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PhD der EEG


Lilifee

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Hier wurde schon mal über die "European Education Group" diskutiert, die nordzypriotische Grade (u.a. PhD in Business Management, zukünftig auch PhD in Laws) der "Girne American University/GAU" vermarktet. Es soll sich um deutschsprachige Progamme handeln.

Leider lässt der geschlossene Thread offen, ob diese Grade wirklich in Deutschland geführt werden dürfen.

Nach meinem vorläufigen Dafürhalten dürfen diese Grade in Deutschland überhaupt nicht geführt werden, da die Grade nicht wie gesetzlich vorgeschrieben (z.B. § 42 LHG M-V) aufgrund eines nach dem Recht des

Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen werden: Deutschland erkennt die Nordzypriotische Republik bekanntlich nicht an! Nach dem Recht des EU-Mitgliedsstaates Zypern ist die nordzypriotische GAU aber illegal (http://www.mfa.gov.cy/mfa/mfa2006.nsf/0/632D3EF2D186156CC22571BC0033E0A0?OpenDocument).

Es ist also wohl so, dass diese Grade in Deutschland nicht zusatzfrei oder wie türkische Grade mit Herkunftszusatz geführt werden dürfen, sondern überhaupt nicht.

Oder sehe ich das falsch? Wenn ja, warum?

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Ich fürchte, eine endgültige Klärung dieser Frage könnte nur durch einen Prozess erfolgen. Für mein Verständnis stehen hier verschiedene Ansichten gegenüber, eine Klärung wäre nur gerichtlich möglich. Ich persönlich würde Deiner Argumentation folgen, aber das wird oft anders gesehen. Mir leuchtet zwar das Gegenargument nicht ein, aber auf mich hört ja keiner...;-)

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Woher stammt die Info bzgl. der Girne American University?

Ich habe die Info, wo das PhD-Programm läuft, bei EEG abgefragt, da es ja was Vernünftiges hätte sein können. Sie haben mir dann die obige Auskunft gegeben und mir auch eine Broschüre zum "PhD in Business Management" geschickt, in der das auch so steht. Beim "PhD in Laws" würde es ab WS 2012/2013 genauso laufen, sagten sie. Kosten bei dem Spaß ("PhD in Business Management") fast 20.000 €.

Man begibt sich auf sehr dünnes Eis. Der Fall Nordzypern liegt nicht anders als Abchasien, Südossetien oder Transnistrien, mit dem Unterschied, dass es nach unserer Auffassung ein de-facto-Regime auf EU-Gebiet ist.

Schon § 55b (altes) Universitätsgesetz Bad.-Württemberg (GBl. BW 1995 S. 1) sah vor, dass die Genehmigung erteilt wird, wenn „die ausländische Hochschule … nach dem Recht des Sitzlandes als Hochschule anerkannt … ist“. Diese Voraussetzung besteht nach Abschaffung der Genehmigungspflichten weiter.

Im Fall Nordzypern wird das Problem dadurch verschärft, dass man (neben allgemeinem Völkerrecht auch) gegen europarechtliche Pflichten verstoßen dürfte, wenn man die „Lücke“ dadurch schließen wollte, dass man nordzypriotische Grade wie zypriotische Grade behandelte, die ohne Herkunftszusatz geführt werden dürfen. Weil die Türkei als einziger Staat aber die "Türkische Republik Nordzypern/TRNZ") völkerrechtlich anerkannt hat, kann man die Grade der GAU wohl kaum der Republik Türkei zurechnen, da die Türkei ausweislich der völkerrechtlichen Anerkennung der TRNZ für diese Grade nicht einstehen will. Außerdem dürfte es völker- und europarechtlich ausgeschlossen sein, die Grade wie solche aus Drittstaaten zu behandeln, weil man indirekt die zypriotische Souveränität über Nordzypern leugnen würde. Ergebnis dürfte sein, dass die Grade der GAU nicht (wie türkische Grade) mit Herkunftszusatz geführt werden dürfen, sondern gar nicht, da wir die TRNZ in Europa nicht anerkennen.

Bei der "Cyprus International University/CIU" gibts dieselben Probleme, da die auch nordzypriotisch ist.

Das Risiko (§132a StGB) wäre mir zu hoch… Und da hilft auch nicht, dass die EEG ein österreichisches Papier zitiert, dass die Probleme gar nicht sieht und diskutiert. Ich werde Frau Wadsack-Köchl mal fragen, wie sie das sieht, wenn sie davon spricht, die CIU sei eine "anerkannte zypriotische Hochschule", was die Republik Zypern ganz anders sieht.

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Ich werde Frau Wadsack-Köchl mal fragen, wie sie das sieht, wenn sie davon spricht, die CIU sei eine "anerkannte zypriotische Hochschule", was die Republik Zypern ganz anders sieht.

Ist erledigt; jetzt warten wir mal ab, was geantwortet wird.

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De jure gehört die gesamte Insel Zypern zur EU; de facto hat die Regierung im Süden aber nicht die administrative Hoheit über den Nordteil der Insel.

Laut anabin sind die beiden genannten Universitäten in Nordzypen H+ gelistet.

Insofern ist eine Antwort auf die Eingangsfrage nicht eindeutig zu beantworten. Es wird, wie von stefhk3 schon richtig gesagt, im Zweifel wohl auf eine richterliche Entscheidung bzgl. der Führbarkeit der Grade ankommen.

Es ist halt eine Grauzone, weshalb die Grade wohl auch von der EEG entsprechend angeboten werden.

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Meiner Meinung nach gilt, was Stefan oben geschrieben hat - eine verbindliche Klärung werden wir hier nicht herbeiführen können und es bringt auch nichts, die gleichen Diskussionen immer und immer wieder zu führen.

Wenn jemand einen guten Master oder Diplom gemacht hat, brauch sich keine Gedanken über eine Promotion in einem Land zu machen wo alles Klärungsbedürftig ist...

Lg

Speedy12

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Wenn jemand einen guten Master oder Diplom gemacht hat, brauch sich keine Gedanken über eine Promotion in einem Land zu machen wo alles Klärungsbedürftig ist...

(Prädikats-Staatsexamen dito.)

Seh ich genauso und sah ich schon so, als ich noch nicht promoviert war.

...und es bringt auch nichts, die gleichen Diskussionen immer und immer wieder zu führen.

Die jüngste Anfrage an die ZAB bringt mglw. endlich Klarheit. Dient dieses Forum nicht auch dem "Verbraucherschutz"?

LG Lilifee

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Dient dieses Forum nicht auch dem "Verbraucherschutz"?

Ja, solange sich die Beiträge auf Fakten und nicht auf Spekulationen, Meinungen und mitunter Tatsachenbehauptungen stützten. Und sich nicht immer wieder im Kreis drehen.

Und insbesondere ist Fernstudium-Infos.de ein Portal über in Deutschland angebotene Fernstudiengänge und Fernlehrgänge sowie gerne auch international bekannte und renommierte Universitäten wie zum Beispiel die Open University.

Bei vielen anderen Konstellationen zeigt doch schon, in welcher Form hier darüber diskutiert wird, welche Problematik solche Abschlüsse mit sich bringen. Denn ähnliche Fragen werden sich sicherlich auch Personaler stellen.

Diese Randbereiche können hier gerne mitbehandelt werden, sollten aber nicht im Mittelpunkt stehen. Und insbesondere wenn die Beiträge hier unsachlich werden oder in rechtliche Graubereiche hineinrutschen, werde ich dies restriktiv handhaben (ggf. künftig noch mehr als bisher).

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