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Prozentualer Aufschlag auf Gehalt


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Es gibt wohl auch die Regelung (weis nicht ob Gesetz, oder ob das im Tarifvertrag steht), dass niemand durch Einzelvertragliche Regelung schlechter gestellt werden darf als durch den Tarifvertrag. Vermute das es damit zusammenhängt. Also das keiner der im Einzelvertrag zusätzliche Stunden vereinbart hat, auf die Zuschläge, die ein andererer der diese Stunden als Überstunden abrechnet, verzichten muss.

Stimmt, du sprichst hier das Günstigkeitsprinzip an. Obwohl im Arbeitsrecht gilt: Tarifvertrag vor Arbeitsvertrag (Rangprinzip) kann beispielsweise im Arbeitsvertrag eine zum Tarifvertrag abweichende Vereinbarung wirksam sein, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist. Zum Beispiel wenn gem. Tarifvertrag 26 Tage Urlaub gewährt werden und gem. Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub.

LG Steffi

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