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Unterstützung durch Arbeitgeber?


Biergit

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>P.S.: Auf die ersten 1.000 Euro zahlt man sogar überhaupt nichts, da es einen >Grundfreibetrag ziwschen 7 und 8 TEUR gibt.

Ich dachte da mehr an das Monatseinkommen, was zugegebenermaßen nicht mit der Steuerperiode übereinstimmt. Im Monat ist der Grundfreibetrag (leider) noch keine 7 oder 8 TEUR ...

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  • 3 Monate später...
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hi

ich möchte mich ebenfalls neben der Arbeit weiterbilden.

Undzwar möchte ich ein Studium auf Abendform machen.

Mit den Kosten sieht es ja ähnlich aus wie bei dem Fernstudium.

Jetzt würde ich mich natürlich freuen wenn mein Arbeitgeber mir da entgegen kommt! In meinem Fall hab ich Studien gebühren von 100€ im Monat plus ASTA Gebühren! Nur welche guten Argumente gibt es für eine finanziele Unterstüzung?

Ist es zum Beispiel ein Argument wenn die Firma in dem Gebiet Leute sucht?

Wie sieht es aus wenn mein arbeitgeber Geld dazu packt, ist es dann nicht besser wenn er die Kompletten Gebühren Zahlt und mir den Rest vom Brutto abzieht? Um Steuern und Lohnnebenkosten zu sparen?

vielen Dank im Voraus

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Nur welche guten Argumente gibt es für eine finanziele Unterstüzung?

Qualifizierter Nachwuchs aus den eigenen Reihen. Nur musst du deinem Arbeitgeber dann auch deutlich machen, dass du wirklich dabei bleiben möchtest - zum Beispiel indem du dich verpflichtest, nach dem Abschluss des Studiums noch eine Weile im Unternehmen zu bleiben (oder die Unterstützung zurück zu zahlen).

Viele Grüße

Markus

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  • 3 Jahre später...

Mein Arbeitgeber möchte mein Fernstudium finanzieren, hat aber vom Finanzamt bei Nachfragen die Antwort erhalten, das dies eine indirekte Lohnerhöhung ist und damit abgabenpflichtig. Meine Studienkollegen hingegen bekommen es finanziert und müssen es nicht versteuern. Was muss ich / mein AG tun, damit wir keine Abgaben zu zahlen haben. Er ist eine Fortbildung, die dem AG zugute kommt. Das Studium habe ich bereits bei meinem alten AG begonnen, der es nicht unterstützte.

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Ich hatte in der Arbeit kürzlich einen ähnlichen Fall und bei der Krankenkasse nachgefragt (das es im Rahmen eines Minijobarbeitsverhältnisses war). Es handelte sich um die Übernahme der Kurskosten zur Weiterbildung im Fachwirtebereich. Hier bekam ich von der Krankenkasse ebenfalls die Auskunfte, dass es sozialversicherungsrechtlich abgabepflichtig sei (wenn in meinem Fall die Minijobgrenze überschritten worden wäre).

Allerdings kann ich mir schon vorstellen, dass es hier Gestaltungsmöglichkeiten geben könnte. Dein Arbeitgeber sollte hier aber besser seinen Steuerberater als das Finanzamt fragen. Denn an Gestaltungsmöglichkeiten ist das Finanzamt sicherlich nicht interessiert. (Man könnte z.B. mal recherchieren, wie es aussieht, wenn vertraglich vereinbart wird, dass der Mitarbeiter eine bestimmte Zeit nach Abschluß des Studiums im Betrieb bleiben muß).

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