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Zugangsvorraussetzungen Dipl. Ing. Maschinenbau Fernstudium


thomas_neo

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ein Freund von mir möchte an der TU Dresden Maschinenbau (Fernstudium) studieren. Hat aber leider kein Abitur.

Hat aber, sowie ich auch, den staatlich geprüften Techniker (Maschinenbau) erworben + die Fachhochschulreife.

Als Meister kann man sich anscheinend immatrikulieren lassen, geht das als Techniker nicht.

Der Techniker ist doch über den Meister abgesiedelt, oder?

Vielen Dank

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Hallo,

in Sachsen hast Du mit einem Meisterabschluß die Zugangsberechtigung und mit dem Techniker nur mit Zugangsprüfung. Das ist eigentlich schwer nachvollziehbar. Interessanterweise bekommt man aber an der FH Mitweida mit dem Techniker die Zugangsberechtigung und sogar die Semester 1-4 erlassen. Dabei handelt sich um den Studiengang Informationstechnik.

René

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Sächsisches Hochschulgesetz

(2) Die für den Zugang zu einem Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden

Abschluss führt, erforderliche Qualifikation wird nachgewiesen durch

1. die allgemeine Hochschulreife,

2. die fachgebundene Hochschulreife,

3. die Fachhochschulreife oder

4. die Meisterprüfung.

Der Nachweis nach Satz 1 Nr. 1 berechtigt zum Studium an allen Hochschulen, der Nachweis

nach Satz 1 Nr. 2 und 4 zum Studium an allen Hochschulen in der entsprechenden

Fachrichtung, der Nachweis nach Satz 1 Nr. 3 zum Studium an Fachhochschulen.

(3) Die für den Zugang zu einem Studium erforderliche Qualifikation kann auch durch eine

andere als die in Absatz 2 Satz 1 genannte Vorbildung nachgewiesen werden, wenn sie durch die Hochschule als gleichwertig anerkannt wurde.

(4) Studienbewerber ohne allgemeine Hochschulreife, die an einer Hochschule eine

Zwischenprüfung bestanden haben, sind berechtigt, das Studium in einem Studiengang mit

gleicher fachlicher Ausrichtung an einer anderen Hochschule der gleichen Hochschulart

aufzunehmen. Studienbewerber, die an einer Hochschule eine Abschlussprüfung bestanden

haben, sind in allen Studiengängen berechtigt, ein Studium aufzunehmen.

(5) Studienbewerber ohne Qualifikation nach Absatz 2 können die Berechtigung zum Studium

an einer Hochschule in einem bestimmten Studiengang durch Bestehen einer Zugangsprüfung

erwerben. Zur Zugangsprüfung wird zugelassen, wer eine Berufsausbildung abgeschlossen

hat. Die Anforderungen an die Zugangsprüfung sind so zu gestalten, dass deren Bestehen die grundsätzliche Befähigung des Bewerbers nachweist, das Studium nach Maßgabe der

Studien- und Prüfungsordnung innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich abzuschließen. Das

Nähere, insbesondere Form, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Prüfungsleistungen, die

Bewertungskriterien, die Zusammensetzung der Prüfungskommission, das Verfahren bei

Unregelmäßigkeiten während der Prüfung und die Wiederholbarkeit der Zugangsprüfung

regeln die Hochschulen durch Ordnung.

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Ja, da hast Du vermutlich Recht. Eigentlich schon traurig

Die Medaille hat zwei Seiten,

1, die eine, es ist unverständlich das die Techniker meist schlechter gestellt sind, wobei die Ausbildung viel eher in Richtung Studium geht.

2, die Andere, ohne die Meister Lobby wären die Techniker noch schlechter gestellt, zu meiner Zeit musste man als SgT sogar die Mittlerereife noch extra machen, nix von wegen Fachabi oder Hochschulberechtigung, poblige Mittlerereife mit auch noch 3 Zusatzprüfungen in Englisch, Deutsch und Mathe.

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