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Gaspo

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Beiträge von Gaspo

  1. Hallo Katharina, 

    Deine Frage ist sehr allgemein gehalten. Berufsfelder für Psychog*innen gibt es sehr viele. Und in vielen davon sind Kenntnisse auf dem Gebiet der Klinischen Psychologie sicher hilfreich. Als Beispiel wären die Gesundheits- und Rehabilitationspsychologie zu nennen. Aber auch in Beratung, Coaching und Therapie sind Elemente aus dem Bereich der Klinischen Psychologie anwendbar und sehr nützlich für den beruflichen Alltag. Daher stellt sich die Frage, ob du für dich einschätzen kannst, wo du beruflich hin möchtest. Und falls du mit dem Gedanken spielst, doch eine Psychologische Psychotherapeutin zu werden, würde ich an deiner Stelle gut überlegen, ob du diesen Weg nicht lieber gemäß den neuen Richtlinien wählst, da es wohl nur eine Übergangsfrist von 12 Jahren geben wird. 

    Beste Grüße 

  2. Hallo,

    kurz zur Systemischen Therapie. Der Anerkennungsprozess dauert nun schon knapp 10 Jahre, aber bald ist es geschafft und eine Abrechnung über die Krankenkasse wird möglich sein. Allerdings gilt das nur für diejenigen, die eine Approbation und eine Krankenkassenzulassung haben. Sprich für Psychologen und Pädagogen die über eine Zusatzqualifiaktion in Systemischer Therapie verfügen, ändert sich also nichts. Weiterhin ist für diese Berufsgruppen eine Abrechnung über die Krankenkassen nicht möglich.

     

    Ich kann noch etwas zum Thema Psychologengehalt in Beratungsstellen beitragen. Hier allerdings eingschränkt für den Bereich der Erziehungsberatung. Es gibt zum einen ein starkes Gehaltsgefälle zwischen den alten und neuen (sofern man das heutzutage noch so formulieren darf) Bundesländern und zum anderen zwischen Stadt und Land. In Sachsen läuft es so... am besten werden die Stellen bezahlt, die direkt an einer Stadt (Großstadt) gekoppelt sind. Die freien Träger zahlen unterschiedlich, das hängt mit Verhandlungsgeschick und Verwaltungsaufwand zusammen. Kirchliche und einige private Träger sind dabei ganz gut aufgestellt. Das Gehalt liegt trotzdem unterhalb dessen, was die Stadt bezahlt. Auf dem Land sind die Unterschiede noch deutlicher. Als Beispiel: Stadt Leipzig TVöD 13, einge freie Träger TvöD 12 und auf dem Land TVöD 11 so als Richtwert.

     

    Gruß

  3. Hallo,

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    wenn du auf diese Fragen mit Ja antwortest, dann wäre möglicherweise http://www.exelearningplus.de/

    etwas für dich

     

    Grüße und viel Erfolg

    Gaspo

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