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Ablehnung wegen Überfüllung


Alexis1

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Es sind wohl Brandenburg 120km (einfach) entfernt und Schwerin 250km (einfach) entfernt. Wobei auch hier nicht feststeht ob wir genommen werden - da es ja schon relativ spät ist.

Wir haben ja grundsätzlich den Vertrag für Wildau abgeschlossen, weil es in der Nähe ist und ich nicht jeden Samstag diese Strecke auf mich nehmen möchte und kann. Schwerin hat sogar Freitags und Samstags Vorlesung - auch das ist nicht machtbar. Mich ärgert am meisten, dass wir 3 Jahre daraufhin gearbeitet haben und so wie es jetzt aussieht für nichts. Und ich möchte auch keinen Bachelor Abschluss, sondern das Diplom..

Und niemand kann uns wirklich helfen...

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Hallo,

wenn sich hier nochmehr finden, die das gleiche Problem haben würde ich mich mal zusammen tun und einen Anwalt beauftragen sich den Sachverhalt mal anzuschauen. Da könnt ihr Euch auch die Kosten teilen.

Versucht es aber erstmal im Guten...Vielleicht ist es auch nur ein Kommunikationsproblem.

Lg

Speedy

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Und niemand kann uns wirklich helfen...

Wenn die TAW euer Vertragspartner ist, ist die TAW auch erstmal der Ansprechpartner, der versuchen sollte euch eine Lösung zu ermöglichen und ggf. auch selbst Druck auf die Hochschule Wildau auszuüben. Auch dort müsste es ja eigentlich (intern) einen Kooperationsvertrag geben. Sonst hätte man euch das ja gar nicht so anbieten können/dürfen.

Sollte hier reden nichts bringen, werdet ihr vermutlich nicht darum herum kommen, euch zumindest einmal rechtlich beraten zu lassen. Wenn ihr mehrere Betroffene seid, könnt ihr ja ggf. auch die Kosten teilen und eine Erstberatung ist auch noch bezahlbar.

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Die TAW sagt Stand heute, dass sie uns nicht helfen kann - sie berufen sich auch auf die Kooperationsvereinbarung, die aber nun von der TH nicht eingehalten worden ist. Aussage heut morgen: uns trifft keine Schuld...

Dazu fällt mir nichts mehr ein.

Wir sollen uns nächste Woche wieder melden, vielleicht gibt es dann eine Lösung. Uns rennt aber die Zeit davon, da Anfang Sept. Studienbeginn ist.

Die Rechtsschutz übernimmt die Kosten für den Fall auch nur dann, wenn wirklich geklagt wird. Ich habe keine Lust auf den Kosten sitzen zu bleiben. Und die Klage ist vermutlich auch nicht September vom Tisch. Ist halt alles sehr ärgerlich. Wenn es den Abschluss noch länger geben würde, wäre es auch kein Thema - dann würde ich auch warten. Aber dem ist ja leider nicht so.

Na wir schauen mal...

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Hallo,

ich habe jetzt mal mit einigen Leuten gesprochen.

Die TAW sagt, es gibt den Kooperationsvertrag und der besagt das alle genommen werden die von der TAW kommen.

Dazu gibt es allerdings keine Mengenmäßige Festlegung wieviele es sind.

Die TH Wildau sagt, es gibt eigentlich nur 31 Stellen, diese wurden aufgestockt auf 145 und mehr kann man nicht, da sonst die Qualität leidet.

Es gab wohl im Januar eine Info an die TAW, dass es nur begrenzte Kapazitäten gibt für Dipl. Betriebswirt (FH)

Im Moment will keiner schuldig sein und die "Opfer" sind wir Studenten.

Die FH Brandenburg hat Aussenstellen im Norden Berlin und die HS Schwerin hat Aussenstellen in Berlin und Potsdam.

Ob man dort noch genommen wird weiß ich nicht. Muss ich noch erfragen und gebe dann bescheid.

Das Problem ist, dass nach Wildau scheinbar alle von Berlin, Cottbus, Dresden usw. kommen.

Das sind natürlich eine ganze Menge Leute und das da 31 Plätze nicht ausreichen liegt ja wohl auf der Hand.

Da haben meiner Meinung nach einigen Stellen geschlafen und hätten früher reagieren müssen.

Beide bieten jetzt an den Bachelor bei der jeweiligen Einrichtung zu machen. Nachteil ist zum einen, dass einige Arbeitgeben eben das Diplom haben wollten (da bei vielen der Arbeitgeber das Studium bezahlt) und zum anderen müssen soweit ich es erfahren konnte weitere Seminare absolviert werden um den Bachelor zu machen.

Wenn ich neues weiß melde ich mich wieder.

P.S. ich weiß von 4 Leuten(inkl. meiner Person), dass sie davon betroffen sind.

Grüße , Alexis

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Hi

Ich habe jetzt mal im Internet die Vorschläge der TAW "geprüft".

Man muss dazu sagen, dass sich die betroffenen Studenten dazu selber an den Schulen melden müssen und sich selber kümmern sollen.

FH Brandenburg bietet Dipl. Betriebswirt in 8 Semestern, wobei Semester 5-8 scheinbar in Brandenburg a.d. Havel absolviert werden müssen.

Die Vorlesungen sind Fr. 14 - Sa. 20 Uhr, muss ich noch klären wie das gehen soll.

Kosten pro Semester, dazu muss dann noch geklärt werden was anerkannt wird, sind bei ca. 840€

An der TH Wildau wäre man im Vergleich bei ca. 400€

Die Wings HS Wismar biete als Diplom den Dipl. Kfm./Kfr. an verschiedenen Standorten an, unter anderem in Potsdam.

Kosten sind bei 169€ im Monat aber man hat keinen Dipl. BW (FH)

Die TAW selbst biete an vor Ort am Standort Wildau den Bachelor zu machen.

Das wären 2 Semester wobei ich nicht weiß ob evtl. Zusatzkurse gebucht werden müssen und ob man noch in diesem WS anfangen kann.

Kosten dafür laut Internet sind bei ca. 3300€

Man kann also sagen, egal was man als Alternative wählen würde wäre immer zum Nachteil des betroffenen Studenten.

Ich bin der Meinung die TAW und die TH Wildau müssen sich schnell an einen Tisch setzen um irgendwie nach vorne zu kommen.

Nach Aussage der TH Wildau überlegt man, sollte zu viele Widersprüche gegen den Ablehnungsbescheid eingehen, den Kurs auf 31 Studenten zu kürzen.

Ich denke man sollte eher Kurzfristig Dozenten und Räumlichkeiten organisieren um kurzfristig den restlichen 50 Studenten auch eine Chance zu geben wenigstens das zu bekommen was die TAW uns angeboten hat, zumal es eine einmalige Sache ist wenn es der letzte Jahrgang mit Dipl. BW (FH) ist n

Schuld hin oder her, wirklich geholfen ist uns mit der Suche nach dem Verantwortlichen auch nicht.

Grüße , Alexis

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Hallo Alexis,

Euer Vertragspartner is doch offensichtlich die TAW gewesen. Um zu prüfen, ob Ihr einen Anspruch gegen die TAW habt, ist es aus meiner Sicht vor allem relevant, was genau vertraglich vereinbart wurde zwischen Euch und TAW. Wenn das Weiterstudium an der TFH zugesagt wurde, dann hat die TAW aus meiner Sicht auch für Erfüllung zu sorgen.

Einen unmittelbaren Anspruch gegenüber der TFH Wildau habt Ihr vermutlich nicht, denn mit dieser Hochschule habt Ihr ja offensichtlich keinen direkten Vertrag (diese ist wohl quasi ein "Lieferant" der TAW". Aber das kommt eben darauf an, was Ihr damals genau vereinbart habt.

Dern Fall solltet Ihr aus meiner Sicht wirklich mal von einem Anwalt prüfen lassen, der kann ggf. auch etwas zu Schadenersatzansprüchen usw. sagen. Manchmal hilft der Gang zum Anwalt und dessen erster Brief ja auch schon, um dem "Gegner" Entschlossenheit zu zeigen. Vielleicht hilft die Drohung mit einer Klage schon, noch schnell etwas zu bewegen.

Viel Erfolg und Grüße

Lippi

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Eine "Technik" der Verantwortlichen scheint zu sein, die Sache aussitzen zu wollen, z.B. mit Hinweisen, wo man nachfragen könne, mit Hin- und Herschieben von Verantwortlichekeiten etc. Das ist aber alles dummes Zeug.

Wichtig ist eine Prüfung des Vertrages, den Sie mit dem Anbieter haben. Damit hat er sich zu bestimmten Leistungen verpflichtet, die er erbringen MUSS. Wie er das macht, das ist erst mal ausschließlich sein Problem. Kein Student muss sich einen Kopp deswegen machen.

Genau das sollten Sie auch deutlich rüberbringen und schriftlich mitteilen, dass Sie die Angelegenheit anwaltlich prüfen lassen werden.

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