Zum Inhalt springen

epyon

Communitymitglied
  • Gesamte Inhalte

    36
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von epyon

  1. z.B. aus den Kommentaren des verlinkten Bild-Berichtes über die Klage der Fom:

    "In gewissen sozialen Netzwerken ist der Highspeedstudent mit dem Geschäftsfüher von GWriters.de R. G. aus D. verlinkt. Das heisst natürlich garnichts..."

    Nachgescahut -> stimmt tatsächlich.

    Klar. Beweisen kann man nichts. Seinen Teil kann man sich jedoch denken, denke ich.

    Zudem:

    ""Nein", sagte der Studienberater, "das geht nicht." "Warum nicht?", wollte Pohl wissen.

    "Theoretisch geht es schon, ist aber neben der Ausbildung nicht zu schaffen."

    "Wir glauben aber, dass wir es schaffen", beharrte Grünwald.

    "Dann macht es, in Gottes Namen. Mehr als abraten kann ich euch nicht."

    Und dabei ging es noch nur darum ein Modul aus dem 3. Semester bereits im 2. Semester zu absolvieren. Nicht ein komplettes Semester und erst recht nicht 5 Semester.

    Wenn der Studienberater schon sagt, dass das nicht zu schaffen ist...

    Die SWS sind dazu zu knallhart veranschlagt, wenn alles mit rechten Dingen zugeht.

    An der Sache ist schon sehr viel sehr komisch.

  2. Nicht bei jeder Bewerbung, wohl aber bei Unstimmigkeiten und besonders bei begründetem Verdacht, wie in diesem Fall müsste doch eine starke Überprüfung erfolgen.

    Es müssen ja nicht zwingend Zeugnisse ausgetauscht werden.

    Ein Fax/Mail mit der Matrkelnummer des Betroffenen, auf das entweder ein "Ja" oder "Nein" für wahr oder gefälscht zurückkomt genügt da doch völlig.

    Datenschutzrechtlich sollte das auch ok sein, da keine personenbezogenen Daten übermittelt werden, wenn lediglich z.B. die Matrikelnummer und Noten angegeben werden.

    Es wird ja kein Name genannt. Die Matrikelnummer als Identifizierungsmethode ist ja bereits anonymisiert.

    In der Uni werden die Prüfungsnoten ja auch einfach mit Matrikelnummer, statt Name ausgehängt, was nicht gegen Datenschutz verstößt.

    [Editiert - Tatsachenbehauptung!]

    Anscheinend wird ein akademischer Abschluss mehr und mehr zu einer Frage des Geldes.

    Dass man nicht einsieht, nach Abschluss noch weiter zu zahlen kann ich jedoch etwas anchvollziehen. Schließlich musste die Hochschule ja auch keine weiteren Leistungen für den Zeitraum erbringen, wie Betreuung oder Kurse.

    Auch haben sich die 3 den Besuch der Vorlesungen aufgeteilt, was der Hochschule auch wieder Kosten sparte.

    Als Rückschluss kann man auf jeden Fall ziehen, dass die meißte Zeit in einem Studium für den Besuch von Vorlesungen und schriftliche Studienarbeiten draufgeht.

    Diese Zeit lässt sich mit entsprechenden Methoden einsparen. Zeitersparnis: 60%+

    Geldersparnis: Ebenfalls je nach Beschluß massiv.

    Eigentlich müssten die Stundenten bei dem Verfahren Recht bekommen.

    Wenn nicht, könnte die FOM ja auch bei jemandem weiter Geld verlangen, wenn dieser das Studium abgebrochen hat oder exmatrikuliert wurde.

    Sei es, weil man nicht zufireden ist mit dem Ablauf des Studiums, Prüfungen nicht bestanden hat und nicht mehr weiterstudieren darf, weshalb man exmatrikuliert wird oder weil man exmatrikuliert wird, da man das Studium durch hat.

  3. " Dann erzählt er von seiner Bewerbung beim Volkswagenwerk und einer Personalmanagerin, die wenige Tage später anrief, um sich zu erkundigen, ob er in seinem Lebenslauf nicht ein wenig fantasiert habe. "Ich wollte ihr alles erklären, aber sie ließ mich nicht ausreden. 'Ich glaube Ihnen nicht', sagte sie und legte auf.""

    Ist man als Personalmanager in solch einem Fall nicht verpflichtet bzw. ist es nicht üblich

    A) Die Hochschule zu kontaktieren, um die Urkundenfälschung zu melden?

    B) Direkt Strafanzeige aufzugeben wegen Betruges?

    Es kann doch nicht sein, dass, wenn jemand in der Personalabteilung den starken Verdacht hat, dass es sich um Betrug handelt, dies nicht zu einer massiven Überprüfung führt.

    Meines Wissens werden sämtliche Zeugnis, sei es ein akademisches Abschlusszeugnis oder auch nur ein Arbeitszeugnis, welches im Rahmen einer Bewerbung eingereicht wird, direkt mit dem Aussteller abgeglichen. D.h. die Universität/Hochschule wird kontaktiert, um zu bestätigen oder zu verneinen, dass der Bewerber den Abschluss auch tatsächlich mit entsprechenden Noten erworben hat, beim Arbeitszeugnis wird der frühere Arbeitgeber kontaktiert, um zu bestätigen, dass das Zeugnis genau so ausgestellt und nichts verändert wurde. Ein Fax ist schnell versendet. Ein Telefonat schnell getätigt. Oder wie inzwischen üblich, bereits als pdf digitalisierte Unterlagen, weitergeleitet.

    Und gerade bei einem Unternehmen wie VW kann ich schwer glauben, dass der Bericht so wirklich stimmt.

    Durch den Bericht gewinne ich eher den Eindruck, als hätten die 3 sich durchs Studium gemogelt und wären auch sonst nicht ehrlich.

    Zumindest die Geschichte mit der Personalmanagerin kann ich so absolut nicht glauben.

    Dass kein Wort darüber verloren wird, dass es sich um eine Fernhochschule handelt, ist wohl besser.

    Wer könnte die Ausblidung dort noch für voll nehmen, wenn man diese angeblich neben einer Ausbildung in 1/3 der vorgesehenen Zeit schaffen können soll...

×
  • Neu erstellen...