Zum Inhalt springen

Tekky

Communitymitglied
  • Gesamte Inhalte

    22
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Tekky

  1. Hätte es keine Bachelor/Master-Umstellung gegeben wäre kein Anbieter solcher Weiterbildungen auf die Idee gekommen Diplom-Professional oder Magister-Professional zu erfinden ;)

    das ist wahr - gerade deshalb möchte ich diesen Anbietern den schwarzen Peter eben NICHT zustecken. sie versuchen sich aufgrund einer von der Politik geschaffenen günstigen Gelegenheit ein neues Geschäftsfeld zu eröffnen - also als Dipl.-Wirtschaftsing.(FH) blüht mir da das Herz und die Marktwirtschaft auf... :D

    gruß

    Tekky

  2. Meister, Werkmeister, staatlich geprüfter Techniker etc. bezeichnen eine hochwertige Ausbildung und es müssen nicht krampfhaft neue Titel/Grade erfunden werden.

    sorry, aber als ich das gerade las, viel mir in Abwandlung spontan ein:

    "Magister, Diplom, Staatsexamen, etc. bezeichnen eine hochwertige Ausbildung und es müssen nicht krampfhaft neue Titel/Grade erfunden werden."

    so zu argumentieren, erscheint mir daher sinnfrei... :)

    gruß

    Tekky

  3. Der Bachelor ist ein akademischer Grad. Das ist übrigens keine neue Erkenntnis und in allen Bundesländern bekannt. :rolleyes:
    Das stimmt so nicht ganz. Der Bachelor kann z.B. in Baden-Württemberg von Berufsakademien auch als staatliche Abschlussbezeichnung vergeben werden und stellt somit keinen von einer Hochschule verliehenen akademischer Grad dar (Gesetz über die Hochschulen

    und Berufsakademien in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) §91 (6) vom 1. Januar 2005) - ganz analog zu der bisher von den Berufsakademien verliehen staatlichen Abschlussbezeichnung "Diplom (BA)".

    Warum sollte ein "Professional Bachelor / Master" zukünftig nicht auch als staatliche Abschlussbezeichnung vergeben werden können??

  4. mal eine ganz andere Frage, ist die einfache Bezeichnung Bachelor überhaupt ein geschützer akademischer Grad?? die KMK hat ja seinerzeit beschlossen, dass in Deutschland nur folgende vier Abschlussbezeichnungen zu verwenden sind: B.A., B.Sc., B.Eng. und LL.B. - d.h. der vollständige akademischer Grad lautet z.B. Bachelor of Science...

    solche Spitzfindigkeiten sind ja z.B. beim Ingenieur sehr wichtig, denn diese Bezeichnung alleine ist nicht geschützt durch §132a StGB, wohl aber der Dipl-Ing (Uni) und der Dipl-Ing (FH)!

    weiß es jemand genau?

  5. ja und, dann nennt man das Kind halt nicht Titel, sondern schlicht "staatliche Abschlussbezeichnung"? gibt's doch heute auch schon mit dem Dipl.-Ing. (BA), das ist auch kein akademischer Grad, sondern nur eine staatliche Abschlussbezeichnung. demzufolge wird Mißbrauch der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. (BA) übrigens auch nicht als Straftat geahndet, sondern man begeht nur eine Ordnungswidrigkeit und bekommt auch nur eine Geldbuße (weiß bloß so gut wie keiner).

    sowas ähnlich verwirrendes stelle ich mir auch für einen möglichen "Bachelor Professional" vor... und außerdem, mal ganz ehrlich: der Bachelor ist sowieso ein ungeliebtes Kind und ob es da jetzt noch ein paar Varianten mehr oder wenig gibt, ist eigentlich auch schon egal. richtig schlimm wird es eigentlich erst, wenn auch noch der Master beliebig verwässert wird...

    :)

×
  • Neu erstellen...