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sam_riley

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Beiträge von sam_riley

  1. Hi,

    wie gesagt, sie müssen es Dir genehmigen. Aber meine Rechtsanwalt (Arbeitsrechtler!!!) hat mir ganz klar gesagt, dass ich es meinem Arbeitgeber zumindest sagen sollte. Das hat mich einige Überwindung gekostet. Ich habe es kurz und knapp meinem Arbeitgeber mitgeteilt uns seither schweige ich. So würde ich es auch an Deiner Stelle machen! Trau Dich! Sie dürfen Dich nicht rausschmeißen!

  2. Hallo zusammen,

    ich habe meinen Rechtsanwalt gefragt (Schwerpunkt Vertragsrecht) und der seinen Kollgen, der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist. Hier seine KLARE Meinung:

    "ich habe den Vorgang mit dem Kollegen xxx erörtert. Auch vor dem Hintergrund des von Dir eingereichten Artikels ergibt sich keine andere Bewertung. Im übrigen erachten wir allein vor dem Hintergrund, dass der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht gefährdet werden sollte und ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht, die Anzeige der Aufnahme eines Studiums für angebracht."

    Und deshalb hab ich in den sauren Apfel gebissen und jetzt meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich eigenfinanziert und in meiner Freizeit ein Studium beginnen werde. Solltet Ihr alle lieber auch tun...

    Schöne Grüße

    Sam

  3. Noch ein Nachtrag:

    ich sehe es jetzt doch etwas klarer, was die Definition von Nebentätigkeit angeht.

    Ein Studium ist m.E. keine Nebentätigkeit. Aber keine Gewähr. Ich bin kein Jurist.

    Folgender Link und Text sagt aus, dass eine Tätigkeit selbständig oder bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt werden muss, damit sie per Definition eine Nebentätigkeit darstellt.

    Wie kann dann ein von mir finanziertes Studium dieser Definition entsprechen? Ich mache diese Tätigkeit nicht als Selbständiger und die Uni ist sicher nicht mein Arbeitgeber.

    http://www.lexexakt.de/glossar/nebentaetigkeit.php

    Nebentätigkeit

    (recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)

    Übt einer Arbeitnehmer neben seiner Beschäftigung bei seinem Arbeitgeber eine weitere Tätigkeit aus, spricht man von einer Nebentätigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Tätigkeit selbständig oder bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird.

    Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten zulässig. Damit darf allerdings nicht die geseztliche Höchstarbeitszeit überschritten werden. Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn die Interessen des Arbeitgebers betroffen sind. Eine Nebentätigkeit ist unzulässig wenn sie mit der Arbeitszeit kollidiert, oder zu einer Beeinträchtigung der Leistungserbringung beim Arbeitgeber führt (z.B. ständige Übermüdung am Arbeitsplatz wegen nächtlicher Nebentätigkeit als Diskjockey).

    Ein geseztliches Verbot kann sich gemäß § 60 HGB aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ergeben, soweit der Arbeitnehmer mit seine Nebentätigkeit im gleichen Handelszweig ausübt. Davon unabhängig ergibt sich aus der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht, dass der Arbeitnehmer jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers zu unterlassen hat.

    Weiterhin kann die Nebentätigkeit durch ein vertragliches Verbot untersagt sein. Ein generelles Nebentätigkeitsverbot verstößt allerdings gegen die Berufs-/Handlungsfreiheit (Art. 12/Art. 2 GG) und ist unwirksam bzw. so auszulegen, daß nur Nebentätigkeiten die gegen ein berechtigtes Interesse des Arbeitgeber versotßen erfasst werden. Ein genereller Genehmigungsvorbehalt mit einem Anspruch auf Genehmigung für den Fall, daß keine berechtigten Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen, ist zulässig.

  4. Hallo Chillie,

    Vielen Dank für Deine Info und Meinung!

    Auf Deinem gesetzten Link steht folgendes zur Nebentätigkeit:

    "Ausübung einer zweiten Arbeitstätigkeit neben der Hauptbeschäftigung."

    Ich sehe es so, dass ein Weiterbildungsstudium keine zweite Arbeitstätigkeit darstellt. Und das ist das Problem. Nirgends steht schwarz auf weiß, dass eben ein Studium parallel zur Arbeit eine/keine Nebentätigkeit/Arbeitstätigkeit ist. Das macht mich etwas nervös.

    Unabhängig davon, ob eine Nebentätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich ausgeführt wird, muss ich auch noch für meine Weiterbildung zahlen....

    Eine richtig eindeutige Info fehlt mir...

    Sam

  5. Hallo zusammen,

    ich stehe vor einer ähnlichen Situation. Ich werde ein Weiterbildungsstudium beginnen. Leider hat meine Firma daran kein Interesse gehabt, dass ich mich weiterbilde und man hat mir durch die Blume gesagt, dass ich mal lieber arbeiten solle anstatt noch mal zu studieren. Keine gute Voraussetzung, um mein Recht darauf trotzdem einzufordern…

    Von daher fällt es mir besonders schwer, meinen Arbeitgeber über mein zukünftiges Weiterbildungsstudium zu informieren, da ich Unannehmlichkeiten fürchte, obwohl man mir natürlich das Weiterbildungsstudium nicht verwehren kann.

    Ich finde nirgends geschrieben, dass ein Weiterbildungsstudium per Definition eine Nebentätigkeit sein soll. Watrum auch? Es ist eine von mir finanzierte Freizeitgestaltung, genau so wie unentgeltliche, schriftstellerische Tätigkeit, unentgeltliche, vortragende Tätigkeit.

     

     

    Hier nun der Auszug aus meinem Arbeitsvertrag, in dem nichts von einer Anmeldepflicht für ein von mir finanziertes Freizeitvergnügen steht (Studium), dass mich auch zeitlich nicht von meiner Arbeitsaufgabe im Unternehmen abhält und es außerdem inhaltlich nicht an meine Arbeit gekoppelt ist:

    „Nebentätigkeit und Geschenke

    1. Jede Nebentätigkeit, gleichgültig, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird, bedarf der vorherigen Zustimmung der Firma. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Nebentätigkeit die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zeitlich nicht oder allenfalls unwesentlich behindert oder sonstige berechtigte Interessen der Firma nicht beeinträchtigt werden.

    2. Veröffentlichungen und Vorträge bedürfen der Zustimmung der Firma nur, wenn deren Interesse berührt wird. Sie sind nach Gegenstand und wesentlichem Inhalt der Geschäftsführung im voraus anzuzeigen.“

    Was meint Ihr? Soll ich es drauf ankommen lassen, mein Privatvergnügen nicht anzumelden?

    Es wäre super, wenn sich hier schnellstmöglich zu äußern könnte.

    Danke und Grüße

    Sam

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