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ceggert

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Beiträge von ceggert

  1. Richtig so, hat er wohl nicht richtig aufgepasst in den Rechtsfächern??

    Naja, in der Eile kann man mal was übersehen...

    Das passiert zu 100 % in allen Rechtsstreiten vor Gericht, also immer !

    Entweder hat der Rechtsanwalt (Volljurist=1+2. Staatsexamen), der den Kläger vertritt "nicht richtig aufgepaßt in den Rechtsfächern", oder der andere ... ;)

  2. Hier geht es doch wohl sicher um die gerichtliche Klärung des Problems, daß jemand

    1) sein vertraglich vorgesehenes Recht auf Kündigung des Studienvertrages in Anspruch nimmt, und damit ganz klar nach Ablauf der Kündigungsfrist nichts mehr zahlen muß, und

    2) sein Studium bereits abgeschlossen hat, ohne aber die gewöhnlich bis zum Abschluß anfallenden Gebühren bezahlt zu haben.

    Wegen der andersartigen Regelung bei privaten Fernstudienanbietern (soweit mir bekannt ist, muß man da das vorzeitig erhaltene Studienmaterial auch gleich bezahlen) sehe ich hier allerdings keinen Zusammenhang zum Fernstudium. Außer natürlich, jemand wagt sich an die Prüfungen, ohne bereits das Studienmaterial dazu zu haben. :)

    Auf jeden Fall wird die FOM jetzt in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Das ist auch eine Form von Öffentlichkeitsarbeit und Marketing. Vielleicht hilft es ihr ja sogar ? Anders kann ich mir das Verhalten der FOM nicht erklären.

  3. @wasserfall:

    Der Link stammt nicht von mir, sondern von jedi. Ich habe ihn nur noch einmal aufgeführt, um auf sein Argument einzugehen, und nichts weiter. Darum interessieren mich auch sonstige Pfeile, Selbstbezüge usw. in dem bunten Bildchen überhaupt nicht.

    Bist Du denn auch, wie unsere hochverehrte Frau Bundesministerin, der Auffassung, Bachelor und Fachwirt seien sowieso gleichwertig, so daß man über eine weitergehende Anrechnung von berufspraktischer Bildung für Hochschulstudiengänge und eine größere Durchlässigkeit des Bildungssystems nicht mehr zu reden braucht ? Letzteres klang etwas aus Deinem Beitrag heraus.

  4. Entscheidet sich z.B. ein Schulabgänger zunächst für eine Berufsausbildung an einer Berufsakademie (TAFE), so ermöglicht ihm das hier erworbene Advanced Diploma den Zugang zum zweiten Studienjahr eines Hochschulstudiums. Die Universität rechnet die erworbenen beruflichen Fähigkeiten an und gewährt dem Studierenden ein „advanced standing“, einen fortgeschrittenen Status für seine Universitätsstudien.

    http://www.ranke-heinemann.de/australien/bildungssystem.php

    Also nach dem Advanced Diploma (dürfte wohl etwa Berufsausbildung + Fachwirt/Meister sein), wird einem ein Jahr Hochschulstudium angerechnet. Ist doch OK. So etwas müßte hier auch problemloser möglich sein. Das hat aber nichts mit der vom BMBF postulierten "Gleichwertigkeit" von Fachwirt-Abschluß und akademischem Abschluß zu tun.

  5. @Cando:

    Durch diese Verlautbarung des BMBF wird ja nicht die Tatsache aufgehoben, daß ein Bachelorstudium ein solideres Fundament für den beruflichen Erfolg darstellt als eine Weiterbildung zum Fachwirt oder Meister. Die Wirkung geht wohl eher in Richtung Einstiegsgehälter für den jetzigen Regelabschluß Bachelor und deren spätere gehaltsmäßige Einordnung. Da kommt eine vom BMBF abgesegnete "Gleichwertigkeit" des ersten akademischen Grades mit Weiterbildungsabschlüssen den Arbeitgebern doch sehr entgegen. Damit kann man dann auch den Fachkräftemangel wirksam bekämpfen, der tatsächlich besteht, allerdings nur deswegen, weil billige Fachkräfte fehlen.

  6. Der Master ist jetzt das, was früher der Uni-Abschluß (Diplom, Staatsexamen, Magister) war, also die klare Trennlinie. Das mußte jetzt mal nach der Einführung des Bachelor/Master-Systems von "Bund, Ländern sowie Vertretern von Arbeitgebern" klar gesagt werden, damit da keiner auf dumme Ideen kommt. Und natürlich sind Uni-Master und FH-Master gleichwertig, klar doch, steht doch alles irgendwo geschrieben, sogar noch etwas gleichwertiger als Bachelor, Fachwirt und Meister.

    Auch an Universitäten gibt es längst nicht für jeden Bachelor-Absolventen die Möglichkeit seinen Master zu machen. Faktisch werden also rund die Hälfte der Universitätsabsolventen ebenfalls auf das beschriebene "alle anderen"-Niveau herabgestuft.

    Richtig, aber es sind mehr als die Hälfte. Und das ist nicht ungewollt.

  7. http://www.bmbf.de/press/3230.php

    "Nach meiner persönlichen Einschätzung wird die Entscheidung, Meister und Techniker dem gleichen Niveau zuzuordnen wie den Bachelor die größte bildungspolitische Wirkung haben. Denn damit wird deutlich: In Deutschland hat jeder die Chance zum Aufstieg, über den akademischen Weg genauso wie über den Weg der beruflichen Bildung", betonte Schavan.

    Nun, das ist natürlich Unsinn, was unsere hochverehrte Bundesministerin da von sich gibt. Daß in Deutschland sowohl ein Bachelor als auch ein Fachwirt in bestimmten Branchen gleiche Positionen besetzen können, ist nichts Neues. Dazu bedarf es nicht einer solchen Verlautbarung.

    Es ist vielmehr so, daß "Bund, Länder sowie Vertreter von Arbeitgebern" jetzt klar und deutlich gemacht haben, wo sie die Grenze sehen. Nämlich zwischen dem Master (ehemals Universitäts-Absolvent) und dem Rest, seien es nun Fachwirte, Meister, Bakkalaureaten oder FH-Diplomer.

    Damit wird die bereits vor der Einführung des Bachelor/Master-Systems vorhandene klare Trennung zwischen Uni-Absolventen und dem Rest wiederhergestellt, die nur zeitweise durch den Aufstieg der Fachhochschulen und deren Diplom-Absolventen (aber immer mit FH dahinter !) aufzuweichen drohte.

  8. Den Unterlagen für den Wirtschaftspädagogen konnte ich entnehmen, dass das Studium für den Diplom Handelslehrer angerechnet bzw. in gewissen Bundesländern gleichgestellt wird, sofern zuvor ein BWL-(Fach-) Hochschulabschluss erfolgte!

    Leider ersehe ich bei den akademischen Graden nirgend wo die Bezeichnung " Diplom Handelslehrer" . Ist das jetzt ein Hochschulgrad, oder nur ein staatlich verliehener. Falls letzters gilt, warum sollte dann der echte Hochschulgrad unter diesem sein?

    ...

    Im Ausbildungssytem Wirtschaftspädagoge, der ja zuvor ein BWL- bzw. VWL Hoch (fach) schulstudium hinter sich haben muss ist er weniger Wert als der Diplom Handelslehrer?

    Der Abschluß "Diplom-Handelslehrer" ist der traditionelle Abschluß für Berufsschullehrer nach einem Wirtschaftspädagogik-Studium. Er ist ein akademischer Grad. Das AKAD-Studium hat zwar vergleichbare Inhalte, aber es sollte von der Konzeption her nicht zum Berufsschullehrer ausbilden, sondern war eher für Aufgaben im Personalbereich, der Weiterbildung usw. in Unternehmen gedacht.

    In den meisten Bundesländern kann man damit aber in den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen eintreten.

  9. Das Studium der Wirtschaftspädagogik an der WHL ist ein Zweitstudium. Das heißt, man kann sofort beginnen, wenn man ein Wirtschafts-Studium abgeschlossen hat. Hat man vorher etwas anders studiert, so ist vorher ein einjähriges Kompaktstudium BWL erforderlich.

    Die WHL ist staatlich anerkannt, ebenso wie deren Studiengänge.

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