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peterpan

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Beiträge von peterpan

  1. Vielen Dank erst einmal für die umfangreichen Antworten. Das hier keine rechtsverbindliche Aussagen gemacht werden, ist mir auch klar, ich wollte lediglich mal eine Einschätzung von anderen hören.

    Das ein Studium anzeigepflichtig ist, wie Stonie sagt, sehe ich ja auch ein. Aber dann über eine äußerst fragwürdige Formulierung doch eine Genehmigung durch die Hintertür einzuführen erzeugt eben bei mir auch den Eindruck, dass das ganze sowieso nicht gewollt ist und man hier von vornherein versucht, dass auszuschließen. Da schließe ich mich der Meinung von FFM205 an. Das Formular heißt übrigens "Einverständniserklärung der Hochschuleinrichtung zum Zweit- oder Aufbaustudium". Das klingt für mich eher nach Genehmigung als nach Anzeige...

    Ich werd' mal in die Nebentätigkeitsverordnung reinschauen. Das Land NRW hat aber wohl noch eine eigene, die in meinem Fall wohl gültig ist.

     

    Eigentlich war meine Intention, das Studium zu starten und nach Ende des ersten Semesters abzuschätzen, ob ich mich damit nicht überlaste. Ich habe schon klare Prioritäten und halte mich in der Lage, bei Arbeitsüberlastung das Studium wieder aufzugeben. Leider soll mir hier wohl meine Selbstbestimmung genommen werden, da mein Chef das dann offensichtlich beurteilen soll.

    Ich denke, ich werde erst einmal den Personalrat anfragen, ob mit sowas Erfahrungen vorliegen. Mal schauen, was draus wird. Wenns was neues gibt, sage ich bescheid.

    Nochmals vielen Dank für Ihre Meinungen,

    Viele Grüße,

    Stefan

  2. Hallo,

    ich habe das hier schon mal an anderer Stelle gepostet, ist aber wohl leider untergegangen, deshalb versuche ich es nochmal erneut. Ich möchte ein Wirtschaftswissenschaftliches Zusatzstudium (FernUni Hagen) aufnehmen, daher drängt die Zeit etwas (15. Februar letzter Einschreibetermin). Mein Problem ist, dass ich das Studium laut Arbeitsvertrag wohl genehmigen lassen muss. Ich bin Angestellter beim Land (Universität). In meinem Arbeitsvertrag steht:

    Zitat Arbeitsvertrag:

    Bei der Aufnahme eines Studiums ... handelt es sich um eine Nebentätigkeit, die nicht genehmigungspflichtig ist.

    ...

    Sollte eine Beeinträchtigung zu vermuten sein, ist die Ausübung zu untersagen. Eine solche Vermutung wird grundsätzlich angenommen, wenn ein Zweit- oder Aufbaustudium neben einer Tätigkeit mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit durchgeführt werden soll. Der Rektor prüft in jedem Einzelfall, ob ein Studium die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben beeinträchtigt und ... muss daher in jedem Fall vor seiner Aufnahme angezeigt werden.

    Jetzt stellen sich mir die Fragen:

    1. ob das überhaupt rechtens ist, was da im Arbeitsvertrag steht: erst heißt es, nicht genehmigungspflichtig, aber dann doch irgendwie !?

    2. wenn ich es vorher anzeige, brauche ich eine Genehmigung, die ich erfahrungsgemäß nicht bis zur letzten Einschreibefrist Mitte Februar bekomme

    3. möchte ich das nicht anzeigen, da ich Nachteile für zukünftige Gehaltsverhandlungen erwarte (ich habe momentan keine volle Stelle). Außerdem möchte ich mir dumme Sprüche ersparen (nicht ausgelastet, etc.)

    4. muss ich es überhaupt anzeigen, da ich ein Teilzeitstudium anstrebe, dass relativ flexibel gestaltet werden kann (Fernuni Hagen).

    4. wenn ich es nicht anzeige, bekommen die meine Einschreibung trotzdem mit? Oder ist das eher keine gute Idee?

    Ich hoffe, Ihr könnt mir ein paar Tipps geben und mir weiterhelfen

    Viele Grüße,

    Stefan

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