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watchfriends

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Beiträge von watchfriends

  1. Das ist Markenrecht, nicht Patentrecht. Und der gesetzliche Schutz von Abschlüssen ist noch mal was ganz anderes. Der Bachelor ist geschützt (nicht markenrechtlich, sondern durch ausdrückliche gesetzliche Erwähnung), es mag eine Grauzone der Verwendung geben analog zu "Diplom" bei ILS oder fürs Dauerwelle machen. Eine Gesetzteslücke existiert da nicht, auch wenn Du es Dir einbildest.

    Wie man sieht gibt es ja keine eindeutige Gesetzgebung. Schreibst es ja selbst "grauzone" das beschreibt die Lücke.

    Niemand verbietet es ausdrücklich....oder stehts irgendwo, wenn ja wo? (das such ich ja)

    Ich glaube schon das sich die Juristen der IHK genug gedanken darüber gemacht haben ;) Mich würde auch nicht unbedingt interessieren ob man den Titel tragen darf (wissen wir ja), vielmehr sollte man darüber nachdenken ob der "Bachelor Pro." auf irgend einem Zeugnis stehen darf.

    Einbildung habe ich nicht nötig, ich bin kein Bachelor Prof. :rolleyes:

  2. Eventuell ist der "Junggeselle" ein Begriff der nicht geschützt werden kann?

    Ich kenne es auch dem Domainrecht. Man kann keine allgemeinen Umgangssprachlichen Begriffe schützen. Mann kann Begriffe schützen wie "neu.de" aber "neu" lässt sich nicht schützen. Ebendso "Bachelor CCI" kann man schützen, Bachelor nicht. Das Wort "Vordiplom" lässt sich auch schützen, vielleicht hätte man dabei bleiben sollen.

    Das ist aber Patentrecht, passt vielleicht nicht hierher..

  3. Hallo :),

    den Gesetzestext habe ich mal so zitiert um zu zeigen das es eben nicht eindeutig ist (liegt in meiner Natur Gesetzeslücken zu finden).

    In manchen Bundesländern ist der "Bachelor" ein Titel, der nur den Hochschulen zusteht aber nicht überall.

    Bildung scheint demnach Ländersache zu sein, ein generelles Verbot zum Junggesellen kann demzufolge nur auf Bundesebene erfolgen.

    Wenn es denn so einfach wäre, dann würden wir nicht 3 Seiten geistiges Eigentum diesem Thema widmen. Es ist einfach Auslegungssache...ebendso wie das Gesetz.

    Für mich bestimmt Bachelor den Bildungsgard, dieser ist, wie einige Bildungspolitiker schon so schön sagen ein Garant für Anerkennung z.B. im Ausland.

    Ich finde die Abgrenzung (Univ) (FH) (BA) (IHK) oder was auch immer viel relevanter. Es wurde schon paarmal erwähnt das es vielen Personalchefs eh auf andere Dinge ankommt.

    Dennoch ist ein relevanter Bildungs- oder Berufsabschluss Zugangsvoraussetzung für einen solchen Job bzw. um überhaupt erstmal die Chance zu bekommen den PersChef persönlich kennenzulernen.

    Klar möchte die IHK für Ihre Ausbildung werben, man müsste daher die IHK weniger wegen Titeln verklagen. Vielmehr liegt m.E. ein Verstoss gegen Wettbewerbsgesetze vor aber das ist ein anderes Thema.

    Die Pyramide der IHK passt zu diesem Thema....(ist die abgespekte Version, es gibt noch eine das ist neben Fachwirte etc. ein "Bachelor" und neben Betriebswirte etc. ein "Master"...)

  4. § 96 Abs. 1 NRWHG sagt es doch klar: Die Hochschule verleiht auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein Studienabschluss in einem Studiengang erworben wird, einen Diplomgrad, einen Bachelorgrad oder einen Mastergrad.

    Da ist doch einen riesen Gesetzeslücke drinnen. Es is weder das Wort "nur" noch "ausschließlich" vorhanden. Die Auslegung des Gesetzes ist mehrdeutig, man müsste m.E. das Gesetz dafür ändern.

    Ich bin kein Fachwirt aber m.E. hätten mindestens 6 1/2 Jahre Ausbildung auch wenn nicht an Hoch o. Fachhochschulen den Titel verdient. Der univ oder FH Student ist trotzdessen theoretischer ausgelegt als der Fach- o. Betriebswirt.

    Eventuell ergeben sich aufgrund der Praxis sogar bessere Berufschancen für den Fachwirt als für dem Bachelor.

    Was scheinbar auch die Herren Akademiker an dem Titel so stört.

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