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KMU Akademie und Management AG


jw685

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Führung akademischer Grade und Titel in ÖsterreichFührbarkeit ausländischer Grade Ausländische akademische Grade können nach denselben Regeln wie inländische akademische Grade geführt werden. Wesentliche Voraussetzung für die Führbarkeit eines ausländischen akademischen Grades ist die Verleihung durch eine anerkannte ausländische postsekundäre Bildungseinrichtung, d.h. eine Institution, die von den zuständigen Stellen desjenigen Staates, zu dessen Bildungssystem sie gehört, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist. Die Form, in der ein ausländischer akademischer Grad geführt werden darf, ergibt sich aus der ausländischen Verleihungsurkunde, wobei alle offiziell zugelassenen Alternativen – Langfassung, Abkürzung u.a. – in Frage kommen. Die verleihende Institution braucht nicht beigefügt werden. Ob ein akademischer Grad dem Namen voran- oder nachzustellen ist, entscheidet sich nach den Regeln des Staates, in dem die Verleihung erfolgt ist. Nicht gestattet ist die Umschreibung des ausländischen akademischen Grades in einen entsprechenden bzw. ähnlichen österreichischen akademischen Grad. Wenn die Form des ausländischen akademischen Grades gleich lautend mit der Form eines österreichischen akademischen Grades ist, kann diese Form verwendet werden, ohne jedoch die Rechte des österreichischen akademischen Grades zu entfalten. Wenn ein ausländischer akademischer Grad in Österreich nostrifiziert wurde, ist an Stelle dieses Grades der entsprechende österreichische akademische Grad zu führen.

Eintragung akademischer Grade in Urkunden Die Möglichkeit, akademische Grade in Urkunden eintragen lassen zu können, ergibt sich aus den Eintragungsrichtlinien 2007 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Republik Österreich sowie der entsprechenden österreichischen Gesetze. Gemäß § 88 Absatz 1 des Universitätsgesetzes 2002, haben Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten Form zu führen. Dazu gehört auch das Recht, die Eintragung in abgekürzter Form in öffentliche Urkunden zu verlangen. Die Eintragung in Urkunden ist jedoch nur für akademische Grade aus EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz möglich.

Führung akademischer Grade und Titel in Deutschland

Die Führung akademischer Grade ist in Deutschland durch die Hochschulgesetze der Länder geregelt. Definition Unter "Führung" wird verstanden, dass man sich selbst als Träger eines akademischen Grades in der Öffentlichkeit zu erkennen gibt, z.B. durch Eintragung des Grades auf der Visitenkarte oder auf dem geschäftlichen Briefpapier, aber auch durch mündliche Äußerungen.

Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000) 1. Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden.

Dabei kann die verliehene Form ggf. transliteriert und die im Herkunftsland zugelassene oder nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt und eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i.d.F. vom 15. Mai 2008: Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden. Eine Umwandlung in einen entsprechenden deutschen Grad findet mit Ausnahme zugunsten der nach dem Bundesvertriebenengesetz Berechtigten nicht statt. Entsprechendes gilt für staatliche und kirchliche Grade.

2. Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. Ausgeschlossen von der Führung sind Ehrengrade, wenn die ausländische Institution kein Recht zur Vergabe des entsprechenden Grades im Sinne der Ziffer 1 besitzt.

3. Die Regelungen unter Ziffer 1 und Ziffer 2 geltend entsprechend für Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen.

4. Soweit Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und Vereinbarungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland die Inhaber ausländischer Grade abweichend von den Ziffern 1 bis 3 begünstigen, gehen diese Regelungen nach Maßgabe landesrechtlicher Umsetzung vor.

5. Eine von den Ziffern 1 bis 3 abweichende Grad- und Titelführung ist untersagt. Durch Titelkauf erworbene Grade dürfen nicht geführt werden. Wer einen Grad führt, hat auf Verlangen einer Ordnungsbehörde die Berechtigung hierzu urkundlich nachzuweisen.

Führung akademischer Grade und Titel in der Schweiz

Führbarkeit ausländischer Grade Ausländische akademische Grade dürfen in der Form geführt werden, wie sie in dem verleihenden ausländischen Staat aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen geführt werden dürften. Sie dürfen jedoch nicht in einen schweizerischen akademischen Grad umgeschrieben werden. So darf z.B. aus einem ausländischen Diplom in Ökonomie kein schweizerisches Lizentiat in Ökonomie werden.

Strafbarkeit bei unbefugter Führung Der schweizerische Bundesstaat regelt den Titelschutz nicht umfassend. Er hat lediglich Bestimmungen dazu erlassen, um entweder die eidgenössisch anerkannten Fachausweise und Diplome im Bereich der Berufsbildung (Industrie, Handwerk, Handel, etc.), der höheren landwirtschaftlich-technischen und der Hochschulausbildung (nur Eidgenössische Technische Hochschulen ETH und Fachhochschulen FH) zu schützen oder um den Gebrauch von Berufsbezeichnungen und Titeln generell unter Strafe zu stellen, sofern diese den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs (Artikel 3 und 23 UWG), des Betrugs (Artikel 146 StGB) oder der arglistigen Vermögensschädigung(Artikel 151 StGB) erfüllen. Der private Gebrauch von Titeln auf gesellschaftlicher Ebene ist dagegen bundesrechtlich nicht geregelt. Daher lässt sich die Verwendung eines falschen Titels nicht (ohne weiteres) verhindern.

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Wir hoffen hiermit geholfen zu haben! Das KMU Team

Bedingt. Ich habe zwar nun die allgemeinen Regelungen vorliegen, aber ich frage mich immer noch:

1. Wie lautet der Abschluss, der von der Middlesex University in London vergeben wird?

2. In welcher Form ist dieser in Deutschland (zum Beispiel auf Visitenkarten) zu führen?

Mich verwirrt dabei ein wenig, dass einerseits von einem MBA die Rede ist, andererseits aber von einem Diplom.

Ich denke, zwei kurze, präzise, konkret auf die hier vorliegende Weiterbildung bezogene Antworten auf die beiden Fragen würden hier am meisten helfen, um Klarheit zu schaffen.

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Bedingt. Ich habe zwar nun die allgemeinen Regelungen vorliegen, aber ich frage mich immer noch:

1. Wie lautet der Abschluss, der von der Middlesex University in London vergeben wird?

2. In welcher Form ist dieser in Deutschland (zum Beispiel auf Visitenkarten) zu führen?

Mich verwirrt dabei ein wenig, dass einerseits von einem MBA die Rede ist, andererseits aber von einem Diplom.

Ich denke, zwei kurze, präzise, konkret auf die hier vorliegende Weiterbildung bezogene Antworten auf die beiden Fragen würden hier am meisten helfen, um Klarheit zu schaffen.

Hallo Markus,

1) MBA - Master of Business Administration (+ Spezifikation) - Dekret

2) Die MU (Middlesex University) ist eine europäisch international von QAA (Quality Assurance Agency) anerkannte Universität.

Der Titel ist in Deutschland führbar (siehe Gesetzestext+anabin.de)!

Der Abschluss ist ein MBA -Master of Business Administration (Abschluss per Masterdekret - ausgestellt von der MU)!

Liebe Grüße

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"Das Diplom (von griechisch δίπλωµα diploma „zweifach gefaltetes (Schreiben)“) ist eine Urkunde über Auszeichnungen (Ehrenurkunde), außerordentliche Leistungen und Prüfungen (Abschlussprüfung) an akademischen und nicht-akademischen Bildungseinrichtungen:"

http://de.wikipedia.org/wiki/Diplom 14.9.2011

Der Begriff unterscheidet sich in Deutschland von dem in Österreich.

"Diplomstudien in anderen Fächern führen in Österreich zu einem Magister-Grad, jedoch ist auch verliehene Titel Dr. med. univ. der Humanmedizin nach § 54 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 ein Diplomgrad und kein Doktorgrad. Der Grad Diplom-Kaufmann wurde in Österreich bis 1975 verliehen. Hier lautete die Abkürzung Dkfm. Seither schließt man ein wirtschaftswissenschaftliches Studium mit dem Grad Mag. rer.soc.oec. ab. Außerhalb der Universitäten gibt bzw. gab es Ausbildungen, die ebenfalls mit einem Diplom abgeschlossen werden und staatlich anerkannt sind" http://de.wikipedia.org/wiki/Diplom 14.9.2011

In Deutschland: "In Deutschland ist das Diplom der häufigste akademische Grad. Die mit dem Diplom abschließenden Diplomstudiengänge sind vorwiegend in den Ingenieur-, Natur-, und Wirtschaftswissenschaften, aber auch in einigen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften zu finden." http://de.wikipedia.org/wiki/Diplom 14.9.2011

Mit dem Diplom ist lediglich das Dekret der MU allgemein gemeint, auf dem die Bezeichnung und der Abschluss "Master of Business Administration" vermerkt ist.

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Hallo jw685,

ich denke, ich werde mal beide Insitute anrufen und mir erst mal ein paar Infos per Telefon einholen.

Es gibt sicherlich Unterschiede im Detail (z.B. MBA über WWEDU: 90 ECTS vs. KMU: 120 ECTS, MBA über WWEDU in englisch, MBA über KMU in deutsch, Art des Fernunterrichts und natürlich die Universität selbst, die den Abschluss validiert, vorhandener Uni/FH-Abschluss)

Also anerkannt ist von wwedu hier nur der TUAS MBA. Das andere ist nur für Österreich als LuC. Auch gibt es bestimmte Vertiefungen beim TUAS Master, die auf englisch sind. GM wird auf deutsch angeboten.

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