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PiGLO

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Beiträge von PiGLO

  1. vor 4 Stunden, Sanx schrieb:

    Ist mit dieser Vorbildung der Studiengang gut machbar oder sollte lieber der Bachelor of Laws zuvor absolviert werden?

     

    Willkommen auf fernstudium-infos.de!

     

    Ich z.B. bin im 4. Semester des Fernstudiengangs WR der TU Lautern / Uni Saarland und kann dich nur dazu ermutigen, dich für diesen Studiengang einzuschreiben. Meinen Bachelorabschluss habe ich im Polizeivollzugsdienst gemacht (gehobener Dienst, wenig bis gar kein Zivilrecht) und hatte überhaupt keine Schwierigkeiten, mich in den Stoff einzuarbeiten.

     

    Bei weiteren Fragen, kannst du dich gern noch einmal melden.

  2. Wow, das finde ich ja schon fast dreist. Die Beiträge sind ja sicherlich gleich hoch geblieben. Da kann man ja wohl wenigstens erwarten, dass einem die Studienbriefe in Printform nach Hause geschickt werden.

     

     

    Hab grad nochmal die Unterlagen zu 2015 aufgeschlagen:

     

    - 205 Bewerbungen

    - 171 Zulassungen

    - 130 Teilnehmende (aktuell in 10/2015)

     

    Es sind aber pro Jahr kontinuierlich weniger Studierende geworden. Interessant, woran das liegen könnte.

  3. vor 10 Stunden, pietro sagte:

    bitte nach eine Heft/EA zwecks review ist leider keine nachgekommen...was soll, anscheinend handelt sich um top secret unterlagen. Egal, zwigend kann man ja niemand. Trotzdem danke.

     

    Das sind Materialien der Uni. Wir bekommen die Skripte zum Lernen zur Verfügung gestellt. Ich denke nicht, dass es im Sinne des Erfinders ist, wenn die Skripte im Netz verteilt werden.

  4.  

    Die EA werden zwar nicht benotet, jedoch muss man diese auch bestanden haben. Man erhält einen Studienbrief zu einem bestimmten Bereich (Bsp. Vertragsrecht) und ein weiteres Begleitheft mit den entsprechenden Einsendeaufgaben. 

     

    Falls du weitere Fragen haben solltest, ich habe zu diesem WS ebenfalls an der TU KL angefangen.

  5. Hallo wie streng sind die denn bei dem Zulassungskriterium rechtsnahe Berufstätigkeit? Ich arbeite seit mehreren Jahren im Personal und habe daher mit Arbeitsrecht zu tun. Reicht das und wie soll man das in 3 Zeilen beschreiben?

    Würde mich über eine Antwort von Teilnehmern freuen, die sich damit auskennen da sie eventuell einen Studienplatz haben oder das Studium schon beendet haben. Wenn ihr mögt natürlich auch per persönlicher Nachricht. Danke!

    Es gibt bei der Anmeldung ein Hinweisblatt mit einem Muster für eine Arbeitgeberbestätigung.

    Ich habe diese genutzt, einige Punkte meiner Stellenbeschreibung hinzugefügt und meine aktuelle Tätigkeit genannt. Das alles vom Chef abzeichnen lassen und schon wurde ich angenommen.

  6. Edit: Die HFH nennt ihren Wirtschaftsrecht (online) Master bspw. Master of Laws, obwohl die Studieninhalte relativ identisch sind mit K'lautern.

    Mittlerweile lauten ja die Bezeichnungen der TU und der HFH LL.M.

    Trotzdem bestehen beide Fernstudiengänge auf die Zusatztitel "Online" und "Commercial Law" im Namen. Dies ist ja bereits ein Kriterium dafür, dass es ein etwas abewandeltes Studium des Wirtschaftsrechts ist.

    Sehe ich das richtig, dass beide Studiengänge mit nur jeweils 90 ECTS bewertet werden? Gibt es dafür einen bestimmten Grund? Heißt es nicht, pro Semester = 30 ECTS?

  7. Also nach telefonischer Rückfrage bei AKAD kann ich euch mitteilen, dass der Abschluss Master of Arts Betriebswirtschaftslehre für Nicht-Ökonomen heißt und auch so auf dem Zeugnis steht.

    Wie denkt Ihr darüber? Ich finde es leider etwas abschreckend, kann aber noch nicht abschätzen, ob es wirklich so ein Nachteil ist (aber ein Vorteil sicherlich auch nicht).

    Da ich mich ebenfalls für diesen Masterstudiengang interessiere, verfolge ich auch dieses Thema.

    Mich persönlich würde es wohl stören, wenn auf dem Abschlußzeugnis der Begriff "Nicht-Ökonom" drauf steht.

    Auf der anderen Seite ist ja dieser Begrif auch ein Hinweis auf einen etwas anderen BWL-Master. So könnte der Arbeitgeber im Vorfeld erfahren, ob seine Anforderungen erfüllt werden oder nicht.

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