wer hat das behauptet? das Diplom, das Diplom (FH), der Bachelor und der Master sind verschiedene Abschlüsse, eine offizielle Rangfolge (abgesehen von Bachelor und Master) ist mir nicht bekannt. Und die Wertigkeit eines Abschlusses ist immer abhängig vom Job, für den du dich bewirbst und von den Vorstellungen des Personalers, der vor dir sitzt.

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Also: Das Diplom (FH) enthält keine grundsätzliche Promotionsberechtigung, sondern höchstens eine eingeschränkte (die Schwierigkeit, im Einzelfall eine tatsächliche Promotionsstelle zu finden ist etwas anderes). Auch hierzu äußert sich die KMK: http://www.hrk.de/de/service_fuer_hochschulmitglieder/151.php - FHler können formal eben nur in besonderen Fällen promovieren, Uni-Absolventen immer.

Mit Staat meine ich öffentlicher Dienst. Und da gibt es natürlich Besoldungstufen, auch bei den Angestellten. Ich weiß nicht, in was für einer Behörde Du bist, aber Stellen habe bestimmte Besoldungsstufen, und um A13/E13 und mehr zu besetzten, benötigt man ein Uni-Diplom bzw. Master. Mit FH-Diplom geht das nicht. Wie gesagt, ich weiß nicht, wie es bei Euch ist, aber landen bei Euch alle im höheren Dienst? Oder habt Ihr gar keine Stellen A13 aufwärts.

Und was die "Rangfolge" betrifft, so gibt es natürlich dazu natürlich Richtlinien. Z. B. die Besoldungsordnungen/Tarifverträge oder auch die genannte KMK-Äußerung. Übrigens wurde ja früher noch behauptet, dass Diplom und Diplom-FH gleichrangig wären, jetzt heißt es, es gibt keine Reihenfolge. Ist auch ein kleiner Unterschied, nicht? Natürlich gib es in der freien Wirtschaft freie Hand für Personaler, im öffentlichen Dienst nicht so ohne weiteres. Insofern ist natürlich manches diskutierbar. Nur scheint es mir etwas komisch, zuerst zu sagen "Diplom wird erst mit dem Master erreicht" (und so wurde es hier gesagt, und das Diplom, von dem Rede war, war ein FH-Diplom) und wenn dann jemand die Gleichwertigkeit von Diplom-FH und Bachelor behauptet (und dabei immerhin von der KMK unterstützt wird), plötzlich zu sagen, "Rangfolgen gibt es keine". Dann kann man auch nicht davon Reden, dass das Diplom erst mit dem Master erreicht wird.

Nachtrag: Schau Dir mal http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/entgeltgruppen.html an. Da heißt es:

E 9 bis E 12 Bachelor oder abgeschlossene Fachhochschulausbildung (Diplom) und entsprechende Tätigkeite

E 13 bis E 15 wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master)

Das ist ja wohl eindeutig, oder? Und Stellen können nicht daran vorbei nach Nase besetzt werden. Da können sich dann auch Kandidaten einklagen usw. Also wenn bei Euch wirklich die Stellen querbeet besetzt werden, solltest Du das lieber nicht zu laut sagen...

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Ich weiß nicht, in was für einer Behörde Du bist, aber Stellen habe bestimmte Besoldungsstufen, und um A13/E13 und mehr zu besetzten, benötigt man ein Uni-Diplom bzw. Master. Mit FH-Diplom geht das nicht. Wie gesagt, ich weiß nicht, wie es bei Euch ist, aber landen bei Euch alle im höheren Dienst? Oder habt Ihr gar keine Stellen A13 aufwärts.

ich geh mal davon aus, du meinst Beamte oder eine bestimmte Behörde (wobei ich nicht genau weiß, welche)

wie gesagt, ich bin im öffentlichen Dienst (Krankenkasse) tätig. Und da musst du unterscheiden: Beamte, DO-Angestellte (beamtenähnlich) und "normale" Angestellte. Es gibt auch keine pauschale Regelung "um in die Tarifgruppe X zu kommen, musst du über den Abschluss Y verfügen". Bei uns geht es schlicht und einfach nach der Tätigkeit: wenn du die Tätigkeit X ausübst, kommst du in die Tarifgruppe Y. Und nein, es gibt bei uns keinen "gehobenen Dienst" oder "höheren Dienst" (kann sein, dass es ähnliches noch für die DO-Angestellten gibt, spielt dann aber auf jeden Fall keine große Rolle mehr) - daher kommt auch niemand rein. Und die Stufe "A 13" gibt es bei uns nicht - wir haben einen anderen Tarifvertrag.

der öffentliche Dienst ist recht breit gefächert - daher würde ich dir empfehlen, mit pauschalen Aussagen vorsichtig zu sein. Zum öffentlichen Dienst gehören das Bundeskanzleramt und die Gemeindeverwaltungen, dass BKA, Krankenhäuser, Haftanstalten, Schwimmbäder, Sozialversicherungen, Bauämter, Kfz-Zulassungsstellen und, und, und......viele verschiedene Behörden mit verschiedenen Anforderungen und verschiedenen Tarifverträgen.

Und nochmals: ich will hier weder das FH-Diplom groß reden noch das Uni-Diplom runter reden. Ich sag nur: beide haben ihre Berechtigung. Und es gibt Jobs, da sind FHler besser geeignet und es gibt Jobs, da sind Uni-Absolventen besser geeignet. Genauso wie es Jobs gibt, für die BWLler besser geeignet sind und Jobs, für die Ings besser geeignet sind. Ob es passt, ist abhängig von Abschluss bzw. Kenntnissen/Fähigkeiten und Job-Anforderungen.

Ich denke, dass diese pauschalen Aussagen wie "für Job AB benötigt man min. Abschluss CD" sich bei in den meisten Fällen (Ausnahmen sind z. B. Ärzte und Rechtsanwälte) dem Ende zuneigen wird - im öffentlichen Dienst genauso wie bei Jobs in der Privatwirtschaft. Maßgeblich ist nicht der Abschluss, sondern die Kenntnisse und Fähigkeiten, über die jemand verfügt. Und ob man die in einem Uni- oder FH-Studium oder vielleicht in jahrelanger Berufspraxis mit entsprechenden Weiterbildungen erlernt hat, ist zweitrangig.

P.S.

E 9 bis E 12 Bachelor oder abgeschlossene Fachhochschulausbildung (Diplom) und entsprechende Tätigkeite

E 13 bis E 15 wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master)

Das ist ja wohl eindeutig, oder? Und Stellen können nicht daran vorbei nach Nase besetzt werden. Da können sich dann auch Kandidaten einklagen usw. Also wenn bei Euch wirklich die Stellen querbeet besetzt werden, solltest Du das lieber nicht zu laut sagen...

nochmals: wir sind öffentlicher Dienst und dieser Tarifvertrag ist bei uns nicht gültig.

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Hallo zusammen,

mich betrifft es auch - auch ich bin mit 2,5 abgelehnt worden, aufgrund zu weniger Studienplätze.

In der TAW unserem Vertragspartner kann man nicht helfen, hier gibt es evtl. 2 andere Uni´s (am A... der Welt) wo man ggf. weiter studieren könnte um noch den Dipl. Betriebswirt zu erlangen.

Was ist jetzt zu tun? Ich bin ziemlich ratlos. Viele Grüße, susekin

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