Zum Inhalt springen

chbrandl

Communitymitglied
  • Gesamte Inhalte

    438
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von chbrandl

  1. Lieber Jedi,

    ja das kann schon sein, ich habe mir jetzt auch nicht die Curricula angesehen.

    Dann fragt man sich aber schon, warum man dann überhaupt 5 Jahre zum Master studieren muss, wenn man den Abschluss auch in 4 Semester schafft. Das Ganze ist dann schon fragwürdig, speziell wissenschaftlich oder ?

    Ein MBA ist aber klar etwas anderes bzw. war als etwas anderes geplant, nämlich als Topup für Techniker, Juristen, Mediziner etc.

    Wobei das führt uns nun relativ weit weg von der ursprünglichen Frage.

    Gute Nacht.

  2. So einfach ist das nicht lieber Jedi. Einen normalen Master wirst du nicht machen können und von dem rede ich die ganze Zeit.

    Den MBA kannst du schon machen, jedoch ist dieser um ein Jahr verlängert.

    "

    Entry Requirements

    To be eligible to apply for the OU MBA, you need to have:

    A Bachelors degree awarded with honours from a recognised UK university or the equivalent;

    A minimum of three years’ experience in a managerial, professional or technical role;

    A good knowledge of the English Language (to International English Language Test System (IELTS) score of 6.5).

    If you do not hold the required qualifications you can benefit from the Open Entry route.

    "

    Ohne akademischen Grad brauchst du die "Open Entry route", mit dem Kurs "Professional Certificate in Management". Der Kurs dauert genau ein 1 Jahr und dadurch eine Gesamtstudiendauer von 4 Jahren. (http://www.open.ac.uk/business-school/study/mba/mba-structure)

    Es regt sich auch niemand auf, sondern ich stelle fest, dass ein Mastergrad ohne vorhergehendem Grundstudium (und bei der OU kannst du wenigstens argumentieren, dass ein zusätzlicher Kurs zu machen war) eigen aussieht oder ? Und ein MBA war immer schon ein spezieller Abschluss, das darf man nicht vergessen.

  3. An der OU geht das nicht. Die verlangen für ein Masterstudium im Regelfall einen Bachelor, sonst hätte ich mit meinen HTL Ingenieur schon den Master gemacht.

    An der OU kannst Du nicht einmal einen Master in einem fachähnlichen Gebiet machen, z.B. wenn Du einen Bachelor in Engineering hast, kann man einen Master in Naturwissenschaft erst nach Absolvierung von 4 x 30 Punkten in Naturwissenschaft auf Level 3 belegen !

  4. Zur DUK,

    die DUK selbst bietet keine grundständigen Studien an, sondern sog. Lehrgänge der Weiterbildung.

    Ein Master der DUK berechtigt nicht automatisch zum Doktoratsstudium (andere Probleme mal außen vor, z.B. Betreuungsproblem), ebenso berechtigt ein Master der DUK nicht für den höheren Dienst in Österreich oder in Deutschland. Dadurch stellt sich die Frage (akademische und inhaltliche Fragen einmal beiseite geschoben) was will Mann/Frau mit dem Studium an der DUK.

    Klar ist auf jeden Fall man kann die Grade der DUK führen und sogar in Österreich in öffentliche Dokumente eintragen lassen.

    Meiner Ansicht nach war der Grund für Gründung der DUK, dass bereits bestehende Akademiker eine Weiterbildung erhalten können z.B. Techniker eine betriebswirtschaftliche Ausbildung, also den MBA, was auch okay ist.

    Das nun bei gewissen Lehrgängen der DUK viele Personen ohne Matura/Abitur oder akademischer Vorbildung zu einen Lehrgang aufgenommen werden (siehe http://www.donau-uni.ac.at/imperia/md/content/department/bauenumwelt/fm/fm14_teilnehmerliste_web.pdf, immerhin wenn die Angaben 100% stimmen von 12 Teilnehmern 10 ohne akademischer Vorbildung und 6 ohne Matura !) ist aus der akademischen Sicht eher fraglich, auch wenn diese Personen sehr lange Erfahrungen in diesem Fachbereich verfügen sollten. (PS: ein HTL Ingenieur ist kein Akademiker !!!) Der verliehene Master ist nämlich nicht von einem Master einer Universität/Fachhochschule zu unterscheiden!

    Dadurch stellt sich natürlich genau die von Fr.Kanzler angegebene Frage?

    Anbei ein paar Artikel in der österreichischen Zeitung der Standard:

    http://derstandard.at/1375626293463/Donau-Uni-Promotionsrecht-als-wichtiger-Schritt-zu-Volluniversitaet

    http://derstandard.at/1381370384697/Wir-muessen-als-Uni-nahe-am-Markt-sein

    http://derstandard.at/1361240636080/Faulhammer-neuer-Rektor-der-Donau-Universitaet-Krems

    sowie ein Merkblatt der DUK

    http://www.donau-uni.ac.at/imperia/md/content/studium/umwelt_medizin/zqsg/leadership_and_management/anerkennung_von_abschl__ssen_duk_10.12.09.pdf

    Meine Meinung zur DUK, ja dann machen, wenn man über eine akademische Vorbildung verfügt und sich außertourlich fortbilden will, aber sonst eher nicht, da man dann sehr schnell in einen Erklärungsnotstand kommt, wie man zu dem Master ohne Bachelor/Diplom gelangt ist.

    Abschließend ist die Bewertung der dt. Anerkennungsdatenbank sehr interessant:

    http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/institutionen.html

    Dort ist die DUK mit H+/- bewertet, also

    "Für diese Institutionen ist auf der Ebene des Institutionstyps eine einheitliche Statusfestlegung nicht möglich. Auch diese Gruppe ist nicht homogen. Unter anderem lassen sich zwei Fallgruppen unterscheiden:

    - Der Typ umfasst sowohl anerkannte als auch nicht anerkannte Institutionen.

    - Im Herkunftsland findet im Hinblick auf die Institutionen eine Statusfestlegung nicht statt. Anerkennung (Akkreditierung, Attestierung u.a.) betrifft im Herkunftsland ausschließlich die Studiengänge/Abschlüsse."

    Das sollte man doch alles berücksichtigen.

  5. Auf Visitenkarten, Briefköpfen etc. kann ich mir alles hinaufschreiben, solange es dem Gesetz genügt und solange nicht irgendwie Betrug herauskommt.

    Die Nagelprobe eines Titels, akademischen Grades udgl. kommt erst durch die Eintragungsfähigkeit in öffentlich-rechtliche Urkunden.

    In Lebensläufen kann ich ohne weiteres auch einen Doktor der Universal Life Church schreiben, nur wird mich hiermit nur irgendwie Ernst nehmen ? Eher wohl nicht.

  6. Hallo,

    alles Gute im neuen Jahr.

    Ja das mag schon stimmen, dass der Grad vereinfacht wird, also ein PhDr. wird ein Dr. .

    Aber Richtiger wird es wegen dem trotzdem nicht.

    Ich gehe von der Eintragung in öffentliche Dokumente aus, dann wird der Grad auf jeden Fall in Österreich so eingetragen wie verliehen, also als PhDr., RNDr. etc. Was ich mir privat auf die die Visitenkarte oder das Briefpapier schreibe ist unerheblich, da kann ich mir auch "Master of the Universe" raufschreiben.

    Ich nehme an die Regelungen sind in Deutschland ähnlich, ebenso in der Schweiz.

    Wie es mit der wissenschaflichen Anerkennung aussieht kann ich nicht beantworten, ich gehe davon aus, dass dieser Grad einem ehemaligen Berufsdoktorat oder einem ehemaligen grundständigen Doktorat gleichwertig ist.

  7. Lieber Personalberater,

    das ist aber nicht korrekt,

    der PhDr ist so zu führen wie vergeben, also als PhDr.Max MUSTERMANN. Eine Abkürzung mit dem Dr. ist unzulässig, auch wenn dies schon einmal vorkommen kann.

    Ad Berufsanerkennung, da muss man sich einmal an die EU Richtlinien halten, für Mediziner, Apotheker, Architekten gibt es eine eigene Berufsanerkennungsrichtlinie.

    Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten die Regelungen des jeweiligen Gewerberechtes, d.h. es kann durchaus sein, dass Befähigungsprüfungen, Meisterprüfungen oder Anpassungsprüfungen verlangt werden. Hierbei wird zwischen Handwerken, reglementierten und nicht reglementierten (oder auch freien Gewerben) Gewerben unterschieden.

    Die Anerkennung eines akademischen Grades als gleichwertig obliegt einzig und alleine der zuständigen Behörde (auch Universitäten), eine allgemeine Anerkennung gibt es nicht (außer für die o.g. Ärzte, Apotheker, Architekten). Die Einstufung der jeweiligen ENIC/NARIC Behörde hilft dabei natürlich. Eine Nostrifizierung (Gleichstellung) im EU Raum ist nicht mehr möglich, es sei denn man kann nachweisen, dass dies für die Berufsausübung unbedingt erforderlich ist.

    Die Führung eines akademischen Grades steht dazu auf einem anderen Blatt.

    Guten Rutsch ins Jahr 2015

    wünscht

    Christopher

  8. Prinzipiell ist es so, dass alle akademischen Grade nur so geführt werden dürfen, wie verliehen.

    Das heißt ein Bachelor of Science, ist dem Namen nachzustellen und mit BSc abzukürzen.

    Das Berufsdokotorat mit der Abkürzung PhDr ist dem Namen voranzustellen (allerdings in der Form PhDr. Max MUSTERMANN!!). Gemäß der Information von NARIC Austria sind diese Grade auf der Ebene 2/3 einzuordnen, also in etwa wie ein MBA, sind also definitiv nicht auf Ebene 3 des Bolognasystems.

    (http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/naric/akademische_grade_2012.pdf)

    Ein britischer Bachelor of Science with honours entspricht einem deutschen oder österreichischen Bachelor, die Mindestanforderung ist für alle beiden Grade 180 ECTS Punkte (oder 360 CATS), maximal dürfen für einen Bachelor of Science with honours 240 ECTS vergeben werden, dadurch entsprechen diese einem Diplom einer Fachhochschule. (ein Diplom einer FH ist aber Ebene 2!). Dazwischen liegende Abschlüsse wie 210 ECTS oder 200 ECTS sind durchaus denkbar.

    Ein undergraduated Master degree (z.B. MEng) ist auf Ebene 2 eingeordnet, auch wenn nur 240 ECTS gemacht werden, die genaue Zusammensetzung ist 180 ECTS undergraduated points und 60 ECTS postgraduated points. Der undergraduated Master berechtigt nicht automatisch zu einer Aufnahme eines Doktoratsstudium, hierzu muss der undergraduated Master noch mit einer individuellen Masterarbeit zum Master of Science (MSc) aufgewertet werden.

    Bei einem durch eine britische Universität verliehenen Doktorgrad ist es durchaus üblich den PhD nicht hinter dem Namen zu schreiben sondern vor den Namen als Dr. (dies ist im jeweiligen Diploma Supplement beschrieben ob dies möglich ist).

    Dazu kommen gerade in Österreich sogenannte Universitätslehrgänge der Weiterbildung dazu, die ebenfalls Mastergrade vergeben, dadurch wird die babylonische "Gradverwirrung" noch komplizierter. Diese Mastergrade sind jedoch im Regelfall nicht einem durch eine Universität/Fachhochschule verliehenen Grad vergleichbar und berechtigen im Regelfall auch nicht zur Aufnahme eines Doktoratsstudium.

    lG

    Christopher

  9. Eigentlich hoch interessant, wie man mit einem so banalen Thema, wie einer Gleichstellung von manuellen und geistigen Berufen diese Forum bemühen kann.

    Offensichtlich gilt ein Titel (eigentlich akademischer Grad) in unseren Nachfeudalismus immer noch mehr als ein Handwerker, der mit seiner Hände Arbeit etwas schafft und es nicht nur erdenkt. Und umgekehrt lächzt so mancher Handwerker nach so einen Abschluss. Offensichtlich gelten die alten Begriffe des Adels immer noch, Abgrenzung von der gemeinen Masse und herausstreichen des "Besonderen".

    In Österreich, speziell in Wien ist dies ganz extrem, es gibt zwar (offiziell) keinen Adel mehr aber dafür den Hr/Fr. Doktor, den Hr./Fr.MAgister, den Hr./Fr. Ingenieur etc.

    So was lernen wir daraus, ja zur Einstufung und Gleichwertigkeit von Bachelor und Meister im Level 6, all beiden erfüllen im Sinne des NQR die Anforderungen des formalen und nicht formalen Lernens und der dafür erarbeiteten Fähigkeiten und weg mit allen Standesdünkel und Vorurteilen.

  10. Gut ich versuche es noch einmal,

    es gibt derzeit keinen Übergang zwischen nicht formaler Ausbildung (also Meister) und formaler Ausbildung z.B. Bachelor.

    Der DQR, NQR, EQF etc. wie sie alle heißen mögen, stellt nur fest, dass eine Ausbildung z.B. ein Meister einem Bachelor gleichwertig ist aber nicht das gleiche ist, d.h. wenn in internationalen Ausschreibungen von Projekten 10 Absolventen im NQR Level 6 gefordert sind, können davon 3 Bachelors sein, und 7 Meister, da diese beiden Ausbildungen gleichwertig sind !

    Umgekehrt heißt dies aber, dass ein Bachelor keinen Handwerksbetrieb aufmachen kann und umgekehrt ein Meister nicht direkt den Master machen kann.

    Diese beiden Ausbildungsschienen auf der einen Seite Bachelor auf der anderen Seite Handwerksmeister sind derzeit nicht gegenseitig durchlässig.

  11. Natürlich ist ein Bachelor direkt nicht mit einem Meister oder ähnlichen vom Wissen vergleichbar, im NQR gibt es jedoch 3 Schienen,

    diese wären, Kompetenz (Verantwortung, Selbständigkeit), die Kenntnisse und Fertigkeiten. Durch diese 3 Schienen ergibt sich durch Mittelwertbildung die NQR Einteilung zwischen 1 und 8.

    6 ist im Prinzip der Bachelor Level

    7 der Masterlevel

    8 der Doktorlevel

    dies sind alles formale Qualifikationen, durch den NQR werden auch nicht formal erworbene Kenntnisse, Kompetenzen und Fertigkeiten erfasst.

    Zum Beispiel ist in Österreich auf Level 4 das Abitur/Matura eines Gymnasiums eingeordnet, ebenso der Lehrabschluss

    auf Level 5 der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule,

    auf Level 6 der Bachelor und der HTL Ingenieur, sowie der Handwerksmeister

    auf Level 7 ist neben dem Master, der Baumeister, der beratende Ingenieur und die Ziviltechniker eingeordnet

    auf Level 8 neben dem Doktor, der Wirtschaftsprüfer.

    Die Briten sehen das A-Level also die Matura/Abitur auf Level 3,

    auf Level 5 ist das sogenannte higer national diploma angesiedelt, sowie einige Kurzstudien

    auf Level 6, 7 und 8 die akademischen Bildungen wie gehabt.

    Durch den NQR wird vor allem festgestellt welcher Qualifikation in Europa welcher andere Qualifikation entspricht, die heißt aber nicht unbedingt, dass ein Handwerksmeister ohne Zusatzausbildung einen Masterabschluss machen kann. Speziell bei EU weiten Ausschreibungen können als Qualitätsicherung z.b. 5 Personen im NQR 6 verlangt werden, oder 5 im NQR Level 7. Das heißt dass dann auch Meister (L6) als Bachelor mitzählen. Dies ist der Hauptgrund des NQR.

  12. Hallo,

    der Vergleich ist im nationalen Qualifikationenrahmen (NQR) gegeben. Das finde ich nicht als bösartig, jedoch hinkt der Vergleich natürlich insofern, da ein Meister mit einer Einstufung im NQR nicht automatisch akademische Würden erhält und z.B. den Master un anschließend den Doktor machen kann. Viel problematischer sehe ich da Studien die ohne Vorbildung in 4 Semestern (teilweise noch kürzer) zum Master (Lehrgänge universitären Charakters) gehen, auch wenn dieser nicht der gleich Master ist wie ein Bolognamaster sehe diese "Abschlüsse" einem normalen Master zu verwechseln ähnlich.

  13. Hallo Christopher,

    danke für deine Nachricht.

    Ich bin sehr froh über den Austausch und freue mich über Tips, Infos....

    Du bist ja echt schon ein OpenUni-Spezialist:)

    Wünsch dir viel Glück bei deinem MA.

    Ich würde wenn dann im Anfang auch mit 60points beginnen, Hauptgrund ist die Sprache und die Eingewöhnungszeit....

    Dann aber mit 120 points fortfahren, weil ich doch Vollzeit studieren will und lediglich nebenbei jobbe um alles finanzieren zu können.

    Die Frage ist auch, ob ich BafÖG beantragen kann.

    Aber ich denke sowas in der Art gibt es nicht in Österreich.

    Da kann ich leider keine Anwort geben.

    Derzeit versuche ich mit den ganzen Bestimmungen, Erklärungen.. auf der Open Uni Webseite auf Englisch klar zu kommen.

    Kann man sich da auch irgendwo Info-Material holen/zuschicken lassen?

    Auf der OU Seite kann man alles online lesen und auch geschriebene "Studienkataloge" zuschicken lassen.

    Und hat man außer den Prüfungen überhaupt keinen Kontakt zur Uni/Mitstudenten/Dozenten? (gibts bestimmt ein Netzwerk?)

    Die Tutoren kannst Du echt "quälen", dafür sind sie da und werden auch dafür bezahlt. Zu Mitstudenten hast Du über 3 Möglichkeiten Kontakt, 1.) bei residental schools und bei Tutorien, 2.) über eine Chatmöglichkeit, 3.) über ein Forum.

    Die Gebühren kann man bestimmt auch monatl. bezahlen, oder?

    Ja Du kannst mittels Kreditkarte die die Raten monatlich zahlen.

    Was für Lernmaterial wird einem denn gestellt? Bücher? Software?

    Alles was Du im Prinzip für die positive Absolvierung des Kurses benötigst, meistens ditaktisch ausgezeichnet.

    Okay, du siehst mehr als Fragebedarf vorhanden;)

    Wünsch dir einen tollen Tag

    und schöne Grüße nach Wien

    aus dem sonnigen Berlin, Carameli

    Danke bis bald.

    lG

    Christopher

  14. Hallo Meli,

    die Erfahrungen an der OU sind durchwegs gut, ich studiere aus Österreich aus, Studienzentrum Wien. Es wird als Grundlage Abiturientenniveau erwartet, sprich speziell im studierten Fachgebiet bei mir z.B. Technik, physikalische Grundlagen etc. Ein undergraduated Kurs zieht sich im Regelfall (außer 10 Punkte Kurse) von Februar bis Septembe, die schriftlichen Prüfungen finden dann meistens im Oktober statt (dadurch kommt man auf 8 Monate aktives Studium und 9 Monate mit den Prüfungsvorbereitungen). Du kannst bis zu 120 CATS points/Jahr machen, dies inkludiert auch die Wiederholungen von Kursen. 120 CATS points entsprechen einem Vollzeitstudium. Für einen OU Anfänger sind lediglich 60 Punkte/Jahr zu empfehlen, ich persönliche habe einmal neben einem Vollzeitjob 90 Punkte gemacht und bin ganz schön ins Schleudern geraten.

    Ein 10 Punkte undergraduated Kurs dauert ca. 2 Monate umfaßt 1-2 TMA´s und möglicherweise je nach Kurs (residental school, dann dauert aber der Kurs länger) eine Anwesenheitsphase, als Abschluß ist meistens eine Endarbeit abzugeben (sogenannte ECA), Prüfungen bei diesen sogenannten short courses sind mir nicht bekannt.

    15 Punkte Kurse im undergraduated Bereich dauern meist ca. 6 Monate und sind eher unüblich, umfaßen meist 2 TMA´s und entweder eine Prüfung oder eine Abschlußarbeit.

    Manche 15 Punkte Kurse sind "residental schools", meist 1 wöchige Praktika mit Anwesenheitspflicht in GB. Wobei bei letzteren die Aufenthaltskosten (Kost und Logis), ohne Flug und Transfer im Preis inkludiert sind.

    30 Punkte Kurse umfaßen 3-4 TMA´s, dauern meist ca. 8-9 Monate und schließen mit einer Prüfung und/oder einer Abschlußarbeit ab.

    60 Punkte Kurse umfaßen bis zu 9 TMA´s und/oder max.9 CMA´s (Computer marked assignments, z.B.S104 7 TMA´s 9 CMA´s), dauern meist 8-9 Monate und schließen mit einer Prüfung und /oder einer Abschlußarbeit ab.

    Die oben genannten Angaben können natürlich nach oben oder unten abweichen und sollen lediglich den geschätzten Aufwand darstellen, der nicht zu unterschätzen ist, da man in einer Fremdsprache studiert und da nicht sturres Auswendiglernen gefragt ist, sondern Verstehen an erster Stelle steht.

    Genauere Infos über alle Kurse, Dauer, Länge, Arbeiten etc. kannst Du auf folgender Seite finden http://www3.open.ac.uk/study/courses/index.htm.

    Prüfungen machst Du im Regelfall (außer bei residental schools) in Deinem gewählten

    Studienzentrum, bei mir Wien.

    Du kannst im Normallfall alle Kurse am Festland Europa belegen, außer Kurse mit dem Anfangskürzel Y...", diese sind Engländer vorbehalten; wobei diese Kürzel im Regelfall sprechend sind, steht zum Beispiel S für Science, T für Technology, M für Mathematik, E für Education, A für Arts/History etc. Die nachfolgende Zahl gibt den Level an 1 =Level 1, 2= Level 2, 3 = Level 3, 8 =postgraduated. Die restlichen 2 Ziffern sind die Kursbezeichnung. Es gibt auch Kurse die fachübergreifend sind diese haben dann zwei Anfangsbuchstaben z.B. SA188 = Arts und Naturwissenschaft. 3 Buchstaben sind meist residental schools z.B. LXR122 = french summer school.

    Im übrigen frage ruhig, gebe gerne Auskunft, bin ja schon ein "alter Hase" an der OU, studiere dort schon immerhin seit 7 Jahren und bin jetzt im Master.

    lG

    Christopher

  15. Hallo,

    ja du kannst an der OU ohne Abi studieren, aber Vorsicht, es wird Abiniveau vorausgesetzt.

    Der Vorteil nach GB zu ziehen, ist dass Du durch den englischen Staat geförderte Kursgebühren hast. Im Prinzip kannst Du das Studium, wenn es sich um Fortbildungskosten im Beruf handelt von der Steuer absetzen (ist wenigsten bei uns in Österreich so), kurz beim Finanzamt oder Steuerberater erkundigen.

    Du machst voraussichtlich ein BA(Hons) in modern language studies. Für ein honours degree brauchst Du mindestens 360 CATS - points = 180 ECTS Punkte. Für ein Master degree nocheinmal 180 CATS -points = 90 ECTS Punkte. Theoretisch gibt es auch Zwischenabschlüsse wie ein undergraduated certificate = 60 CATS points, ein undergraduated diploma = 120 CATS points und ein ordinaray bachelor degree = 300 CATS points.

    Es gibt keine Vorlesungen, maximal Tutorials, du lernst vor allem aus Skripten und mußt Einsendeübungen abgegeben, sogenannte TMA´s . Die Tutorials sind meisten in GB angesiedelt, die aber freiwillig sind. Ein Kurs hat zwischen 10 und 60 CATS Points und kostet je nach Level und Umfang so ca. 950 Pfund in 8 Monaten, in "continental europe", für 30 CATS points, in GB ca. die Hälfte. Du kannst mittels Kreditkarte in monatlichen Raten zahlen.

    Das System der OU ist vor allem für Personen gedacht, die im Beruf stehen und sich fortbilden wollen.

    Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

    lG

    Christopher

  16. Hi

    Also ich kann den ganzen theoretischen Ausführungen nicht folgen aber ganz konkret für das Angebot der HFH sieht es so aus, daß ein amerikanischer Ph.D erworben wird.

    Und auch nicht an irgendeiner dubiosen Business-Zwergschule sondern an einer mittelgroßen staatlichen amerikanischen Präsenzuni mit angehängtem Fernstudiumsgedöns.

    Das ist vielleicht nicht Princton oder Harvard aber solide. Die UNI hat ein Baseballteam, ein Basketballteam und ist amerikanischer Meister in "Track and Fields", was immer das sein mag *g*. Was ich meine, ist eben ein typische amerikanische UNI, so wie wir diese aus dem Fernsehen kennen.

    Zudem glaube ich nicht, daß man irgendwo in Europa oder sonstwo auf der Welt mit einem echten amerikanischen Ph.D. irgendwelche Probleme hat.

    In Deutschland darf man einfach den Doktor führen. Wie das in Österreich, der Schweiz oder in Osttimor ist, weiß ich nicht. Aber warum sollte es dort Probleme geben? Und wenn, dann führt man eben den Ph.D.

    Gruß

    Jörg

    Hi,

    das sind keine theoretischen Ausführungen, entsprechen leider den Tatsachen und dies ist nicht nur bei uns "Össis" so, sondern wie bereits ausgeführt in der gesamten EU so (vgl. auch reglementierte Berufe).

    Und ich habe auch nicht bestritten, dass es sich hierbei um keine anerkannte Universität handelt, jedoch kann der Grad nicht in öffentliche Dokumente eingetragen werden (vgl. die NARIC Netzwerke).

    Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass der Grad nostrifziert wird (also einem inländischen akademischen Grad gleichgestellt wird), aber der Aufwand ist relativ hoch und mit Kosten verbunden.

    Wenn ich nächstes Jahr den Dipl.Ing.(FH) der HFH habe, werde ich mir diesen trotz Gleichwertigkeitsabkommen nostrifzieren lassen müssen, da ich ansonsten nicht zur Prüfung zum Zivilingenieur zugelassen werde.

    lG

    Christopher

    PS : Österreich ist im Gegensatz zu Ostimor und der Schweiz EU Mitglied ;-)

  17. Also Du redest von Österreich, da kenne ich mich nicht aus. In D (das dürfte für die meisten Interessenten relevant sein) gibt es keine Nostrifizierung (d. h. Einzelanerkennung von akdemischen Graden) mehr. Geführt werden dürfen Grade unter bestimmten Voraussetzungen, die z. B. die ULC nicht erfüllt, deren Grade dürfen nicht geführt werden, auch nicht mit Zusatz (auch wenn gerne anderes behauptet wird), der Kooperationspartner der HFH aber schon (soweit ich das spontan beurteilen kann). "Eintragungsfährigkeit" gibt es in D so eigentlich gar nicht. Einziege Ausnahme ist der Dr. in Pässen/Persos, dieser wird eingetragen, wenn der Grad als Dr. geführt werden darf. Von Berufsrechtlicher Anerkennung z. B. als Arzt reden wird hier nicht, die ist bei einem PhD in Industrial Engeneering nicht relevant.

    Markus: Danke, wenn die Uni in der Carnegie-Liste zu finden ist, ist die Führung als Dr. sowieso möglich. Es ist z. Zt. auch eine Gesetzesänderung in Diskussion, dass sämltliche amerikanischen PhD als Dr. geführt werden dürfen, aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

    Nostrifizierung ist eine europäische Sache, welche im Prinzip nur reglementierte Berufe betrifft (Arzt, Ingenieur, Ziviltechniker, Beamter im höheren Dienst etc. vgl. Liste der EU). Alles andere ist europaweit nicht mehr nostrifizierbar, außer es kann nachgewiesen werden, dass es beruflich notwendig ist. (z.B: akademische Grade von berufenen Universitätsprofessoren sind automatisch nostrifziert) Man glaubt aber gar nicht wieviele reglementierte Berufe es aber gibt (soweit ich es aus dem Eurolex herausgelesen haben allein in A weit über 140). Und Nostrifikation ist keine Einzelanerkennung sondern die Gleichstellung zu einem inländischen Grad, bei erfolgreicher Nostrifizierung dürfen auch beide Grade gleichzeitig geführt werden ("wundersame Titelvermehrung" ;-) ).

    Die Eintragungsfähigkeit ist ebenso über die nationalen NARIC geregelt, jedoch gibt es ein europäisches NARIC Netzwerk, welche dies regelt und ist speziell im öffentlichen Verkehr (also in allen öffentlichen Dokumenten, nicht nur in Pässen) von Interesse. Dadurch gibt es Probleme mit US -Graden, spezifisch auf Eintragungsfähigkeit (ob diese Eintragung notwendig ist, ist ein anderes Kapitel, aber bei manchen Berufen üblich z.B. an Universitäten, Krankenhäusern etc.).

    Was tatsächlich unproblematisch ist, ist das rechtmäßige Führen von akademischen Graden (das Beispiel der ULC war humoristisch) und die berufliche Qualifikation außerhalb der reglementierten Berufe.

    lG

    Christopher

  18. Da bist Du nicht mehr ganz auf dem laufenden. Nostrifizierung gibt es nicht mehr, der Grad darf geführt werden, erstmal in der Originalform. U. u. ist auch eine Führung als Dr. möglich, da ist zur Zeit eine Gesetzesänderung am laufen. Also insofern ist das Angebot schon in Ordnung.

    Die HHL gilt in der Deutschland in der Tat als eine der ersten Adressen für BWL, wie das Ansehen der Hochschule ist, mit der die HFH zusammenarbeitet, weiß ich nicht.

    Hallo,

    Nein, das stimmt so nicht, die Nostrifizierung gibt es sehr wohl noch. Im Regelfall ist diese in Europa nicht notwendig, speziell zum Weiterstudium. Aber wenn jemand einen reglementierten Beruf ausüben will (z.B. Arzt, Ziviltechniker etc.) muß dieser Abschluß zuerst nostrifiziert werden und dann tauchen die Probleme auf.

    Ebenso muß man zwischen Führen und Eintragungsfähig unterscheiden, mit Herkunftnachweis wird jeder Grad möglich (auch der Doctor of Divinity der ULC ;-) ) sein zu führen (z.B. auf einer Visitenkarte, Firmenverzeichnis etc.), aber dieser kann in kein offizielles Dokument eingetragen werden (dies ist jeden Falls in Österreich so, dort können nur Grade der EU-Länder, der Schweiz und des Heiligen Stuhls in Dokumente eingetragen werden, diese Info stammt von NARIC -Austria).

    lG

    Christopher

  19. Die HHL ist wohl auch eine ziemlich renomierte Business School ... dort kostet ein MBA auch etwas mehr als bei der HFH ;)

    Hallo,

    das ist schon etwas heftig ca. 34000 Euro für ein Doktorat. Was sich nebenbei noch stellt dieses Doktorat wird außerhalb der EU erreicht, dadurch ist es nicht eintragbar und wahrscheinlich nur unter Problemen führbar (Nostrifzierung, Gleichwertigkeitfeststellung etc.)

    Da kommt mir das Angebot der Umit besser vor, 3000 Euro /Semester über 3 Jahre hindurch, Abschluß im EU-Raum => ohne Nostrifikation führbar und eintragungsfähig.

    lG

    Christopher

  20. Hier ist meine Meinung dazu:

    Danke für die Antwort,

    sehe das genau so, ist aber lediglich meine Meinung. Vielleicht gibt es hier jemanden im Forum der "Personalist" ist bzw. vielleicht gibt es sogar eine juristische Auskunft.

    lG

    Christopher

  21. Eben, genau das ist der Punkt!

    Es gibt erhebliche Unterschiede! Und zwar in der Ausrichtung des Ausbildungsstoffes. Der eine ist praxisbezogener (SgT), der andere Theoretischer (Ing / Bachelor).

    Ein Beispiel?!:

    Weil ich schon bei Elektrotechnik war, bleiben wir gleich dabei.

    SgT: Elektrotechnik 1.2 Schutzmaßnahmen

    Ing: Schutzmaßnahmen? = nichts, niente, nada, zero, 0 (selbst der ach so detailierte Plan gibt da nichts her!)

    Und jetzt 3 große Fragezeichen, warum???:rolleyes:

    Weil der Sgt eine eher praktische Ausrichtung hat! Für den Ingenieur, sind da Schutzmaßnahmen wohl eher sekundär. Während der SgT schon mal in der Werkhalle steht und den Stator des Generators auch schon mal berührt beim Überprüfen. Für den SgT kanns bei einem Defekt mit Gehäuseschluss ohne Schutzmaßnahmen schon mal recht düster ausgehen. Den Ingenieur interressiert vorrangig erstmal die richtige Dimensionierung der Welle vom Generator.

    Wie erwähnt ist dies nur ein Beispiel!

    Wo bleibt denn hier das Niveau, das mit Stoffumfang und fachlicher Tiefe gleichgesetzt wird, wenn noch nicht mal das Thema erwähnt wird.

    Oh jeh!!!:rolleyes:

    Andersherum stehen beim Ingenieur sicher andere Sachen auf dem Stundenplan, die der SgT so datailiert nicht braucht.

    Das jemand einen akademischen Titel führen soll wurde nie und nimmer behauptet. Siehe das Führen der !!!"staatlichen"!!! Titel Dipl.Ing.(BA) und Bachelor (BA). Allesamt absolut und unwiderruflich nicht akademisch!!! Alles schon mal in früheren postings behandelt - bitte alles lesen.

    Das hat auch niemand behauptet, ich habe nur ausgeführt, dass ein "Bachelor professional" das Titelchaos nur vergrößert und überhaupt nichts bringt, außer für das Ego der Leute. Weiters habe ich versucht zu erklären, dass der EQF die Gleichwertigkeit feststellt aber noch lange nicht den gleichen Grad verleiht und das ein Weiterstudium auf höheren Niveau möglich sein sollte. Zum Thema Dipl.Ing.(BA) hier wurde auch die Gleichwertigkeit zum Bachelor/Diplom(FH) festgestellt aber es ist nicht das gleiche und es wird kein akademischer Grad vergeben, sondern nur eine meiner Ansicht nach verwirrende Abschlußbezeichnung (mittlerweilen wird sogar vom WIFI Wien ein BA Abschluß in Zusammenarbeit mit Bautzen angeboten und es laufen auch schon ein paar DI(BA) herum, wobei das BA wie auch das FH ganz gerne vergessen wird). So ein ähnliches Problem hatten wir in Österreich mit dem Dipl.HTL.Ing. (mittlerweilen ausgelaufen) der die Gleichwertigkeit mit einem Diplom FH hatte. Dieser war kein akademischer Grad und es wurden auch nicht die gleichen Rechte die mit einem Diplom(FH) vergeben wurden erteilt. Diese Titel haben in Österreich ca. 600 Personen erworben, während einer Laufzeit von ca. 10 Jahren, also sicher nicht berauschend.

    Deshalb finde ich es sehr notwendig und sinnvoll, dass der EQF Europaweit eingeführt wird, um endlich die unterschiedlichen Bildungssysteme zu vergleichen. In Zukunft wird es möglich sein mit einem österreichischen HTL Ingenieur (EQF 6) ein Masterstudium (EQF 7) in Deutschland zu beginnen oder mit einem deutschen staatlich geprüften Techniker (EQF 5 oder 6) ein Masterstudium in GB. Aber deshalb einem österreichischen HTL Ingenieur den akademischen Grad eines Bachelors zu verleihen halte ich genauso für Etikettenschwindel, wie einem deutschen staatlich geprüften Techniker oder Meister den "Bachelor professional" zu verleihen.

  22. Nun, die Unkenntnis liegt hier sicher im Auge des Betrachters:)

    Das Abstellen der Technikerausbildung auf berufspraktische Fertigkeiten und Fähigkeiten möchte ich nur rein „niveaumäßig“ dem eher theoretisch orientierten Ingenieurstudium gleichstellen.

    Siehe: eigenes Zitat

    Nun kann man wieder sagen es gibt Technikerschulen mit höheren und niedrigeren Ansprüchen, doch sicher ist es bei unterschiedlichen FH´s genau so.

    Um klarzustellen, das unterschiedliche Themen in zwei unterschiedlichen Ausbildungen behandelt werden braucht man sich nicht die Mühe bereiten, Lehrpläne zu vergleichen, die allein schon durch ihren Detailierungsgrad jeglicher Grundlage entbehren.

    Also ich persönlich sehe hier vorrangig einen „gut aufgelösten“ statt einen umfangreichen Stundenplan. Allein, wenn ich die rein elektrotechnischen Fächer betrachte, sehe ich beim Techniker nur „Grundlagen Elektrotechnik“ beim Ingenieur dagegen von Elektrotechnik I+II Schlagworte wie: Gleichstrom, Gleichspannung, Widerstand, Kondensator, Diode, Gleichrichterschaltungen, Zenerdiode, Transistor, LED u.a.. Nun möchte man meinen, dass nur ich als Elektroingenieur alle diese Schlagworte den elektrotechnischen Grundlagen zuordne. Ich wage mir aber auch anzumaßen, dass diese Auswahl an Begriffen auch für angehende Maschinenbauingenieure zu den Grundlagen zählen dürfte. Zumal selbst in meinem Elektrotechnikstudium Begrifflichkeiten wie Gleichstrom, Diode, Kondensator und Widerstand mit jeweils 5-6 mageren Kommentaren abgehandelt wurden und nur im Schaltungstechnischen Zusammenhang intensiver behandelt wurden, denke ich erst recht nicht, dass angehende Maschinenbauingenieure Kohlenstoffgemische von Widerständen analysieren.

    Mir wird auch die schon zitierte zweijährige Berufspraxis („nach einer mindestens 3jährigen Ausbildung) immer wieder unter den Tisch gekehrt.

    Wenn ein Bachelor ein ECTS Punktestand von 180 vorausgesetzt wird, möchte ich beim Techniker mit seiner 3-3einhalb-jährigen Ausbildung und zweijähriger Berufspraxis, vor der Technikerschule, gar nicht erst zu rechnen anfangen.

    Nur hier ist schon wieder das gleiche Problem Gleichwertigkeit ist nicht gleich ! Das EQF stellt eine Gleichwertigkeit fest (akademisch-beruflich), das heißt aber nicht das jemand das Recht hat den gleichen akademischen Grad zu führen und ohne präpotent zu erscheinen, dass macht auch keinen Sinn, akademische Ausbildung auf der einen Seite - auf der anderen Seite berufliche Ausbildung.

    In diesem Zusammenhang ist es sehr wohl sinnvoll direkt eine Ausbildung auf höheren Niveau beginnen zu können (sowohl akademisch als auch beruflich), nach Absolvierung der Voraussetzungen für die absolvierte Stufe.

    Ich bin sogar der Meinung ein Lehrabsolvent (EQF 3 bzw. 4) sollte zu jedem Studium (egal ob FH oder Uni) zugelassen werden, ohne dementsprechender schulischer Vorbildung, wo der dann das Wissen herholt ist sein Problem, er muß es wissen und anwenden können. Dadurch wird sich dieser Weg natürlich und die Abschlußquote relativieren, aber es steht im offen.

    Die Berufspraxis, die ein Lehrabsolvent vor der Ausbildung zum Techniker machen muß, ist Eingangsvoraussetzung zur Ausbildung des Technikers und kann nicht in diese Ausbildung hineingerechnet werden.

    Außerdem gibt es im Regelfall keine ECTS Punkte für nicht akademisch erworbene Ausbildungen, dazu gehört in diesem Falle die Berufspraxis. Das Berufspraktikum eines FH Absolventen geht nicht mit der vollen ECTS Punktezahl (also 30 ECTS Punkte bei 1/2 Jahr) ein sondern ca. nur mit einem 1/3 ein also 10 ECTS Punkte. Obendrein wird eine Abschlußarbeit/Protokoll über die Berufspraxis verlangt. Und dies ist nicht nur in Österreich sondern auch in Deutschland der Fall.

  23. Das ist richtig, demnach steht der Werkmeister nicht auf einer Stufe mit dem abgespeckten Industriemeister, wie behauptet wurde. Eine so pauschale Behauptung, der Werkmeister entspreche "vielleicht dem Industriemeister" in Deutschland, ist absolut unzutreffend. Nur weil es die Werkmeisterausbildung in Deutschland nicht gibt, muss man das nicht gleich abwerten.

    Der Vergleich mit einem Techniker ist nicht abwegig, obwohl ich mir nicht sicher bin, ob es schon eine solche Entsprechung auf dem Papier gibt.

    Jetzt muß ich noch eine Frage zum Industriemeister stellen, wie lange dauert die Ausbildung, was sind die Voraussetzungen, wie hoch ist das Niveau, gibt es eine EQF Einteilung ?

    lG

    Christopher

×
  • Neu erstellen...